Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 24.4.2023 verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die nunmehrige Beschwerdeführerin, die XXXX (im Folgenden kurz: „BF“) zur Entrichtung allgemeiner Beiträge in Höhe von 3.228,19 Euro, einer Auflösungsabgabe in Höhe von 124,00 Euro und Beiträgen zur Betrieblichen Vorsorge in Höhe 124,24 Euro; weiters wurden Verzugszinsen in Höhe von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in der Beilage zum angefochtenen Bescheid angeführten Dienstnehmer für die ebenfalls in dieser Beilage angeführten Zeiträume in der Höhe von EUR 51.237,21 (Spruchpunkt 1.) sowie die aufgrund dieser Beitragsnachverrechnung vorzuschreibenden Verzugszinsen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der XXXX (im Folgenden: XXXX ) vom 16.05.2022 wurde des Beschwerdeführers die allgemeine Beitragsgrundlage für den nunmehrigen Beschwerdeführer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Dienstnehmer XXXX für die Zeit vom 15.02.1999 bis 14.08.1999 wie folgt festgestellt: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der römisch 40 (im Folgenden: römisch 40 ) vom 16.05.202... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) hat mit Bescheid vom 04.03.2024 festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 01.02.2024 an als Hinterbliebene ihres am 12.01.2024 verstorbenen Ehegatten, Herrn Gruppeninspektor i.R. XXXX , ein Versorgungsbezug nach dem PG 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 273,25 gebührt. Dieser bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der Fa. XXXX GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) aus, dass sie gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 44Abs. 1 und 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG idgF wegen der im Zuge der GPLB (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) festgestellten Melded... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der XXXX GmbH (im Folgenden als „Erstbeschwerdeführerin“ bezeichnet) eine gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Prüfzeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2010 durch. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde der Erstbeschwerdeführerin am 04.10.2012 zur Kenntnis gebracht. Die Erstbeschwerdeführerin beantragte die Erlassung eines Bescheides. 1. Die belangte Behörde führt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die im Rahmen einer für den Prüfzeitraum XXXX durchgeführten Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von EUR 28.712,68 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen im Ausmaß von EUR 8.553,13 zu Recht bestehen, dass die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Eigenschaft al... mehr lesen...