Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.2. Mit am 14. Juli 2020 mündlich verkündetem Erkenntnis wies das von der Beschwerdeführerin an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe für das gesamte Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Zuerkennung des Status... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätestens am 21. Dezember 2015 illegal nach Österreich eingerei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennu... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung gemäß Art139 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken beschränkt (vgl vergleiche VfSlg 11.580/1987, 14.044/1995, 16.674/2002). Er hat sohin ausschli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden), weil dieser als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Verwaltungsgericht Wien, §1 Z3 der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien vom 7. März 1985, betreffend das Verbot des Kampierens (Kampierverordnung 1985), ABI. der Stadt Wien 12/1985, idF ABI. der Stadt Wien 40/1996, in eventu die in dieser Bestimmung enthaltene Wendung "Personenkraftwagen,", in eventu die genannte Verordnung zur Gänze als gesetzwidrig aufzuheben. II. ... mehr lesen...
Index: L5750 Camping, Mobilheim
Norm: B-VG Art118B-VG Art139 Abs1 Z1Stadtverfassung Wr §75, §76, §108KampierV der Stadt Wien §1, §3VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Wiener Kampierverordnung 1985 betreffend das Verbot verschiedener Arten des Campierens; hinreichende Ermittlung bestehender und zu erwartender Missstände zum Erlassungszeitpunkt; kein Eintritt einer wesentlichen Änderung der maßgeblichen Umstände seit Erlassung de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E3084/2018 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Mit Beschluss vom 17. Dezember 2015, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 21. Dezember 2015 bis 19. Jänner 2016, änderte der Gemeinderat der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee im Zuge einer Flurbereinigung den Flächenwidmungsplan im Bereic... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18B-VG Art118 Abs2B-VG Art118 Abs3 Z9B-VG Art139 Abs1 Z2B-VG Art139 Abs5 / FristsetzungB-VG Art140 Abs1 Z1 litbB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungRaumOG Tir 2016 §69, §71, §113Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee vom 15.12.2016 idF der elektronischen Kundmachung v 13.06.2017V der Tir Landesregierung über die erstmalige elektronische Kundmachung von Flächenwidmungsplänen vom 03.10.2016, LGBl 110/2016Tir Plang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, römisch eins. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, LGBl. 21 idF LGBl. 7/2004, überträgt dem Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Zuständigkeit zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung, die eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte gemäß §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VGB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art19, Art20 Abs1, Art120a Abs1Krnt JagdG 2000 §37, §81, §91
Leitsatz: Widerspruch der Zuständigkeit eines Organs der Kärntner Jägerschaft zur bescheidmäßigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Jagdprüfungen zu den Grundsätzen der Selbstverwaltung; kein Vorliegen einer zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich geeigneten Angelegenheit;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt, "a.) im §1 Abs5 des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995 - LDHG 1995, in der Fassung dieses Absatzes nach der Wiederverlautbarungskundmachung LGBl. Nr. 138/1995 (andere, hier nicht angefochtene Teile des zitierten ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VGB-VG Art18 Abs2B-VG Art21 Abs3B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaBVG Ämter d LReg §3Sbg Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsV §1 Abs1Sbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 §1 Abs5
Leitsatz: Widerspruch der Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zurWahrnehmung der Diensthoheit im Namen der Landesregierung imSalzburger Lande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "aus einem ihm am 21.07.1999 im Auftrag der A. für Rechnung seines Mandanten von Herrn R. überwiesenen Betrag von ATS 4.504.472,00 einen Betrag von ATS 1.937.500,0... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VGB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art7RAO §19RL-BA 1977 §16, §17
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Zurückbehaltung von Geldern eines Mandanten
Rechtssatz: Es ist nicht denkunmöglich, wenn die Disziplinarbehörden davon au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt die Aufhebung des §1 Abs1 des Kärntner Grundstücksteilungsgesetzes, LGBl. 3/1985. Er hat über Beschwerden gegen Berufungsbescheide der Kärntner Landesregierung zu entscheiden, mit denen anläßlich der Bewilligung angestrebter Grundstücksteilungen über die Abtretung von Grundstreifen an die Gemeinde entschieden wird. 1. Das mit Kundmachung der Landesregierung vom 23. Oktober 1984, LGBl. 3/1985, wiederverlautbarte Gese... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art118B-VG Art118 Abs2B-VG Art118 Abs3 Z4B-VG Art118 Abs3 Z9Krnt GrundstücksteilungsG 1985 §1 Abs1Krnt GrundstücksteilungsG 1985 §5Krnt StraßenG 1978 §38
Leitsatz: Aufhebung einer Bestimmung des Krnt GrundstücksteilungsG 1985
betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Entscheidung über
die Genehmigung von Grundstücksteilungen auf die
Bezirksverwaltungsbehörde wegen Ver... mehr lesen...
Begründung: I. 1. W A war (aktives) Mitglied der "Freiwilligen Feuerwehr St. M" (FF St. M). Mit Schreiben vom 3. Mai 1984 teilte ihm der Ortsfeuerwehrkommandant der FF St. M mit, daß er ihn "laut §34 (Salzburger) Feuerwehrgesetz", LGBl. 59/1978 (Sbg. FWG) aus der FF St. M ausschließe. In der Folge wurde klargestellt, daß dieses Schreiben als Mitteilung über den beabsichtigten Ausschluß des W A gemäß §4 Abs3 Sbg. FWG (s. unter I.2.) und die von diesem dagegen schriftlich erhobe... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4400 Feuerwehr
Norm: B-VG Art118B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungAVGEGVG ArtII Abs2 Z26Sbg GdO 1976 17a Abs1Sbg FeuerwehrG §2 Abs2Sbg FeuerwehrG §3 Abs2Sbg FeuerwehrG §4 Abs3Sbg FeuerwehrG §8Sbg FeuerwehrG §10 Abs4Sbg FeuerwehrG §11 Abs2Sbg GdO 1976 §16 Abs2 Z1Sbg FeuerwehrG §32Sbg FeuerwehrG §33Sbg FeuerwehrG §43Sbg GdO 1976 §63 Abs1Sbg GdO 1976 §63 Abs4 ... mehr lesen...
Index: Keine Angabe
Norm: Bundes-Verfassungsgesetz Art95, B-VG Art95 Abs2B-VGLWO §40 Abs2Wr GdWO §43 Abs2Wr Stadtverfassung Art8 Beachte Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014
Rechtssatz: Der Wahlanfechtung (Wahl zum Salzburger Landtag vom 25. März 1979) wird nicht stattgegeben (keine Bedenken gegen § 40 Abs. 2 Landtagswahlordnung, keine Beeinträchtigung des freien Wahlrechts) . K... mehr lesen...
Siehe PDF Dokument Schlagworte Wahlen Allgemeine Vertretungskörper Landtag Salzburg Verfassungsgerichtshof Art. 141 B-VG Wahlanfechtung Sachentscheidung Einzelfälle European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1979:WI_2.1979 Zuletzt aktualisiert am 17.04.2018 mehr lesen...
Siehe PDF Dokument Schlagworte Ausländer Grunderwerb Salzburg Gesellschaften Gleichheitsrecht Liegenschaftserwerbsfreiheit Menschenrechtskonvention European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1973:B176.1973 Zuletzt aktualisiert am 13.04.2018 mehr lesen...
Index: Keine Angabe
Norm: B-VGBundes-Verfassungsgesetz Art10, B-VG Art10 Abs1 Z6Bundes-Verfassungsgesetz Art15, B-VG Art15Europäische Menschenrechtskonvention Art6, EMRK Art6 Abs1Sbg GVG §11 litbSbg GVG §20 Abs1Staatsgrundgesetz Art6, StGG Art6 Beachte Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014
Rechtssatz: Der VfGH sieht keinen Anlaß, von seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. z. B. Sl... mehr lesen...
Siehe PDF Dokument Schlagworte Beamtenrecht Kindergärtnerinnen Lehrerdienstrecht Verfassungsfragen Kompetenzverteilung Verfassungsgerichtshof Art. 138 Abs. 2 B-VG Rechtssätze European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1970:KII_2.1970 Zuletzt aktualisiert am 12.04.2018 mehr lesen...
Index: Keine Angabe
Norm: B-VGBundes-Verfassungsgesetz Art10, B-VG Art10Bundes-Verfassungsgesetz Art10, B-VG Art10 Abs1 Z6Bundes-Verfassungsgesetz Art12, B-VG Art12Bundes-Verfassungsgesetz Art12, B-VG Art12 Abs1 Z8Bundes-Verfassungsgesetz Art14, B-VG Art14Bundes-Verfassungsgesetz Art14, B-VG Art14 Abs1Bundes-Verfassungsgesetz Art14, B-VG Art14 Abs3 litdBundes-Verfassungsgesetz Art14, B-VG Art14 Abs4 litbBundes-Verfassungsgesetz Art14, B-VG Art14 Abs4 litdBundes-... mehr lesen...