RS OGH 2007/4/26 2Ob59/07a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2007
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Norm

ABGB §1304 A1
ABGB §1312
ABGB §1325 D7
ASVG §332 D
KBGG allg

Rechtssatz

Zwischen Kinderbetreuungsgeld, das an den Bezug der Familienbeihilfe anknüpft (§ 2 Abs 1 Z 1 KBGG) und in erster Linie die Betreuungsleistung der Eltern bzw die mit einer außerhäuslichen Betreuung von Kindern verbundene finanzielle Belastung teilweise abgelten soll, und Verdienstentgang fehlt die für eine Legalzession erforderliche sachliche Kongruenz. Das die Betreuungsleistungen eines Elternteiles, der aufgrund der Unfallsfolgen nicht bereits nach der Karenzzeit in den Beruf zurückkehrt, abgeltende Kinderbetreuungsgeld verfolgt keinesfalls den Zweck, den Schädiger zu entlasten und ist daher nicht auf den vom Schädiger zu ersetzenden Verdienstentgang anzurechnen. Demnach stellt eine unterlassene Antragstellung bezüglich dieser Sozialleistung auch keine Verletzung einer Schadensminderungspflicht des Geschädigten dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122114

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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