I. Sachverhalt, Antrag und Vorverfahren 1. Der Rechnungshof stellte am 4. Juli 2017 gemäß Art126a B-VG den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "1. feststellen, dass der Rechnungshof befugt ist, zum Zwecke der Gebarungsüberprüfung der Flughafen Wien AG hinsichtlich der Instandhaltung von Anlagen und Gebäudetechnik in sämtliche Unterlagen der Flughafen Wien AG betreffend den Zeitraum bis zur Einbringung dieses Antrags Einsicht zu nehmen, und 2. aussprechen, dass die Flughafen Wi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1, Art126aVfGG §36a, §36f Abs2
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags des Rechnungshofes auf Feststellung der Befugnis zur Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen der Flughafen Wien AG zum Zweck der Gebarungsüberprüfung hinsichtlich der Instandhaltung von Anlagen und Gebäudetechnik mangels sachlicher und zeitlicher Eingrenzung sowie mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des Pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Antrag und Vorverfahren 1. Der Rechnungshof stellte am 13. Mai 2014 gemäß Art126a B-VG den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "I. feststellen, dass der Rechnungshof befugt ist, zum Zwecke der Gebarungsüberprüfung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie insbesondere in 1. die Gesamtauszüge aus dem Quellsystem zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten in Form einer Auflistung aller im überprüften Zeitraum (2008 bi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1, Art126a, Art126b Abs1RechnungshofG 1948 §3 Abs2KFG 1967 §131a
Leitsatz: Abweisung des Antrags des Rechnungshofes auf Feststellung der Befugnis zur Einsichtnahme in den gesamten E-Mailverkehr des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie mangels
Begründung: der Erforderlichkeit eines derart weitreichenden Einsichtsverlangens für die Gebarungsprüfung des Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Rechnungshof stellte am 3. April 1995 zur Zl. KR 1/95 gemäß Art126 a B-VG den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "1. feststellen, daß der Rechnungshof zuständig ist, die Gebarung der Lenzing AG in den Jahren 1990 bis 1994 und die laufende Gebarung bis zum Zeitpunkt des Einbringens des Antrages zu überprüfen, und 2. aussprechen, daß die Lenzing AG schuldig ist, die Gebarungsüberprüfung bei sonstiger Exekution zu ermöglichen". 1.1... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art126aB-VG Art126b Abs2B-VG Art127 Abs3B-VG Art127a Abs3RechnungshofG 1948 §12 Abs1RechnungshofG 1948 §15 Abs1RechnungshofG 1948 §16RechnungshofG 1948 §18 Abs1VfGG §36aVfGG §86
Leitsatz: Feststellung der Zuständigkeit des Rechnungshofes zur Überprüfung der
Gebarung der Lenzing AG für die Zeit von 1990 bis 1995 aufgrund der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Verfassungsgerichtshof stellte mit Erkenntnis vom 15. März 1993, KR 1/92-10 - auf Antrag des Rechnungshofs - fest, "daß der Rechnungshof gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm Art126 b Abs2 und Art127 Abs3 (bzw. Art127 a Abs3) B-VG sowie §12 Abs1 und §15 Abs1 iVm §16 (bzw. §18 Abs1) RHG zuständig ist, die Gebarung der Z-Länderbank Bank Austria AG sowie der vormaligen Zentralsparkasse und Kommerzialbank Wien AG und der Österreichischen Länderbank AG in den Jahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Verfassungsgerichtshof stellte mit Erkenntnis vom 15. März 1993, KR 1/92-10 - auf Antrag des Rechnungshofs - fest, "daß der Rechnungshof gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm Art126 b Abs2 und Art127 Abs3 (bzw. Art127 a Abs3) B-VG sowie §12 Abs1 und §15 Abs1 iVm §16 (bzw. §18 Abs1) RHG zuständig ist, die Gebarung der Z-Länderbank Bank Austria AG sowie der vormaligen Zentralsparkasse und Kommerzialbank Wien AG und der Österreichischen Länderbank AG in den Jahr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art121 Abs1B-VG Art126aB-VG Art126b Abs2B-VG Art127 Abs3B-VG Art127a Abs3RechnungshofG 1948 §12 Abs1RechnungshofG 1948 §15 Abs1RechnungshofG 1948 §16RechnungshofG 1948 §18 Abs1VfGG §36aVfGG §36dEG-Vertrag Art177
Leitsatz: Zulässigkeit des Antrags des Rechnungshofes auf Feststellung der
Zuständigkeit des Rechnungshofe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art127 Abs3B-VG Art126b Abs2B-VG Art127a Abs3RechnungshofG 1948 §12 Abs1RechnungshofG 1948 §15 Abs1RechnungshofG 1948 §16RechnungshofG 1948 §18 Abs1EG-Vertrag Art177
Rechtssatz: In Stattgebung des Antrags wird festgestellt, daß der Rechnungshof gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm Art126b Abs2, Art127 Abs3 und Art127a Abs3 B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Rechnungshof trat am 17. Juli 1992 an den Verfassungsgerichtshof (zu KR 2/92) mit dem Antrag auf folgende Feststellung heran: "Der Rechnungshof ist zuständig, 1. die Gebarung der Eurostar Automobilwerk Gesellschaft mbH in der Zeit von der Gründung bis 30. April 1992 und 2. die Gebarung der Eurostar Automobilwerk Gesellschaft mbH & Co. KG in der Zeit von der Gründung bis 30. April 1992 gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm Art126 (gemeint: b) Abs2 B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art126b Abs2VerstaatlichungsG Erstes §1 Abs1AktienG §6 Abs1RechnungshofG 1948 §12 Abs1
Leitsatz: Zuständigkeit des Rechnungshofes zur Überprüfung der Gebarung
der Eurostar Automobilwerk Gesellschaft mbH und der Eurostar
Automobilwerk Gesellschaft mbH & Co KG in der Zeit von der Gründung
bis April 1992 infolge 50-prozent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Rechnungshof trat am 5. Juli 1993 an den Verfassungsgerichtshof (zu KR 1/93) mit dem Antrag auf folgende Feststellung heran: "Der Rechnungshof ist zuständig, die Gebarung der Hauptschulgemeinde Schwechat seit 1988 gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm Art127 a Abs8 B-VG und §17 RHG zu überprüfen." 1.1.2. Begründend wurde ua. ausgeführt: "Mit Schreiben vom 4. Mai 1993 ... teilte der Rechnungshof dem Obmann des Schulausschusses der Hauptschul... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art126aB-VG Art127a Abs1B-VG Art127a Abs8RechnungshofG 1948 §17RechnungshofG 1948 §18Nö PflichtschulG §41 Abs4VfGG §36aVfGG §36d
Leitsatz: Zuständigkeit des Rechnungshofes zur Überprüfung der Gebarung
eines Gemeindeverbandes unabhängig von der Einwohnerzahl der
verbandsangehörigen Gemeinden; Verpflichtung der Hauptschulgeme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Rechnungshof stellte am 10. Juni 1992 gemäß Art126 a B-VG den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Rechnungshof und der Bundesregierung bzw. der Wiener Landesregierung entscheiden und die Zuständigkeit des Rechnungshofs zur Überprüfung der Gebarung feststellen, und zwar a) der Z-Länderbank Bank Austria AG (vormals Zentralsparkasse und Kommerzialbank Wien AG) in den Jahren 1988 bis 1991 gemäß Art121 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art126aB-VG Art126b Abs2B-VG Art127 Abs3B-VG Art127a Abs3RechnungshofG 1948 §12 Abs1RechnungshofG 1948 §15 Abs1RechnungshofG 1948 §16RechnungshofG 1948 §18 Abs1SparkassenG §1 Abs2SparkassenG §2SparkassenG §17 ffVfGG §36a Abs2VfGG §36e
Leitsatz: Zuständigkeit des Rechnungshofes zur Überprüfung der Gebarung der
Z-Länderbank B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Rechnungshof beantragt die Feststellung seiner Zuständigkeit gemäß Art126b Abs2 und Art127 Abs3 B-VG sowie §§12 Abs1 und 15 Abs1 Rechnungshofgesetz 1948 zur Überprüfung der Gebarung der Bank für Tirol und Vorarlberg AG und der Bank für Kärnten und Steiermark AG in den Jahren 1979 bis 1990. Er schildert das für die Antragsberechtigung maßgebliche Geschehen wie folgt: "Mit Schreiben vom 7. Jänner 1991, Zl. 0746/1-III/6/91, wurde der Vorstand der Bank... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art127 Abs3B-VG Art126b Abs2RechnungshofG 1948 §12 Abs1RechnungshofG 1948 §15 Abs1
Leitsatz: Zuständigkeit des Rechnungshofes zur Überprüfung der Gebarung der
Bank für Tirol und Vorarlberg und der Bank für Kärnten und Steiermark
infolge Überwiegens der Beteiligung von der Rechnungshofkontrolle
unterliegenden Rechtsträgern; ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art126b Abs2B-VG Art127 Abs3B-VG Art146 Abs2
Leitsatz: Keine Exekutionsführung nach einem die Zuständigkeit des
Rechnungshofes feststellenden Erkenntnis des VfGH
Rechtssatz: Zurückweisung eines Antrags auf Exekution des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 01.03.89, K 3/87, mit dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Rechnungshof setzte den Vorstand der Bank für Oberösterreich und Salzburg in Linz (kurz "Oberbank") mit Schreiben vom 17. Juli 1987 in Kenntnis, daß er Anfang August 1987 die Gebarung dieses Unternehmens in den Jahren 1978 bis 1986 überprüfen werde. Daraufhin teilte der Vorstand der Oberbank dem Rechnungshof mit Zuschrift vom 24. Juli 1987 mit, daß er die Prüfung nicht gestatte, weil weder eine 50 %-ige Beteiligung des Bundes allein oder gemei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art127 Abs3B-VG Art126b Abs2RHG 1948 §12 Abs1RHG 1948 §15 Abs1
Leitsatz: Zuständigkeit des Rechnungshofes zur Prüfung der Gebarung der Bank
für Öberösterreich und Salzburg aufgrund der rechtlichen
Beteiligungsverhältnisse gegeben
Rechtssatz: Der Rechnungshof ist gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Rechnungshof verständigte mit Schreiben vom 28. Juli 1987 den Vorstand der Österreichischen Investitionskredit AG (kurz "Investkredit") in Wien, daß er in der zweiten Augustwoche 1987 die Gebarung dieses Unternehmens in den Jahren 1978 bis 1986 überprüfen werde. Der Vorstand teilte dem Rechnungshof mit Zuschrift vom 31. Juli 1987 unter Berufung auf ein Rechtsgutachten mit, daß die Investkredit dieser Überprüfung nicht unterliege und ihr daher ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Rechnungshof setzte die Geschäftsleitung der Transportbeton Gesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft (kurz "Transportbeton") mit Schreiben vom 5. September 1985 in Kenntnis, daß er zwischen 30. September und 4. Oktober 1985 mit der Überprüfung der Gebarung dieses Unternehmens in den Jahren 1980 bis 1985 beginnen werde. Daraufhin teilte die Transportbeton dem Rechnungshof mit Zuschrift vom 16. September 1985 mit, daß sie ihrer Meinung n... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/08 Volksanwaltschaft, Rechnungshof
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art126bB-VG Art126b Abs2B-VG Art127 Abs3RechnungshofG 1948 §12 Abs1RechnungshofG 1948 §15 Abs1
Leitsatz: "Rechtsträger" - Begriff umfaßt alle Träger von Rechten und
Pflichten; Befugnis des Rechnungshofes zur Prüfung einer
Kommanditgesellschaft, an der während der zu prüfenden Periode von
der Rechnungshofkompetenz erfaßte Rechtsträger mit mindesten... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/08 Volksanwaltschaft, Rechnungshof
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art126 aB-VG Art126 b Abs2VfGG §36 a Abs2
Leitsatz: "Meinungsverschiedenheit" zwischen Rechnungshof und Bundesregierung
gegeben; Prüfungszuständigkeit bei Unternehmungen weiterer Stufen im
Fall der Beteiligung mit mindestens 50 vH einer Unternehmung, die
ihrerseits der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Rechnungshof verständigte mit Schreiben vom 18. Dezember 1981 das "Kuratorium zur Förderung der Wirtschaftsuniversität Wien" (früher Verein der Förderer der Hochschule für Welthandel in Wien), einen unter die Bestimmungen des Vereinsgesetzes 1951, BGBl. 233/1951, fallenden Verein, daß er ab 11. Jänner 1982 die Vereinsgebarung iZm. der Errichtung des Hochschulzentrums Althanstraße prüfen werde. Mit Zuschrift vom 4. Jänner 1982 antwortete das Kuratori... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art126aB-VG Art126b Abs1ABGB §914RechnungshofG 1948 §13 Abs3VfGG §36a
Rechtssatz: Art126a B-VG; VerfGG §36a; Behinderung der Prüfungsarbeit des Rechnungshofes mit Kenntnis der Bundesregierung ist einer endgültigen ablehnenden Stellungnahme der Regierung gleichzuhalten - Kompetenzvoraussetzung einer "Meinun... mehr lesen...