Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Prüfauftrag vom 04.06.2012 führte die belangte Behörde bei der XXXX eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für den Zeitraum Dezember 2010 bis Dezember 2011 durch mit dem Ergebnis, dass es sich bei den für diese Schischule tätigen Schilehrer und Praktikanten (mit Ausnahme des Schischulleiters XXXX) um Dienstnehmer der Schischule handle. Am 18.04.2013 stellte der steuerliche Vertreter des Schischulleiters den Antrag auf Ausstellun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Prüfauftrag vom 04.06.2012 führte die belangte Behörde bei der XXXX eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für den Zeitraum Dezember 2010 bis Dezember 2011 durch mit dem Ergebnis, dass es sich bei den für diese Schischule tätigen Schilehrer und Praktikanten (mit Ausnahme des Schischulleiters XXXX) um Dienstnehmer der Schischule handle. Am 18.04.2013 stellte der steuerliche Vertreter des Schischulleiters den Antrag auf Ausstellun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Prüfauftrag vom 04.06.2012 führte die belangte Behörde bei der XXXX eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für den Zeitraum Dezember 2010 bis Dezember 2011 durch mit dem Ergebnis, dass es sich bei den für diese Schischule tätigen Schilehrer und Praktikanten (mit Ausnahme des Schischulleiters XXXX) um Dienstnehmer der Schischule handle. Am 18.04.2013 stellte der steuerliche Vertreter des Schischulleiters den Antrag auf Ausstellun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Prüfauftrag vom 04.06.2012 führte die belangte Behörde bei der XXXX eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für den Zeitraum Dezember 2010 bis Dezember 2011 durch mit dem Ergebnis, dass es sich bei den für diese Schischule tätigen Schilehrer und Praktikanten (mit Ausnahme des Schischulleiters XXXX) um Dienstnehmer der Schischule handle. Am 18.04.2013 stellte der steuerliche Vertreter des Schischulleiters den Antrag auf Ausstellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Zur Vorgeschichte: Das Oberlandesgericht Graz hat als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen mit Beschluss vom 10.11.2011, 7 Rs 40/11y, in der dort anhängigen Sozialrechtssache der klagenden Partei XXXX, (dort) vertreten durch RA Mag. Hans Teuchtmann, gegen die beklagte Partei, Pensionsversicherungsanstalt, wegen Höhe der Alterspension infolge Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die belangte Behörde führte am 16.05.2013 bei der Beschwerdeführerin eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch, mit dem Ergebnis, dass Dienstnehmer mit einer zu niedrigen Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung gemeldet wurden. 2. Mit Eingabe vom 31.05.2013 beantragte die Beschwerdeführerin die Bescheiderstellung und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. 3. Mit bekämpftem Bescheid vom 09.07.2013, XXXX, v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangten Behörde) vom 16.12.2015, Zl. XXXX, hat diese festgestellt, dass Herr XXXX, geb. am XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), als ehemaliger Geschäftsführer der "XXXX" (in der Folge: R GmbH), welche die unbeschränkt haftende Gesellschafterin der XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) für den Zeitraum November 2013 bis April 2014 der belangten Behörde gemäß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.03.2012, OB: XXXX, sprach die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: SVB) aus, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) mit der von ihr ausgeübten Nebentätigkeit "Vermietung land(forst)wirtschaftlicher Betriebsmittel" und "Betriebshilfe" von 01.01.2006 bis 31.12.2010 der Pflichtversicherung nach dem BSVG (§ 2 Abs. 1 Z 1 letzter Satz) unterliege (Spruchpunkt 1.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 26.01.2018, Zl. XXXX, der XXXX Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 160,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die vollständige Anmeldung für 4 Personen zur Pflichtversicherung nicht fristgerecht vorgelegt worden sei. Aufgrund dieses Bescheids hat ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.04.2011 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) der XXXX Gesellschaft m. b.H. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vor, für die Dienstnehmer XXXX (im Folgenden: UP) und XXXX (gemeint wohl XXXX , im Folgenden: WH) für den Zeitraum vom 01.01.2005 (gemeint wohl 01.01.2004) bis 31.12.2007 Beiträge und Umlagen in Höhe von EUR 7.809,54 zu entrichten. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass im Zug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.10.2016 wandte sich Herr Dr. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer), rechtsanwaltlich vertreten durch Dr. Felix Graf, an die paritätische Schiedskommission für Vorarlberg betreffend die Nichtteilnahme des Standorts Röntgenpraxis Dr. XXXX , XXXX , XXXX , am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: VGKK) habe dem Beschwerdeführer ab 01.01.2014 die Teilnahme am Mammographie-Vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Über Antrag der belangten Behörde vom 26.07.2016 wurde über die Beschwerdeführerin wegen Beitragsrückständen das Insolvenzverfahren zu XXXX des Landesgerichts XXXX eröffnet und RA Dr. Herbert MATZUNSKI als Masseverwalter bestellt. 2. Mit Schreiben vom 15.02.2017 teilte der Masseverwalter der belangten Behörde mit, dass de facto ein Jahr lang keine Beitragsleistungen erfolgten, allerdings sog AGH (Auftraggeberhaftung)-Zahlungen eingegang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Erkenntnis W164 2112742-2/30E vom 06.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Herrn XXXX vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Blaschitz, Wien, insoweit stattgegeben, als der BF die im Zeitraum 25.3.2004 bis 31.05.2014 angefallenen Verzugszinsen zu bezahlen habe, jedoch keine Verzugszinsen für die Zeit ab 01.06.2014 zu entrichten habe. Im Übrigen wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Höhe der die im Zeitraum 25.3.200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer erhielt am 06.03.2015 seine Rente aus der zweiten Säule der Pensionsversicherung in der Schweiz durch eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe von CHF 379.399,00 von der XXXX AG, Pensionskasse der XXXX, CH-8022 Zürich, ausbezahlt. 2. Mit Schreiben vom 30.03.2015, Zl. B/WO/FE, teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass sich aus dieser Kapitalabfindung ein an die belangte Behörde zu bezahlender Krankenv... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.05.2011, GZ XXXX stellte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz GKK) fest, dass die z. B. XXXX GmbH, (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 410 Abs. 7 iVm §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 54 Abs. 1 ASVG idgF sowie gemäß § 1 Z 7 NeuFöG idgF wegen der im Zuge der GPLA festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet ist, die in der Beitragsabrechnung vom 12.01.2011 und im dazugehöri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Herr XXXX hat gegen den Bescheid der BGKK vom 09.10.2017 betreffend Beitragsnachverrechnung Beschwerde erhoben. Mit Schreiben vom 12.03.2018 wurde die Beschwerde zurückgezogen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Das gegenständliche Beschwerdeverfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 12.11.2012, Zl. BMASK XXXX, wurde im Spruchpunkt I. die monatliche Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung vom 01.01.2008 bis 31.08.2008 mit € 4.556,53 festgestellt. Im Spruchpunkt II wurde ausgesprochen, dass die monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung vom 01.01.2008 bis 31.08.2008 a) zur Krankenversicherung € 348,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 13.11.2015, Zl. XXXX , im Spruchpunkt 1. den Antrag von XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführer) auf Rückerstattung der für den Zeitraum von April 2012 bis November 2012 in der von der Pensionsversicherungsanstalt einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung in der Höhe von € 107,84 abgewiesen. Im Spruchpunkt 2. wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, für ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Mit Bescheid vom 07.04.2016, DG-Kontonummer: XXXX , Zahl: XXXX , verpflichtete die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] beschwerdeführende Partei als Dienstgeberin für die mit Beitragsabrechnungen vom 30.05.2013 und 23.09.2014 abzüglich der Gutschriften vom 25.09.2014 und 05.04.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge iHv von EUR 15.644,08 zu entrichten (Spruchpunkt I). Weiters ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Landesschiedskommission für Wien hat mit Bescheid vom 16.12.2015 in der Schiedssache der XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wider die Antragsgegnerin XXXX (in weiterer Folge: mitbeteiligte Partei) betreffend Auslegung des Wiener Gruppenpraxengesamtvertrages (Labor) insgesamt fünf Anträge der Beschwerdeführerin abgewiesen sowie zwei Anträge zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin am 05.02.2016 fristgere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 30.01.2017 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgende die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin aus der Beschäftigung des Dienstnehmers XXXX, VSNR XXXX, von 17.08.2011 bis 15.01.2012 resultierende Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigen Vorsorgegesetz in Gesamthöhe von € 6.198,02 zur Nachentrichtung vor. Begründend führte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Mit Schreiben der Salzburger GKK (nachfolgend auch SGKK) vom 01.10.2014 an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft Salzburg (nachfolgend auch SVA) erging das Ersuchen um Aufrechnung gemäß § 71 GSVG des auf dem Beitragskonto von Frau XXXX offen aushaftenden Rückstands mit den Pensionsleistungen der SVA. I.2. Diesem Ersuchen entsprach die SVA in Form der Erlassung eines Bescheids mit 07.10.2014, wodurch mit der Aufrechnung mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 06.07.2017, GZ: XXXX, Beitragskontonummer: XXXX, stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse fest, dass die beschwerdeführende Partei (kurz: bP), XXXX, als Dienstgerber verpflichtet sei, für die in der Bescheidbeilage angeführten Dienstnehmer und Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 41.727,67,--, Sonderbeiträge in Höhe von € 6.607,91 sowie Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in Höhe von € 1.823,95 zu entrichten. Auße... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 22.10.2012 bei der belangten Behörde eingelangten Schreiben beantragte der Beschwerdeführer den Krankenversicherungsbeitrag von seiner Rente aus der 2. Säule in Schweiz per Bescheid festzulegen. 2. Mit Bescheid vom 05.12.2012, Zl. B/ARO-19-03/2012, dem Beschwerdeführer zugestellt am 07.12.2012, verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 58 Abs 2 4. Satz ASVG für seine von der Pensionskassa DHL Schweiz, CH... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.I. parallel geführtes Verfahren zur GZ W217 2122141-1 (vormals W-LSK 1/2015) 1. Mit Schreiben vom 17.08.2015 teilte die Wiener Gebietskrankenkasse der Beschwerdeführerin (BF), einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, mit, dass sie sich auf Grund zahlreicher wie fortdauernder vertraglicher Pflichtverletzungen seitens der BF dazu veranlasst sehe, den mit ihr abgeschlossenen kurativen Einzelvertrag im eigenen Namen und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin, XXXX, vertreten durch Schuppich Sporn & Winischhofer RAe, stellte während laufender GPLA neben weiteren Feststellungsanträgen den im
Spruch: bezeichneten Feststellungsantrag in Bezug auf Herrn XXXX (im Folgenden auch bezeichnet als "Herr G."). Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") wurde diesbezüglich säumig und legte mit Schreiben vom 19.03.2015 die von der Antragstellerin fristgerecht e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid in Spruchpunkt 4. u. a. festgestellt, dass XXXX (folgend kurz Herr R.) aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX im Zeitraum 01.06.2009 bis 31.12.2014 der Pflicht(Voll-)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gem. § 4 Abs. 1 und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid in Spruchpunkt 6. festgestellt, dass XXXX (folgend kurz: "Herr S.") aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX in den jeweiligen - ebenso dort angeführten - Zeiträumen der Pflicht(Voll-)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gem.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.06.2012, Zl. B/ARO-10-03/2012, dem Beschwerdeführer zugestellt am 04.07.2011, verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 58 Abs 2 4. Satz ASVG für seine von der Hilti Pensionskasse, CH-9470 Buchs, monatlich bezogenen Pensionsleistungen gemäß § 73a Abs 1 ASVG für die Monate Oktober, November und Dezember 2011 monatliche Krankenversicherungsbeiträge in der Höhe von jeweils EUR 141,56 und ab 01.01.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom Kärntner Gebietskrankenkasse, Gz XXXX, vom 19.02.2013 stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz GKK) fest, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 58 Abs 2 vierter Satz ASVG Beiträge zur Krankenversicherung für den Zeitraum 01.10.2011 -31.08.2012 zu entrichten, der Antrag auf Rückerstattung geleisteter Beiträge für den Zeitraum 09.2012 bis laufend wird als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...