Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2013 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer) aufgrund seiner Tätigkeit als Bereichsleiter für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführer) im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2012 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 7 Z. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Unfallversicherung versich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2013 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführerin) aufgrund ihrer Tätigkeit als Bereichsleiterin für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführer) im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2012 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 7 Z. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Unfallversicherung vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2013 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführerin) aufgrund ihrer Tätigkeit als Bereichsleiterin für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführer) im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2012 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 7 Z. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Unfallversicherung vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2013 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführerin) aufgrund ihrer Tätigkeit als Bereichsleiterin für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführer) im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2012 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 7 Z. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Unfallversicherung vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2013 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführerin) aufgrund ihrer Tätigkeit als Bereichsleiterin für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführer) im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2012 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 7 Z. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Unfallversicherung vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2013 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer) aufgrund ihrer Tätigkeit als Bereichsleiter für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführer) im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2012 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 7 Z. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Unfallversicherung versiche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.08.2012 stellte die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) fest, dass XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden der Zweitbeschwerdeführer) aufgrund seiner Tätigkeit als Fäkalienentsorger als Dienstnehmer der XXXX GmbH, FN XXXX , (im Folgenden der Erstbeschwerdeführerin) in der Zeit von 05.04.2011 bis 31.07.2011 gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 iVm Abs. 2 Z 2 ASVG der Teilversicherung in der Unfallversicherung gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.08.2012 stellte die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) fest, dass XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden der Zweitbeschwerdeführer) aufgrund seiner Tätigkeit als Fäkalienentsorger als Dienstnehmer der XXXX GmbH, FN XXXX , (im Folgenden der Erstbeschwerdeführerin) in der Zeit von 05.04.2011 bis 31.07.2011 gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 iVm Abs. 2 Z 2 ASVG der Teilversicherung in der Unfallversicherung gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.05.2014 wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX, VSNR: XXXX und Herr XXXX, VSNR: XXXX, hinsichtlich ihrer Beschäftigung zur XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) am XXXX.2014 der Teilversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und § 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 sowie § 7 Z 3 lit. a ASVG unterliegen ... mehr lesen...