Entscheidungsgründe: Am 6. 2. 2002 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Motorfahrrades und der Erstbeklagte als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Kastenwagens beteiligt waren. Der Erstbeklagte, der im Haus Harrau Nr 1 Post zugestellt hatte, fuhr aus der Hofeinfahrt rückwärts mit einer Geschwindigkeit von etwa 9 km/h in Richtung Landesstraße 7163 und hielt nach einer Wegstrecke von etwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 9. 2002 ereignete sich gegen 21.50 Uhr auf der Inntal-Autobahn A 12 in Fahrtrichtung Innsbruck bei Kilometer 2,5 im Gemeindegebiet von Kufstein ein Verkehrsunfall, an dem der Innsbrucker Rechtsanwalt Dr. Karl A***** als Lenker und Halter eines Pkw sowie der Erstbeklagte mit einem von ihm gelenkten und gehaltenen Lkw mit deutschem Zulassungskennzeichen beteiligt waren. Dr. Karl A***** erlitt dabei tödliche Verletzungen. Bei seinem Pkw handelte es sich um ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AdEO §35 BASVG §332 B
Rechtssatz: Hätte der Schädiger bereits im Titelverfahren auf Grund seiner Kenntnis einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des Beklagten das Erlöschen des Schadenersatzanspruchs auf Grund der bereits mit dem Schadensereignis eingetretenen Legalzession an den Sozialversicherungsträger einwenden können, dann stellt diese Legalzession in einem späteren Oppositionsprozess (bzw negativen Feststellungspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde am 10. 12. 1997 bei einem Unfall schwer verletzt, für dessen Folgen die klagende Partei aus dem Rechtsgrund der Gefährdungshaftung nach dem EKHG einzustehen hat. In dem vom Beklagten (als Kläger) zuletzt nur noch gegen den Halter und den Haftpflichtversicherer (die nunmehr klagende Partei) des den Unfall verursachenden Fahrzeuges vor dem Bezirksgericht Bregenz geführten Vorprozess wurde dem Beklagten mit Endurteil vom 30. 7. 2002 eine monatl... mehr lesen...
Norm: ZPO §393 Abs1ASVG §332 AASVG §332 B
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage nach dem Fortbestand eines vom eingewendeten Quotenvorrecht betroffenen restlichen Direktanspruches des Geschädigten kann regelmäßig erst im Verfahren über die Anspruchshöhe erfolgen und bleibt diesem vorbehalten. Entscheidungstexte 2 Ob 268/06k Entscheidungstext OGH 30.08.2007 2 Ob 268/06k ... mehr lesen...
Norm: ASVG §332 AASVG §332 E
Rechtssatz: Als materieller Eintritt des Versicherungsfalls wird grundsätzlich das schädigende Ereignis angesehen, in dem auch der Schadenersatzanspruch in der Person des Geschädigten entsteht. Entscheidungstexte 2 Ob 268/06k Entscheidungstext OGH 30.08.2007 2 Ob 268/06k European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. 2. 2001 ereignete sich gegen 9.45 Uhr auf der B11 im Gemeindegebiet Alland ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines von der A*GmbH gehaltenen Kastenwagens und der Zweitbeklagte als Lenker eines von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs beteiligt waren. Der Zweitbeklagte, Vertragsbediensteter der drittbeklagten Partei, war mit dem als Streufahrzeug eingesetzten LKW dienstlich unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1312ABGB §1325 D7ASVG §332 DKBGG allg
Rechtssatz: Zwischen Kinderbetreuungsgeld, das an den Bezug der Familienbeihilfe anknüpft (§ 2 Abs 1 Z 1 KBGG) und in erster Linie die Betreuungsleistung der Eltern bzw die mit einer außerhäuslichen Betreuung von Kindern verbundene finanzielle Belastung teilweise abgelten soll, und Verdienstentgang fehlt die für eine Legalzession erforderliche sachliche Kongruenz. Das die Betreuungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 12. 3. 2001 bei einem Verkehrsunfall, für dessen Folgen die Beklagte haftet, lebensgefährlich verletzt. Vor dem Unfall war die Klägerin als Buslenkerin beschäftigt gewesen. Diese Tätigkeit kann sie aufgrund der unfallbedingten Verletzungen nicht mehr ausüben. Nach Beendigung des Krankenstandes am 31. 1. 2002 stellte die Dienstgeberin der Klägerin einen geschützten Arbeitsplatz als Telefonistin zur Verfügung. Am 4. 4. 2002 ging die Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer der DI A***** H***** GmbH (im Folgenden Versicherungsnehmerin), die von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (im Folgenden KAGes) mit der Erbringung der Installationsleistungen für das Bauvorhaben Landeskrankenhaus Graz West beauftragt war. Dabei wurde von der Versicherungsnehmerin eine fehlerhafte Werkleistung erbracht, wodurch es zu Wasserschäden kam. Die Versicherungsnehmerin beauftragte in weiterer Folge die Beklag... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird u.a. auf die Vorentscheidungen 3 Ob 36/99m und 3 Ob 102/05d. Am 11. Juli 1995 ertranken ein damals etwa zehneinhalb Jahre altes Mädchen, dessen Mutter und dessen Großvater in einem auf öffentlichem Wassergut gelegenen Rückhaltebecken. Das Kind hatte sich zum Beckenrand, und zwar am Beginn des Bacheinlaufs, an dem das Bachgerinne etwa 20 cm tief war, begeben, rutschte ab und wurde in das Rückhaltebecken gezogen. Die Mutter des Kindes sprang voll bekleidet i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr damaliger Ehegatte kauften im März 2000 einen 1991 vom Eigentümer ausgebauten Dachboden (Miteigentumsanteile 126/285) um ATS 4 Mio zzgl Inventar im Wert von ATS 300.000. Grundlage des Kaufvertrages war unter anderem, dass das Dach im Rahmen des Ausbaues fach- und sachgerecht in Stand gesetzt worden war. In der Folge traten zahlreiche Mängel auf, weshalb die Klägerin den Beklagten beauftragte, ein bauphysikalisches Gutachten über den Dachaufb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 10. 1940 geborene Kläger war Gendarmeriebeamter. Er hatte am 1. 9. 1990 eine Verletzung erlitten, nachdem sich aus seiner Dienstpistole ein Schuss gelöst hatte. Mit Zwischen- und Teilurteil des Obersten Gerichtshofs vom 25. 6. 1996 (1 Ob 2192/96a = SZ 69/148) wurde in einem Amtshaftungsprozess ausgesprochen, dass die Klageforderung dem Grunde nach zu Recht besteht und die beklagte Partei dem Kläger für sämtliche kausalen und künftigen Schäden aus jene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 22. 5. 2002 bei einem vom Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Sie erlitt eine Brustkorbprellung, eine Prellung der Bauchdecke und des Beckenkammes rechts, eine Abschürfung am rechten Kniegelenk, eine Trümmerfraktur der Kniescheibe rechts, eine Distorsion des rechten Sprunggelenkes, einen knöchernen Bandausriss im Bereich des Daumengrundgelenkes rechts sowie eine Prellung der Fingergrundgelenke II und II rechts mit möglich... mehr lesen...
Begründung: Voranzustellen ist, dass der Oberste Gerichtshof in dieser Rechtssache bereits befasst war und in seiner Entscheidung 2 Ob 255/02t vom 5. 12. 2002 (SZ 2002/164 = JBl 2003, 532; ON 24) - in Abänderung der klagezurückweislichen Entscheidungen beider Vorinstanzen - die Zulässigkeit des Rechtsweges für die verfahrensgegenständlichen Regressansprüche des klagenden Landes bejaht hat, weil (in verfassungskonformer Auslegung) vom Landesgesetzgeber nur die Entscheidung über den A... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 12. 1979 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der am 28. 1. 1931 geborene und nunmehr im 75. Lebensjahr stehende Kläger schwer verletzt wurde. Das Alleinverschulden am Unfall trägt der Versicherungsnehmer der beklagten Partei (deren Bezeichnung in der Tagsatzung vom 31. 5. 2005 einvernehmlich gemäß § 235 Abs 5 ZPO berichtigt worden war). Am 14. 12. 1979 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der am 28. 1. 1931 geborene und nunmehr im 75. Lebensjahr steh... mehr lesen...
Begründung: Der ehemalige Rechtsvertreter des Klägers hat in dessen Auftrag mit einem italienischen Haftpflichtversicherer über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verhandelt und einen Vergleich geschlossen. Der Vergleichsbetrag wurde an den ehemaligen Rechtsvertreters des Klägers, der ausschließlich für diesen und nicht im Auftrag der beklagten Parteien gehandelt hat, gezahlt. Die beklagten Parteien haben sich im Zuge einer mit dem damaligen Rechtsvertreter geführten Korrespondenz... mehr lesen...
Norm: ASVG §332ABGB §1489 IIA
Rechtssatz: Für den Beginn der Verjährungsfrist gegenüber einem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt er von jenem Schaden Kenntnis erlangt hat, für den er mit seiner Leistung einzutreten hat. Die Kenntnis des ersten in Anspruch genommenen Sozialversicherungsträgers von Schaden und Schädiger ist (nur) für den Beginn der Verjährung in Ansehung des eigenen Anspruchs von B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin leistete an Peter L***** Zahlungen aus dem Titel der Berufsunfähigkeitspension. Peter L***** hatte ab dem 19. 10. 1973 bis 1975 mehrmals in der Plasmapherese-Stelle der Erstbeklagten Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. Am 13. 11. 2000 wurden bei ihm erstmals erhöhte Leberwerte festgestellt. Er unterzog sich im April 2001 einer Leberbiopsie, es wurde Leberzirrhose diagnostiziert. In der Folge kam es zu einer zweimaligen Lebertransplantation. Am 4... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei U*****, vertreten durch Dr. Thomas Mader, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1. W*****-AG, ***** und 2. DI Josef F*****, beide vertreten durch Dr. Jörg Baumgä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Land K*****, vertreten durch den Landeshauptmann, *****, dieser vertreten durch Huainigg Dellacher & Partner Rechtsanwälte OEG in Klagenfurt, wider die beklagte Partei V*... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D7ASVG §332 CASVG §262 Abs1
Rechtssatz: Der Kinderzuschusss gemäß § 262 Abs 1 ASVG ist mit dem Ersatzanspruch auf Leistung von Verdienstentgang kongruent. Entscheidungstexte 2 Ob 183/04g Entscheidungstext OGH 07.07.2005 2 Ob 183/04g 2 Ob 59/07a Entscheidungstext OGH 26.04.2007 2 Ob 59/07a Vgl; Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 30. 7. 1994 einen Verkehrsunfall mit einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Kraftfahrzeug. Er wurde aus diesem Grund erwerbsunfähig und bezieht seit 1. Juni 1996 eine Invaliditätspension samt Kinderzuschuss. Die beklagte Partei bezahlte die Ersatzansprüche des Klägers aus dem Titel des Verdienstentgangs bis zum August 2000. Der Kläger begehrt zuletzt die Zahlung von EUR 5.363,29 sA. Die beklagte Partei habe bis zum August 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1. Die beklagte Partei bezeichnete sich in der von ihr im erstinstanzlichen Verfahren gelegten Kostennote als „U***** AG (vormals: A***** AG)" mit der Anschrift ***** und brachte damit zum Ausdruck, dass durch einen Umgründungsvorgang Gesamtrechtsnachfolge eingetreten sei. Aus dem Firmenbuch geht hervor, dass die Hauptversammlung der zu FN ***** eingetragen gewesenen A***** AG am 16. 9. 2003 (unter anderem) die Spaltung zur Aufnahme in die zu FN ***** eing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in Zeitpunkt des hier strittigen Brandes am 4. 1. 1993 Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherer des von der Gemeinschuldnerin (in der Folge Erstbeklagte) betriebenen Sägewerk-, Zimmerei- und Parketterzeugungsunternehmens, dessen geschäftsführender Gesellschafter der Zweitbeklagte war. Der Drittbeklagte war zumindest bis zum Brand der für dieses im Gemeindegebiet der Viertbeklagten gelegene Unternehmen zuständige Rauchfangkehrermeister. Die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2aABGB §1325 D4ASVG §332 C
Rechtssatz: Trinkgelder eines Zahlkellners gelten gemäß § 49 Abs 1 ASVG als Entgelt; ihre Höhe wird entweder durch Aufzeichnungen des Dienstgebers, durch Erhebungen oder Schätzungen (§ 42 Abs 3 ASVG) oder durch Pauschalierung (§ 44 Abs 3 ASVG) ermittelt. Zwischen den Leistungen des Sozialversicherungsträgers im Rahmen einer Versehrtenrente und dem Schadenersatzanspruch des Verletzten auf Entgang des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 17. 5. 2000 als Lenker eines Motorrades bei einem von ihm (unstrittig) zu zwei Dritteln verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Er war vor dem Unfall vom 5. 3. 1998 bis 12. 7. 2001 bei der T***** GmbH als Kellner mit Inkasso beschäftigt. Als solcher verdiente er zuletzt (vor dem Unfall) monatlich brutto S 15.000,-- (EUR 1.090,10) zuzüglich S 10.000,-- (EUR 726,73) an Trinkgeld. Die Zahlkellner der Gaststätte, in der der Kläger nunmehr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei *****anstalt, *****, vertreten durch Hoffmann & Brandstätter Rechtsanwälte KEG in Innsbruck, gegen die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch Dr. Andreas Kolar, Rechtsanwalt in Inn... mehr lesen...
Norm: ASVG §332
Rechtssatz: Die Legalzession des § 332 Abs 1 ASVG erfasst auch die in § 333 Abs 3 ASVG genannten Ansprüche. Soweit § 332 ASVG reicht, ist § 334 Abs 1 ASVG nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 8 ObA 73/03y Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 ObA 73/03y Veröff: SZ 2004/141 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte verschuldete am 16. 2. 2000 gegen 3.30 Uhr als Lenker und Halter eines PKW, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, einen Verkehrsunfall; bei diesem wurde sein Beifahrer und Ehegatte der Klägerin, Michael G*****, getötet. Der Erstbeklagte wurde strafgerichtlich verurteilt und der Klägerin ein Schadenersatz von S 10.000 (= EUR 726,73) zugesprochen. Die Klägerin begehrt die Zahlung von EUR 19.126,89 samt Zinsen ab 1. 5. 2001, die Zah... mehr lesen...