1 Mit Eingabe vom 17. September 2010 beantragte J.H. (im Folgenden: Kläger) die Erteilung der Baubewilligung für ein vorgefertigtes Atelier- und Familienwohnhaus auf einer näher bezeichneten Liegenschaft im Gemeindegebiet der Marktgemeinde M. (im Folgenden: Beklagte). 2 Im Akt befindet sich eine Niederschrift über die am 10. November 2010 im Bauamt der Beklagten stattgefundene Vorprüfung nach § 20 NÖ Bauordnung 1996 (BO). Darin ist festgehalten, dass sich die Liegenschaf... mehr lesen...
1 Die Erstrevisionswerberin ist die Mutter des Zweitrevisionswerbers. Beide sind Staatsangehörige von Afghanistan und stellten am 7. Juni 2016 gemeinsam mit der zum damaligen Zeitpunkt minderjährigen Tochter der Erstrevisionswerberin und Schwester des Zweitrevisionswerbers jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 24. Jänner 2017 wurde die Erstrevisionswerberin wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkund... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs5B-VG Art139B-VG Art140VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/02/0254 B 3. Februar 2020 RS 3 Stammrechtssatz Die Entscheidung der Frage der Rechtmäßigkeit von generellen Rechtsvorschriften fällt in die Zuständigkeit des VfGH (Art. 139 ff B-VG), zu ihrer Lösung in der Sache ist der VwGH also nicht zuständig... mehr lesen...
1 Mit einem vom Vorstand für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria (Vorstand für den GB I der AMA) unterfertigten Bescheid vom 6. September 2017 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 21g Abs. 2 AMA-Gesetz 1992 iVm § 1 Abs. 3 AMA-Beitragsverordnung 2015 ein Agrarmarketingbeitrag in der Höhe von insgesamt € 64.895,88 für die „Übernahme von Milch zum Versand oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung“ für den Beitragszeitraum April 2017 bis einschließlich Juli 2017 vorgeschr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §1B-VG Art139GO Agrarmarkt Austria 2013GO AMA-Vorstand 2014VwGVG 2014 §17
Rechtssatz: Eine Geschäftsordnung ist - mangels anderer Regelung im Gesetz - jedenfalls nur dann als Verordnung zu qualifizieren, wenn das Organ der juristischen Person, dessen Geschäftsführung geregelt wird, als Behörde eingerichtet wäre od... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §12 Z2AMA-Gesetz 1992 §24 Abs1AMA-Gesetz 1992 §32 Abs1AMA-Gesetz 1992 §5 Abs4AVG §1B-VG Art139GO Agrarmarkt Austria 2013 §38GO AMA-Vorstand 2014 §8VwGVG 2014 §17VwRallg
Rechtssatz: Bei der GO Agrarmarkt Austria 2013 handelt es sich um eine die behördliche Zuständigkeit de... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte in dieser Rechtssache wird auf das hg. Erkenntnis vom 18. Februar 2019, Ra 2018/02/0082, verwiesen (Vorerkenntnis). Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien, mit dem der revisionswerbenden Partei eingeschränkte Bewilligungen nach § 3 und § 4 iVm. § 5 Wiener Wettengesetz erteilt worden waren, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. 2 Mit Ersatzerkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien vom 1. Juli 2019 w... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs5B-VG Art139B-VG Art140VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Die Entscheidung der Frage der Rechtmäßigkeit von generellen Rechtsvorschriften fällt in die Zuständigkeit des VfGH (Art. 139 ff B-VG), zu ihrer Lösung in der Sache ist der VwGH also nicht zuständig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
1 Mit Spruchpunkt I des Bescheids vom 22. Juni 2018 hat die belangte Behörde (im Folgenden: Hauptverband) den Antrag der revisionswerbenden Partei vom 3. April 2018 auf Aufnahme der Arzneispezialität "Neulasta 6mg Injektionslösung Fertigspritze mit On-Body-Injektor (OnPro Kit)" mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim (im Folgenden: OnPro Kit) in den Erstattungskodex gemäß § 20 Abs. 3 der Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex nach § 351g ASVG (in der Folge: VO-EKO) abgewies... mehr lesen...
1 Das gegenständliche Genehmigungsverfahren betrifft die Errichtung und den Betrieb einer dritten Start- und Landepiste mit der Bezeichnung „Parallelpiste 11R/29L“ am Flughafen W. Die neue Piste soll in einem Abstand von ca. 2.400 m parallel zur bestehenden Piste 11/29 errichtet werden und eine Gesamtlänge von 3.680 m aufweisen. Das Vorhaben umfasst diverse Änderungen der bestehenden Flughafenbauten und -einrichtungen sowie eine Verlegung der Landesstraße B 10 auf einer Länge v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)92 Luftverkehr93 Eisenbahn96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStLärmIV 2014B-VG Art139B-VG Art140LuftfahrtG 1958 §145bLuLärmIV 2012 §4SchIV 1993 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/03/0032Ro 2018/03/0033Ro 2018/03/0034Ro 2018/03/0035Ro 2018/03/0036Ro 2018/03/0037Ro 2018/03/0038Ro 2019/03/0007Ro 2019/03/0008Ro 2019/03/0009 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis setzte das Landesverwaltungsgericht Burgenland im Instanzenzug die Kanalbenützungsgebühr für ein Grundstück des Revisionswerbers im Instanzenzug fest und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig sei. 2 Die dagegen erhobene außerordentliche Revision legte das Landesverwaltungsgericht unter Anschluss der Akten des Verfahrens dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art133 Abs5B-VG Art139B-VG Art144 Abs1B-VG Art18 Abs2
Rechtssatz: Mit der Frage der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung kann die Zulässigkeit einer Revision nicht begründet werden (vgl. VwGH 3.8.2016, Ra 2016/07/0050). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018160137.L01 Im RIS... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;B-VG Art139;B-VG Art140;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/05/0144 B 24. Jänner 2017 RS 3 Stammrechtssatz Normbedenken gegen generelle Rechtsvorschriften vor dem VwGH können nicht als grundsätzliche Rechtsfrage aufgeworfen werden (Hinweis B vom 27. Februar 2015, Ra 2015/06/0009). ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Gesellschaft (Revisionswerberin) betreibt an mehreren Standorten Kartencasinos, in welchen sie als Veranstalterin interessierten Personen die Möglichkeit bietet, zusammen mit anderen Besuchern organisierte Kartenspiele mit Geldeinsätzen zu spielen. Es wird vorwiegend Poker in unterschiedlichen Spielvarianten in Form von Cash Games und Turnieren angeboten. 2 Bei den Cash Games kann jeder Spieler „endlos“ am Spiel teilnehmen und er scheidet nur dann... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art139B-VG Art140
Rechtssatz: Ein Individualantrag löst keine Anlassfallwirkung aus (vgl. das hg. Erkenntnis vom 4. Dezember 2003, 2003/16/0148). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015160024.J01 Im RIS seit 19.08.2020 Zuletzt aktualisiert am 19.08.2020 mehr lesen...
Mit Verordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 21. Juni 1994, mit welcher das örtliche Raumordnungsprogramm 1994 erlassen worden war, wurde das damals im Eigentum des Vaters der beschwerdeführenden Parteien befindliche und als Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone 11 gewidmete Grundstück Nr. 575, KG Eichgraben, in Grünland-Landwirtschaft und Verkehrsfläche umgewidmet. Am 25. Jänner 2001 stellte der Vater der beschwerdeführenden Parteien den Antrag, das Grundstück Nr. 575 zum... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art139;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 23. Februar 2004, V 117/03, die Verordnung der Marktgemeinde Eichgraben vom 21. Juni 1994, mit der das örtliche Raumordnungsprogramm 1994 erlassen worden war, soweit sie für das verfahrensgegenständliche Grundstück die Widmungs- und Nutzungsarten Grünland-Landwirtschaf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin zeigte am 17. März 2004 den Neubau von zwei Werbeeinrichtungen in Enns im Bereich der Autobahnauf- und - abfahrt zur A 1 Westautobahn mit Anzeigeflächen von 10,20 m x 2,40 m bzw. 6,80 m x 2,40 m an. Mit Bescheid vom 29. März 2004 wurde der Beschwerdeführerin vom Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde die Errichtung der Werbe- und Ankündigungseinrichtungen untersagt. Die Stadtgemeinde habe mit der Verordnung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2003 da... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL80204 Flächenwidmung Bebauungsplan einzelner GemeindenOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: BauO OÖ 1994 §27 Abs1 idF 1998/070;B-VG Art139;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art7 Abs1;NeuplanungsgebietsV Enns 2003 §2;NeuplanungsgebietsV Enns 2003 §3; ... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 22. Oktober 2004 iVm einem weiteren Beschluss vom 6. Dezember 2004 wurde dem Beschwerdeführer die Verfahrenshilfe unter anderem durch Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Einbringung einer Amtshaftungsklage (mit gewissen Einschränkungen) bewilligt. Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 15. Dezember 2004 wurde Dr. X zum Vertreter des Beschwerdeführers bestellt. Mit Beschluss des LG Klagenfurt vom 24. Juni 200... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art139;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art89 Abs1;GO RAK Krnt 1997 §6 Abs4;RAO 1868 §27 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Geschäftsordnung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 4. Juni 1997 ist eine Verordnung (vgl. VfSlg Nr. 10602/1985, 11835/1988), bedarf daher einer entsprechenden Kundmachung. Vorschriften über die Kundmachung gibt es in... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria vom 30. Dezember 2005 betreffend die Festsetzung der einheitlichen Betriebsprämie 2005 für den Beschwerdeführer als unbegründet abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde nach Aufzählung der Rechtsgrundlagen des Gemeinschaftsrechts bzw. des innerstaatlichen Rechts, wobei auf das Marktordnungs-Überleitungsgesetz, BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)55 Wirtschaftslenkung80 Land- und Forstwirtschaft
Norm: AgrRÄG 2007 Art2;B-VG Art139;MOG BetriebsprämieV 2004;MOG ÜG 2007 §5 Abs3 Z3;MOG ÜG 2007 §7 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Juni 2007, G 21/07, V 20/07, die Betriebsprämie-Verordnung, BGBl. II Nr. 336/2004, als gesetzwidrig aufgehoben. Der... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 12. Mai 2003 wies der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Antrag der Beschwerdeführer auf Erteilung einer Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag gemäß § 27 Oö ROG 1994 für das Grundstück Nr. 699 der EZ X, KG 48139 Zell an der Pram, als unbegründet ab. Für Parzellen, die im Bereich der Infrastrukturkreise nach dem örtlichen Entwicklungskonzept der mitbeteiligten Gemeinde lägen, seien keine Ausnahmen vom Aufschließungsbeitrag zu gewähren. Verwiesen w... mehr lesen...