RS OGH 2007/9/27 2Ob256/06w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2007
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Norm

EO §35 Ad
EO §35 B
ASVG §332 B

Rechtssatz

Hätte der Schädiger bereits im Titelverfahren auf Grund seiner Kenntnis einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des Beklagten das Erlöschen des Schadenersatzanspruchs auf Grund der bereits mit dem Schadensereignis eingetretenen Legalzession an den Sozialversicherungsträger einwenden können, dann stellt diese Legalzession in einem späteren Oppositionsprozess (bzw negativen Feststellungsprozess), soferne der Schädiger dort den Beweis der Erfolglosigkeit eines derartigen Einwandes nicht erbringen kann, keinen tauglichen Oppositionsgrund dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122881

Im RIS seit

27.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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