Entscheidungsdatum 08.04.2021 Norm: ASVG §4 ASVG §4 Abs1 Z1 ASVG §4 Abs2 ASVG §5 ASVG §5 Abs1 Z2 ASVG §5 Abs2 ASVG §7 ASVG §7 Z3 lita B-VG Art133 Abs4 VwGVG §28 Abs3 ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarb... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 27.02.2020 stellte die belangte Behörde (im Folgenden: SVS) über Antrag des Beschwerdeführers vom 16.01.2020 fest, dass dieser seit 10.10.2018 der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 3 GSVG sowie der Unfallversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. a ASVG unterliege (Spruchpunkt 1.), gemäß § 35b GSVG nicht verpflichtet sei, Beiträge in der Krankenversicherung z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Niederschrift bei der Wiener Gebietskrankenkasse am 19.02.2019 brachte der Beschwerdeführer vor, dass er durch seinen ehemaligen Dienstgeber, Herrn XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei oder mbP) nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet worden sei. Er habe lediglich in den Zeiträumen 23.02.2018 bis 14.03.2018 und 27.05.2018 bis 27.01.2019 für diesen als Mietwagenfahrer gearbeitet. 2. Infolge dessen führte die NÖGKK ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (vormals: Wiener Gebietskrankenkasse; im Folgenden kurz: ÖGK) hat mit Bescheid vom 22.01.2019, GZ XXXX , festgestellt, dass Frau XXXX , VSNR XXXX , aufgrund ihrer Beschäftigung bei der Dienstgeberin XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) im Zeitraum vom 01.06.2017 bis 30.06.2017 und am 04.07.2017, 05.07.2017, 07.07.2017, 10.07.2017, 17.07.2017, 19.07.2017, 21.07.2017, 24.07.2017, 25.07.2017, 26.07.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben angeführten Bescheid der ÖKG, vormals Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde unter anderem ausgesprochen, dass Herr XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführer 2 oder kurz BF2) zumindest am XXXX aufgrund seiner Tätigkeit zur XXXX , Inhaber der Pizzeria XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführer 1 oder kurz BF1) der Teilversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2, 5 a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben angeführten Bescheid der ÖKG, vormals Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde unter anderem ausgesprochen, dass Herr XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführer 2 oder kurz BF2) zumindest am XXXX aufgrund seiner Tätigkeit zur XXXX , Inhaber der Pizzeria XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführer 1 oder kurz BF1) der Teilversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2, 5 a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid vom 04.11.2019 sprach die Tiroler Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse Landesstelle Tirol und im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführerin) mit ihrer Tätigkeit als Yogalehrerin vom 21.03.2018 bis 29.08.2018 als Dienstnehmerin für die XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 412d, § 4 Abs. 1 iVm Abs. 2 und §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben angeführten Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX , XXXX , (im Folgenden: AM) im Zeitraum vom XXXX bis XXXX und XXXX , XXXX , (im Folgenden: MM) im Zeitraum vom 22.06.20019 bis 23.06.2019 aufgrund ihrer Tätigkeit für XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) der Teilversicherung in der Unfallversicherung gemäß §§ 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Frau XXXX (im Folgenden: Frau L.) meldete sich aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft zur Sozialversicherung. Im Zuge dessen füllte sie einen Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung aus und legte den als „Werkvertrag“ bezeichneten Vertrag zwischen ihr und der Beschwerdeführerin vor. 2. In weiterer Folge erging mit Schreiben vom 21.07.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 12.02.2020 erließ die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid mit dem festgestellt wurde, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Beschäftigung beim XXXX von 01.08.2016 bis 31.08.2016, von 01.10.2016 bis 31.10.2016 sowie von 01.12.2016 bis 31.12.2016 der Voll-(Kranken-, Unfall- und Pensions)versicherungspflicht gemäß § 4 Abs 4 iVm Abs 1 Z 1 ASVG sowie in der Zeit von 01.09.2016 bis 30.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 29.01.2019, Zl. XXXX , festgestellt, dass Frau XXXX (im Folgenden Mitbeteiligte Partei, kurz mbP) aufgrund ihrer Tätigkeit bei XXXX , Inhaber des XXXX , in den Zeiträumen von 01.09.2015 bis 11.09.2015, 01.10.2015 bis 30.11.2015, 02.01.2016 bis 31.01.2016, 01.03.2016 bis 20.03.2016, 01.04.2016 bis 24.04.2016, 01.07.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitslasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 31.01.2019, Zl. XXXX , festgestellt, dass Frau XXXX , VSNR XXXX , aufgrund ihrer Beschäftigung beim XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) im Zeitraum von 13.02.2017 bis 28.02.2017, von 01.04.2017 bis 31.05.2017 und von 01.12.2017 bis 31.01.2018 der Teilversicherungspflicht in der Unfallversicherung gemäß § 4 Abs. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Angestoßen durch eine "gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben" - GPLA gelangte die (damals) Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) zur Ansicht, dass es sich bei dem beim XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer bzw. beschwerdeführende Partei) beschäftigten XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligter bzw. mitbeteiligte Partei) um einen Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 2 ASVG handelt. 2. Mit Bescheid vom 05.04.2016 stellte die WGKK u.a. entspre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Angestoßen durch eine "gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben" - GPLA gelangte die (damals) Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) zur Ansicht, dass es sich bei der beim XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer bzw. beschwerdeführende Partei) beschäftigten XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligte bzw. mitbeteiligte Partei) um eine Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 2 ASVG handelt. 2. Mit Bescheid vom 05.04.2016 stellte die WGKK u.a. entspre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 18.07.2018 sprach die belangte Behörde (im Folgenden WGKK) über Antrag der Beschwerdeführerin vom 29.06.2018 aus, dass die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX GmbH, XXXX , XXXX , von 01.05.2014 bis 30.06.2014, von 28.09.2015 bis 03.10.2015, von 07.10.2015 bis 11.10.2015, von 13.10.2015 bis 16.10.2015, von 19.10.2015 bis 22.10.2015, am 24.10.2015, von 27.10.2015 bis 28.10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder GKK) vom 17.12.2015, Zl. XXXX, wurde in (Spruchpunkt I.) ausgesprochen, dass die in Anhang A. dieses Bescheides genannten Personen in den dort genannten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 der Voll- u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 30.01.2015, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die in Anhang I. dieses Bescheides genannten Personen in den dort genannten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 23.12.2010, GZ: XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: XXXXGKK) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 ASVG iVm. § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG aus, dass die im Anhang I. dieses Bescheides genannten Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund ihrer Tätigkeit für XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin oder kurz: BF1) der Voll- und Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 05.10.2017 bezog die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse XXXX (im Folgenden: die Erstmitbeteiligte) aufgrund ihrer Tätigkeit für die Beschwerdeführerin in der Zeit von 23.03.2016 bis 31.03.2016 als geringfügig beschäftigte Dienstnehmerin in die Teilversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 iVm § 7 Z 3 lit. a ASVG sowie aufgrund ihrer Tätigkeit für die Beschwerdeführerin in der Zeit von 01.04.2016 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.11.2017 bezog die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse XXXX (im Folgenden: die Erstmitbeteiligte) aufgrund ihrer Tätigkeit für die Beschwerdeführerin in der Zeit von 18.09.2014 bis 30.09.2014 als geringfügig beschäftigte Dienstnehmerin in die Teilversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 iVm § 7 Z 3 lit. a ASVG sowie aufgrund ihrer Tätigkeit für die Beschwerdeführerin in der Zeit von 01.10.2014 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.05.2017, Zl.XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) aus, dass XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Erstmitbeteiligter oder kurz: MB1) von 01.12.2010 bis 24.07.2011 und von 17.12.2011 bis 31.07.2013 XXXX, VSNR: XXXX (in der Folge: Zweitmitbeteiligter oder kurz: MB2) von 01.12.2010 bis 03.07.2011 und von 01.01.2012 bis 15.06.2014 XXXX, VSNR: XXXX (in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde), vom 15.09.2014, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die im Anhang I des angefochtenen Bescheides angeführten Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund ihrer Tätigkeit für die "XXXX GmbH", XXXX (im Folgenden: BF), gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AIVG 1977 der Voll- und Arbeitslosenversi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.03.2014 stellte die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) fest, dass die in der Anlage A zu diesem Bescheid angeführten Personen in den dort genannten Zeiträumen auf Grund ihrer ausgeübten Tätigkeit als Taxilenker bei der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) a) In der Beitragsgruppe A1 der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicheru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde), vom 15.09.2014, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die im Anhang I des angefochtenen Bescheides angeführten Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund ihrer Tätigkeit für den Verein "XXXX", XXXX (im Folgenden: BF), gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AIVG 1977 der Voll- und Arbeitslosenversicherungspf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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