Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin wurde eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) - Prüfzeitraum von 1.1.2011 bis 31.12.2014 - durchgeführt. Im diesbezüglichen Prüfbericht vom 12.2.2016 stellte die NÖGKK einen Nachverrechnungsbeitrag samt Zinsen in der Gesamthöhe von EUR 4.025,45 fest. Dieser resultierte aus einem arbeits- und sozialgerichtlichen Vergleich zwischen der Beschwerdeführerin und XXXX (im Folgenden: AW) ... mehr lesen...