Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Bei der XXXX Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) wurde seitens der Tiroler Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse Landesstelle Tirol, im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben für den Prüfzeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 durchgeführt, im Zuge derer sich seitens der belangten Behörde Ungereimtheiten in Hinblick auf die Nutzung des arbeitgebereig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben angeführten Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.08.2020 wurde ausgesprochen, dass XXXX , XXXX , (im Folgenden: Zeuge oder Z) im Zeitraum vom 01.07.2015 bis 30.04.2018 aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: BF) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterlag (Spruchpunkt I.). Weiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der XXXX , in Folge als BF bezeichnet, fand für den Prüfzeitraum von 01.01.2015 bis 31.12.2017 durch die Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, in Folge als belangte Behörde bezeichnet, eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt, im Rahmen derer Frau XXXX , Herr XXXX , Herr XXXX und Herr XXXX als echte Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 2 ASVG umqualifiziert wurden sowie Beiträge für Herrn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 23.10.2018, GZ: XXXX , sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; im Folgenden kurz: "SGKK" bzw. "ÖGK") aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "B. GmbH") als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, die mit der Beitragsabrechnung vom 24.9.2018 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 38.220,05 (exklusive V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 05.11.2019 verpflichtete die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zur Zahlung von Beiträgen, Sonderbeiträgen, Umlagen und Beiträgen nach dem BMSVG in Gesamthöhe von € 9.965,70 betreffend die Beschäftigung des Dienstnehmers XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden: ZS) in der Zeit von 01.01.2015 bis 31.12.2015. Begründend wurde ausgeführt, dass bei der Beschwerdeführerin eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2020, Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. den §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG aus, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) wegen der im Zuge der bei ihm stattgefundenen gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (im Folgenden kurz: GPLB) festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die im Prüfbericht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) führte bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin über den Zeitraum 01.05.2003 bis 31.12.2007 eine GPLA-Prüfung durch. Die Schlussbesprechung fand am 21.05.2010 statt. 2. Mit Schreiben vom 15.06.2010 beantragte die Beschwerdeführerin die Ausstellung eines Bescheides über die aufgrund der GPLA-Prüfung nachverrechneten Beiträge. 3. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) hat nach dem Tod ihres am XXXX verstorbenen Ehegatten, einen Antrag auf Zuerkennung von Witwenpension gestellt. 1.2. Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) vom 12.03.2020, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass der BF als Hinterbliebene ihres am XXXX verstorbenen Ehegatten ab dem auf den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2016 wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer XXXX , XXXX sowie XXXX während dieser Zeiten einkommensmäßig nicht so gestellt worden seien, als hätten sie die ausgefallenen Arbeiten geleistet. Sie hätten während der Ausfallszeiten nicht das Entgelt erhalten, das sie bei Arbeitsleistung verdient hätten. Zusätzl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Im Betrieb der beschwerdeführenden Partei, einer Druckerei, wurde ab 15.01.2016 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2012 bis 31.12.2014 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt (AT 1/68). 1.2. Mit verfahrensgegenständlichem Beitragsnachverrechnungsbescheid vom 29.08.2016, XXXX , verpflichtete die SGKK die beschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid der belangten Behörde vom 18.05.2017 wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, für die Dienstnehmer XXXX (in der Folge MB 3), XXXX , XXXX (in der Folge MB 2; XXXX und XXXX (in der Folge MB 1), XXXX , mit Beitragsabrechnung vom 14.10.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 9.564,50 sowie die vorgeschriebenen Verzugszinsen in der Höhe von EUR 1.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der vormaligen Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK) vom 08.07.2019, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass für den bei der XXXX GmbH als Vertriebsaußendienstmitarbeiter tätig werdenden XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen während des Zeitraumes vom 15.04.2018 bis 30.04.2018 die allgemeine Beitragsgrundl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2020, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK), aus, dass XXXX , VSNR: XXXX (in der Folge: Erstmitbeteiligter oder kurz: MB1), von XXXX .2014 bis XXXX .2014 und von XXXX .2017 bis XXXX .2017 und XXXX , VSNR: XXXX (in der Folge: Zweitmitbeteiligte oder kurz: MB2), im Zeitraum XXXX .2014 bis XXXX .2016 auf Grund ihrer Tätigkeit für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.09.2013 sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse und im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 und Abs. 3 Z 1 ASVG aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wegen der im Zuge der GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 05.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) erstattete am 14.11.2016 Selbstanzeige beim Finanzamt für nicht gemeldete Abgaben – und zwar für den Dienstgeberbeitrag 2012, 2013 und 2014, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2012, 2013 und 2014, Lohnsteuer 12/2014 und U-Bahn-Abgabe 12/2014. Beim Anlegen in das Lohnverrechnungsprogramm sei übersehen worden, die Stammdaten des Geschäftsführers anzulegen. Eine Berechnung der Abgaben wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2015 informierte die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) die XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), dass sie plane, ab dem 06.07.2015 eine Prüfung sämtlicher lohnabhängiger Abgaben durchzuführen und dazu näher bezeichnete Unterlagen bei Prüfungsbeginn bereitzustellen seie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse und im Folgenden: belangte Behörde) vom 04.07.2011, GZ: XXXX , wurde ausgesprochen, dass die XXXX GmbH & Co KG (nunmehr: XXXX GmbH; im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) verpflichtet sei, aufgrund der im Rahmen der bei ihr durchgeführten Gemeinsamen Prüfung Lohnabhängiger Abgaben (GPLA) festgestellten Melde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX .12.2016, Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK), vormals XXXX Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. den §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben festgestellten Meldediffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für die Beitragsjahre 2012 bis 2016 wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX sogenannte „pauschale Abfindungen für Mehrarbeit“ („PAM“) erhalten hätten, die für Abwesenheiten der Dienstnehmer nicht verrechnet worden seien. Diese wurden im Zuge der GPLA der Beschwerdeführerin vorgeschrieben. 2. Mit dem gegenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.02.2019, XXXX , hat die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK), festgestellt, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Dienstgeber verpflichtet ist, für die in der Anlage des Bescheides namentlich angeführten Dienstnehmer und für die dort bezeichneten Zeiten Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in Höhe von € 5.757,27 zu entrichten. Begründend wurde ausgeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 06.05.2019, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 ASVG festgestellt, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die in der Anlage des Bescheides namentlich angeführten DienstnehmerInnen und für die dort bezeichneten Zeiten Beiträge und Sonderbeiträge in Höhe von € 20.302,20 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der vormaligen Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK) vom 07.07.2017, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass die XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet ist, für den in der Anlage namentlich genannten Dienstnehmer ( XXXX ) für die dort angeführten Zeiten, Beiträge Sonderbeiträge und Umlagen in Gesamthöhe von € 4.890,84 an die WGKK zu entrichten. Beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 08.05.2014, Zl. XXXX , sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 26.08.2013 und im dazu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid wurde die bP als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die von der belangten Behörde mit Beitragsabrechnung vom 05.12.2018 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 9.389,39 zu entrichten; die Beitragsabrechnung und Prüfberichte vom 05.12.2017 wurden zum integrierten Bestandteil des Bescheides erklärt. Begründend wurde ausgeführt, dass im Zuge der abgeschloss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Salzburg (im Folgenden kurz: "PVA"), vom 26.1.2016 wurde festgestellt, dass die Kontoerstgutschrift des nunmehrigen Beschwerdeführers (im Folgenden kurz: "BF") EUR 14.347,76 betrage. Dem dagegen erhobenen Widerspruch wurde mit Bescheid vom 1.9.2016 nicht stattgegeben. Gegen diesen Bescheid der PVA brachte der Beschwerdeführer Klage beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX stellte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) aufgrund der Beantragung auf Bescheiderstellung der BF vom XXXX, fest, dass XXXX, VSNR: XXXX, (im Folgenden: AL) auf Grund ihrer Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) im Zeitraum von XXXX bis XXXX gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 der Voll- und Arbeitslosenver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Finanzamt XXXX führte eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Prüfungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2015 durch. Die Schlussbesprechung fand am 25.08.2016 statt. 2. Am 08.08.2016 wurde vom Finanzamt XXXX mit der mitbeteiligten Partei C XXXX P XXXX , geb. am XXXX , u.a. wegen Verdachts der Übertretung versicherungs- und melderechtlicher Bestimmungen nach dem Allgemeinen Sozia... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Finanzamt XXXX führte eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Prüfungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 durch. Die Schlussbesprechung fand am 22.02.2018 statt. 2. Mit Schreiben vom 09.03.2018 übermittelte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin den Prüfbericht, in welchem ein Nachrechnungsbetrag iHv € 14.270,57 sowie Zinsen iHv € ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Österreichische Gesundheitskasse (kurz: ÖGK), XXXX ; im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG wegen der im Zuge der bei ihm stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom XXXX und im Prüfbericht vom XXXX zu Dienstgeberkontonummer XXXX angeführte... mehr lesen...