Norm: ASVG §332 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 332 ASVG § 332 Abs 1 ASVG A) Allgemeines zur cessio legis nach § 332 ASVG B) Zeitpunkt des Rechtsüberganges C) Deckungsfonds und Kongruenz D) Vorteilsausgleichung E) Verjährung F) Prozessuales § 332 Abs 2 ASVG (auch: Anerkenntnis des Schädigers, Verzicht, Vergleich des Geschädigten) § 332 Abs 3 ASVG § 332 Abs 4 ASVG § 332 Abs 5 ASVG ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 DeASVG §332 A
Rechtssatz: Ein vor dem schädigenden Ereignis gegenüber dem Schädiger abgegebener Verzicht des Sozialversicherten auf alle seine Schadenersatzansprüche ist gegenüber dem Sozialversicherer nicht wirksam. Entscheidungstexte 7 Ob 16/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 7 Ob 16/95 Veröff: SZ 68/222 Eu... mehr lesen...
Norm: ASVG §332EuUVO Art15HUP 2007 Art10IPRG §35IPRG §45IPRG §48
Rechtssatz: Ein gesetzlicher Forderungsübergang wird nach herrschender Meinung dem Sachrecht jener Rechtsordnung unterstellt, die die Leistungspflicht des Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat. Die Person des Legalzessionars bleibt dem maßgeblichen Zessionsgrundstatut überlassen. In gleicher Weise wie die Legalzession sind auch die übrigen privatrechtliche... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2ASVG §332 C
Rechtssatz: Es besteht sachliche Kongruenz zwischen einer wegen Erwerbsunfähigkeit gewährten unbefristeten Waisenpension und dem Anspruch auf Verdienstentgang infolge Erwerbsunfähigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 57/94 Entscheidungstext OGH 28.09.1995 2 Ob 57/94 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ASVG §332 AASVG §333 Abs3
Rechtssatz: In den Kraftfahrzeughaftungsfällen nach § 333 Abs 3 ASVG findet eine Legalzession im Sinne des § 332 ASVG statt. Entscheidungstexte 2 Ob 39/93 Entscheidungstext OGH 16.09.1993 2 Ob 39/93 Veröff: SZ 66/110 2 Ob 214/08x Entscheidungstext OGH 29.01.2009 2 Ob 214/08x Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIBABGB §1489 CASVG §332 AASVG §332 EEKHG §17RVO §1542
Rechtssatz: Ist einem an den gesetzlichen Sozialversicherungsträger gerichteten Schreiben, in dem ein Antrag auf Hinterbliebenen - Rente (Hinterbliebenenpension) gestellt wird, nicht zu entnehmen, daß an dem Verkehrsunfall ein anderes Kraftfahrzeug beteiligt gewesen wäre, sodaß der Schluß naheläge, es könnte wegen Fremdverschuldens einen Ersatzpflichtigen geben, so ist der ... mehr lesen...
Norm: ASVG §213a idF 48.ASVGNovASVG §332 idF 48.ASVGNovASVG §333 idF 48.ASVGNov
Rechtssatz: Ansprüche nach § 333 Abs 3 ASVG gehen gemäß § 332 Abs 1 ASVG auf den Sozialversicherungsträger über. § 332 Abs 3 ASVG steht dem nicht entgegen. § 333 Abs 3 ASVG erfasst auch Fälle, in denen der Arbeitgeber zwar nicht nach dem EKHG, aber nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts haftet, soweit der Versicherer leistungspflichtig ist. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat sämtliche Fragen der Verjährung des Anspruches eines ausländischen Sozialversicherungsträgers als Legalzessionar der Schadenersatzansprüche des Geschädigten ausführlich und richtig behandelt. Es hat seine Entscheidung auf ständige Judikatur des Obersten Gerichtshofs stützen können und im Mittelpunkt seiner Ausführungen als Voraussetzung für das Weiterlaufen der für den Geschädigten geltenden Verj... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der gesetzliche Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger nach der deutschen Regelung des § 116 SGB X tritt - ebenso wie jener nach § 332 ASVG, der gleicherweise aus § 1542 RVO übernommen wurde - im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses ein (vgl zB Plagemann in Geigel Haftpflichtprozeß20 Kap 30 Rz 31 oder Gitter in SGB-SozVers-GesKomm X § 116 SGB, 550/233). Nach bewirktem Forderungsübergang - der nach dem Z... mehr lesen...
Norm: ASVG §332 D
Rechtssatz: Da in den Fällen der Legalzession der Forderungsübergang schon im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses eintritt, führt eine Legalzession im Ergebnis zu einer Versagung der Vorteilsausgleichung, sodass sich im Bereich der gesetzlichen Zessionen das Problem der Vorteilsanrechnung gar nicht stellt, der Ersatzanspruch in voller Höhe aufrecht bleibt und ganz oder teilweise auf den Zessionar übergeht. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27.11.1984 verschuldete der Lenker des bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKWs mit dem polizeilichen Kennzeichen St 51.574 auf der Bundesstraße B 146 einen Verkehrsunfall, bei dem Manfred S***** verletzt und infolge der Unfallfolgen erwerbsunfähig wurde. In der Zeit vom 1.1.1986 bis 30.6.1990 erbrachte die Klägerin Leistungen in der Höhe von 1,224.141,30 S. Manfred S***** stand zur Unfallszeit im aktiven Dienstverhältnis bei der H***** Gesellschaft... mehr lesen...