Rechtssatz: Der Tag des Arbeitsantrittes ist für die Unterlassung der Anmeldung beim zuständigen Sozialversicherungsträger maßgeblich, zumal vor diesem Tag die Anmeldung hätte erfolgen müssen. Da sich aus dem vorliegend angelasteten Tatzeitraum nicht ergibt, wann die beiden Arbeitnehmer tatsächlich ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, war das angefochtene Straferkenntnis zu beheben und das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. Schlagworte Arbeitsantritt, Genaue Tatzeit, Tatzeitraum... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Abgrenzung eines Vorstellungsgespräches von einer Arbeitsleistung, die den Beginn eines (an sich von den Parteien insoweit auch gewollten) Arbeitsverhältnisses markiert, hat nach objektiven Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Übung des redlichen Verkehrs zu erfolgen. Dem Arbeitgeber ist es nicht verwehrt, sich bei einem Vorstellungsgespräch davon zu überzeugen, ob der Bewerber die für die in Aussicht genommene Stelle erforderlichen Kenntnisse besitzt, wozu auch kurze... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Geschäftsleitungsvertrag wurde Frau X die Leitung der Hotel- und Tourismusbetriebe XY GmbH übertragen und in Punkt 2. dieses Vertrages deren Aufgabengebiet allgemein umrissen, wobei ein Hinweis, wonach Frau X auch die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Normen und die diesbezügliche verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit übernimmt, aus diesem Vertrag nicht hervorgeht. Auch wenn aus der gegenständlichen Urkunde (Geschäftsleitungsvertrag) unzweifelhaft ... mehr lesen...
Rechtssatz: Dass ein schon zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich im September 2010, für eine im Dezember 2010 erfolgte stundenweise "Nachleistung" entrichteter Lohn als "Entgelt" anzusehen ist, ist deshalb zu bejahen, weil § 4 Abs2 ASVG schon seiner Textierung nach lediglich darauf abstellt, dass die Beschäftigung überhaupt "gegen Entgelt" erfolgt; ob die Zahlung des Entgelts schon vor dem Beginn der Beschäftigung, erst nach deren Ende oder gleichzeitig bzw in einem engen zeitlichen Nahever... mehr lesen...
Rechtssatz: Während die faktische Entgeltlichkeit bloß ein Tatbestandsmerkmal (neben mehreren anderen) darstellt, damit eine Beschäftigung auch als eine solche iSd § 4 Abs2 ASVG zu qualifizieren ist, bilden dem gegenüber die Beschäftigung bzw das Bestehen eines Entgeltanspruches jeweils ein konstitutives Element für den Versicherungsschutz, sodass auf Grund dieser jeweils unterschiedlichen rechtsystematischen Funktionen auch deren Ungleichbehandlung dahin, dass eine spätere Dienstnehmersch... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt von § 33 Abs1, § 10 Abs1 und § 11 Abs1 ASVG ergibt sich insgesamt, dass das Bestehen der Sozialversicherung ? und damit auch die sich daran knüpfende Meldepflicht ? eng an den Entgeltanspruch gebunden ist: Fallen das Ende der Beschäftigung und das Ende des (vertraglichen) Entgeltanspruches auseinander, so ist allein letzterer Zeitpunk für die Beendigung des Versicherungsverhältnisses maßgebend. Somit kann also zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ? mit der... mehr lesen...
Mit dem Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber nachstehende Übertretung des § 33 Abs 2 ASVG zur Last gelegt: Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der Firma G Sch GmbH mit Geschäftsanschrift in O, L, zu verantworten, dass die genannte Firma als DienstgeberIn nachstehende Person, bei welcher es sich um eine in der Unfallversicherung pflichtversicherte Person handelt, am 27.10.2008 um 16:45 Uhr b... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Tatbestandselement des Vorliegens einer Teilversicherung nur in der Unfallversicherung gemäß § 7 Z 3 lit a ASVG ist nach dem jüngsten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2010, 2009/08/0262, umfänglich enger als jenes der Vollversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Nach diesem Erkenntnis reiche es aus, den Tatverdacht auf § 111 ASVG iVm § 33 Abs. 1 ASVG zu stützen, da diese Bestimmung kraft der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des §... mehr lesen...
Laut Straferkenntnis hat der Beschuldigte fünf Übertretungen des § 7 VStG iVm § 111 Abs 1 Z 1 iVm § 33 Abs 2 ASVG zu verantworten, wobei die Einleitung des Spruchs aus folgenden Ausführungen besteht: Ihre Funktion: Beschuldigte(r) Nachstehende ausländische Staatsbürger, bei welchen es sich um in der Krankenversicherung vollversicherte pflichtversicherte Personen handelt, wurden von Wu WeWi als Inhaberin des Gastgewerbes in der Betriebsart Restaurant mit Sitz in R/K, H, zumindest am 25.02.2... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird jemand nach § 7 VStG der Beihilfe zu einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt, so ist im
Spruch: auch konkret - unter Angabe von Zeit, Ort und Inhalt der Beihilfehandlung - das als Beihilfe gewertete Verhalten zu umschreiben. Im Berufungsfall wegen Verletzung der Meldepflicht nach § 33 Abs 2 ASVG ergab sich, dass die Schwester des der Beihilfe bezichtigten Berufungswerbers Inhaberin des Gastgewerbes und der Berufungswerber bei ihr angestellt war. Dieser habe als angebl... mehr lesen...
Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Bescheides lautet wie folgt: "Herr Dr. Gereon F. hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der m-GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Gewerbeinhaberin berechtigt zur Ausübung des Gewerbes: Markt- und Meinungsforschung ihrer Verpflichtung einen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 1955/189 idgF - ASVG von ihr in der Krankenversicherung pflichtversicherten bes... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 33 ASVG unterscheidet zwischen der Meldung von in der Krankenversicherung pflichtversicherten Personen im Abs 1 und der Meldung von ua bloß geringfügig Beschäftigten im Abs 2. Auf Grund der Angaben des Beschäftigten, für seine Tätigkeit nur freies Essen und Trinken zu erhalten, ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass dem Beschäftigten kein die Geringfügigkeitsgrenze (323,46 Euro) überschreitendes Entgelt gebührte. Es war somit nicht von einem die ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: Sie haben es als der gem § 9 VStG als zur Vertretung nach außen Berufener der FA XY zu verantworten, dass nachstehende Personen, bei welchen es sich um die in der Krankenversicherung vollversicherte Pflichtversicherte handelt, zumindest am 14.09.2007 beschäftigt wurden, nicht unverzüglich zur Pflichtversicherung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet wurden... mehr lesen...
Der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 06.09.2006, Zl. 300-2298-2006, lautet wie folgt: ?Sie haben als Dienstgeber (gem. § 35 ASVG), die nachfolgend bezeichneten ungarischen Staatsbürger (gemäß § 4 Abs. 2 ASVG) als Dienstnehmer beschäftigt und dabei unterlassen, entgegen den Bestimmungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz die Anmeldung der nachfolgend genannten Dienstnehmer zur Pflichtversicherung gegen die im § 33 Abs. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde entgegen § 33 Abs 1 ASVG nicht der Beginn des Versicherungszeitraumes vorgehalten, sondern lediglich der Kontrollzeitpunkt. Schlagworte Beginn Versicherungszeitraum, Kontrollzeitpunkt mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?1. Sie haben es als der gem § 9 Verwaltungsstrafgesetz zur Vertretung nach außen Berufene der Firma Pizzeria Ristorante D. V. GmbH in St. A. zu verantworten, dass die Firma den albanischen Staatsbürger H. B. T., geb. XY für eine Woche bis zum 11.01.2005 beschäftigt hat, obwohl Sie nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung oder einer Anzeigenbestätigungen für den... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe in seiner Funktion als Dienstgeber die in den Punkten 1.) bis 3.) angeführten Ausländer I L, G P und M P als in der Krankenversicherung vollversicherte Pflichtversicherte am 14.6.2000 beschäftigt ohne diese Personen innerhalb von sieben Tagen zur Pflichtversicherung bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse anzumelden. Als übertretene Verwaltungsvorschrift wurde in allen drei Punkten die Bestimmung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anmeldung einer gemäß § 33 Abs 1 ASVG in der Krankenversicherung Pflichtversicherten ist ein anderes Tatbild als die Unterlassung der Anmeldung einer gemäß § 33 Abs 2 ASVG nur in der Unfallversicherung Teilversicherten (siehe VwGH vom 21.4.1998, 97/08/0423, ergangen zur 51. ASVG-Novelle, mit der auch geringfügig Beschäftigte in das Meldesystem einbezogen wurden). Daher muss die Tatumschreibung klar erkennen lassen, welche dieser beiden Anmeldepflichten der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde erließ mit Straferkenntnis folgenden Spruch: Sie wurden durch die Stmk. Gebietskrankenkasse mit Schreiben vom 14.04.1997 aufgefordert, die in der Anzeige des Arbeitsinspektorates vom 19.02.1997 genannten illegal beschäftigten ausländischen Dienstnehmer R. B., geb. 06.12.1971 (06.11.1971?), M. M., geb. 08.07.1965, und K. L., geb. 18.05.1933, zur Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 2 ASVG anzumelden. Da Sie Ihrer Meldepflicht gemäß § 33 ASVG trotz Aufforderung bis dato ni... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Tatvorwurf, der Aufforderung der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse auf Anmeldung von Dienstnehmern nicht nachgekommen zu sein, ist festzustellen, dass § 33 ASVG keine solche Aufforderung verlangt, sondern festlegt, dass die Anmeldung bei Beginn der Pflichtversicherung, somit am Tag des Beginns der Beschäftigung, vorzunehmen ist. Voraussetzung ist lediglich, dass eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht. Diese Meldefrist wurde nach § 15 Abs 1 der Satzu... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Unterlassungsdelikten beginnt der Lauf der Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Unterlassung beendet ist. Die Verjährung beginnt daher so lange nicht, als die Verpflichtung zu handeln besteht und die Handlung noch nachgeholt werden kann. Bei deren Nichtmeldung nach dem ASVG handelt es sich um ein Dauerdelikt, bei dem nicht nur die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes, sondern auch dessen Aufrechterhaltung pönalisiert ist, also die Verjährung ab dem Auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die Begriffe des Dienstnehmers und des Dienstgebers als relative Begriffe auf der Vergleichung des einen mit dem anderen beruhen und daher dieselbe Vergleichsbasis einnehmen müssen, ist die Eigenart des Dienstgebers im Sinne des ASVG durch das Korrelat persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gekennzeichnet. Die Begriffe des Dienstgebers und des Dienstnehmers im Sinne des ASVG gelten für jeden Lebensbereich, in dem entgeltliche Dienste in persönlicher und wirtschaftlic... mehr lesen...