Begründung: Der Kläger bezieht von der Beklagten seit 1.7.1987 eine Alterspension, die seit Februar 1990 4.249,80 S, seit 1.7.1990 4.292,30 S und ab 1.1.1991 4.506,90 S betrug. Die Nettopension seiner (im gemeinsamen Haushalt lebenden) Ehegattin betrug ab diesen Anfangsterminen 2.394,60 S, 2.493,40 S und 2.539,50 S. Der Kläger und seine Ehegattin waren je zur Hälfte Eigentümer der (landwirtschaftlichen) Liegenschaft EZ 50 KG H***** deren Einheitswert 1979 20.000 S betrug und die... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Bleibt der Pensionist auch nach der Übergabe zu einem Drittel Eigentümer das Hauses, wobei ihm das ausschließliche Wohnrecht wie im bisherigen Umfang auf dieser Liegenschaft eingeräumt wird und er alle Kosten, die mit dem Wohnen im Zusammenhang stehen, selbst trägt, ist das Wohnrecht ausgleichzulagenrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 29.August 1978 übertrug die Klägerin je ein Drittel ihres bisherigen Alleineigentums an der Liegenschaft EZ 77 KG ***** ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter. Als Gegenleistung für die Übergabe wurden die Verpflichtungen der Übernehmer zur Gewährung des ausschließlichen Wohnrechtes der Klägerin wie im bisherigen Umfang im Wohnhaus auf dieser Liegenschaft, das Recht zur Benützung des Hofes, des Gartens, der Nebengebäude und der Wirtschaftsräume... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezog von der beklagten Partei seit 1.7.1984 eine Erwerbsunfähigkeitspension und bezieht seit 1.10.1985 eine Alterspension, je samt Ausgleichszulage (AZ). Mit Bescheid vom 8.3.1990 entschied die beklagte Partei, daß die Ausgleichszulage vom 1.12.1984 an nicht gebühre, weil das Gesamteinkommen wegen im Exekutionsweg hereingebrachter Einkünfte aus Gewerbebetrieb den Richtsatz übersteige, daß der durch Verletzung der Meldevorschriften entstandene Überbezug ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIABGB §1444 DfASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Ein Pensionsberechtigter darf grundsätzlich auf Ansprüche mit Einkommenscharakter verzichten. Ein solcher Verzicht ist jedoch bei der Feststellung der Ausgleichszulage dann unbeachtlich, wenn er offenbar den Zweck hatte, den Träger der Ausgleichszulage zu schädigen. Entscheidungstexte 10 ObS 258/91 Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Aus den Feststellungen des Erstgerichtes im Zusammenhalt mit dem den Kläger betreffenden Pensionsakt der beklagten Partei ergibt sich: Der Kläger und seine nach wie vor mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin übergaben im in Notariatsaktsform geschlossenen Übergabsvertrag vom 2.2.1986 ihrem Sohn Eduard und dessen Ehegattin gleichteilig eine ihnen je zur Hälfte gehörende Liegenschaft, der Kläger übergab auch seinen gastwirtschaftlichen Betrieb. Die Übergeb... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3ASVG §292 Abs4GSVG §149 Abs1GSVG §149 Abs2GSVG §149 Abs3GSVG §149 Abs4
Rechtssatz: Sämtliche Einkünfte des Pensionsberechtigten und seines im gemeinsamen Haushalt wohnenden Ehepartners in Geld oder Geldeswert im Sinne des § 149 Abs 1 bis 3, die nicht im Abs 4 aufgezählt sind, sind bei Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage zu berücksichtigen. Es kommt daher - abgesehen von den im letztgenannten Absatz abschließend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz L*****, der am 22.12.1990 verstorbene Ehegatte der nunmehrigen Klägerin, bezog von der beklagten Partei im Jahre 1987 eine Erwerbsunfähigkeitspension von 3.141,70 S monatlich samt Hilflosenzuschuß sowie vom 1.1. bis 30.6.1987 einen Ausgleichszulagenvorschuß von 3.122,40 S monatlich, vom 1.7. bis 31.12.1987 einen solchen von 3.111,40 S monatlich. Mit Bescheid vom 9.11.1989 entschied die beklagte Partei, daß 1. vom 1.1. bis 31.12.1987 keine Ausgleichsz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 25.4.1988 wurde dem Kläger vom 1.1.1988 an eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von mtl 4.918,60 S samt einer Ausgleichszulage (AZ) von mtl 1.235,40 S zuerkannt. Mit Bescheid vom 19.7.1991 stellte die beklagte Partei die AZ vom 1.1.1991 an mit mtl 1.682,80 S fest, rechnete den Vorschuß gegen die Nachzahlung auf und verrechnete den zuviel bezogenen Vorschuß von insgesamt 428,40 S mit der zu erbrin... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3
Rechtssatz: Dient eine Kreditaufnahme nicht der Schaffung einer Einkommensquelle, sondern privaten Zwecken, ist es Verlustausgleich mit anderen Einkünften grundsätzlich nicht vorzunehmen. (Hier: Kreditaufnahme zur Anschaffung einer Eigentumswohnung, die der Kläger zu bewohnen beabsichtigt). Entscheidungstexte 10 ObS 260/91 Entscheidungstext OGH 10.12.1991 10 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 25. Oktober 1988 erwarb der Kläger eine Eigentumswohnung. Den Kaufpreis finanzierte er mit einem Bauspardarlehen. Dieses Darlehen war für das Jahr 1989 mit Schuldzinsen im Betrag von S 41.479,45 belastet. Aus einem Guthaben in der Höhe von S 191.400,-- bei derselben Bausparkassa reiften im selben Zeitraum Zinsen im Betrag von S 7.898,55 ab. Das gesamte Guthaben dieses letztgenannten Kontos wurde per 30. Juni 1990 abgebucht und auf das Darlehe... mehr lesen...
Norm: ImpfSchG §2 Abs1 Z1 litcASVG §292 Abs1ASVG §292 Abs2ASVG §292 Abs3
Rechtssatz: Die Beschädigtenrente nach § 2 Abs 1 lit c Z 1 ImpfschadenG soll den Impfgeschädigten nur für die durch eine Schutzimpfung im Sinne dieses Gesetzes verursachte Minderung der Erwerbsfähigkeit entschädigen, nicht aber zur Abgeltung der durch eine solche Schutzimpfung verursachten vermehrten Bedürfnisse des Impfgeschädigten dienen. Sie hat daher bei Anwendung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 13. November 1989 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Gewährung einer Ausgleichszulage mit der
Begründung: ab, daß seine Waisenpension von 1.721,-- S monatlich zuzüglich einer Rente nach dem Impfschadengesetz von 15.535,-- S monatlich und seines Unterhaltsanspruches gegen seine Mutter von 1.092,60 S monatlich den für ihn geltenden Richtsatz von 3.382,-- S übersteige. Die dagegen rechtzeitig erhobene, auf eine Ausgleichszulage ... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3EStG 1972 §29 Z1GSVG §149 Abs4
Rechtssatz: Daß an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person gewährte wiederkehrende Bezüge, bei denen es sich an sich um sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 EStG handelt, nach Satz 2 dieser Gesetzesstelle dem Empfänger nicht anzurechnen sind, bedeutet nur, daß solche Einkünfte beim Empfänger zu keiner Einkommensteuerpflicht führen. Diese rein steuerliche Bestimmung ist jedoch auf das A... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Im Ausgleichszulagenrecht hat der Gesetzgeber ausschließlich auf das Nettoeinkommen des Rentners oder Pensionisten abgestellt. Vermögenswerte, die keinen Ertrag abwerfen, werden nicht berücksichtigt und der Rentner oder Pensionist ist auch nicht gehalten, sie so einzusetzen, dass daraus Einkünfte erzielt werden. Entscheidungstexte 10 ObS 300/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegattin des Klägers betrieb in Strobl einen Fleisch- und Wurstimbiß. Für das Jahr 1988 ergab das Betriebsergebnis einen Reinverlust in der Höhe von 344.514,21 S. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 8.2.1988 wurde dem Kläger beginnend ab 1.11.1987 eine Erwerbsunfähigkeitspension im Betrag von 4.637,60 S zuzüglich Kinderzuschuß für ein Kind im Betrag von 311,60 S gewährt; die Entscheidung über den Ausgleichszulagenanspruch wurde vorbehalten. Am 22.3.1988... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Im Sozialversicherungsrecht können nicht einfach die Regeln der EStG angewendet werden, weil letzteres in den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen nur für die Bewertung der Sachbezüge (zB § 149 Abs 3 letzter Satz) vorgesehen ist und eine uneingeschränkte analoge Anwendung wegen der unterschiedlichen Ziele der Sozialversicherungsgesetze und der Steuergesetze nicht in Betracht kommt. Dies schl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1.1.1986 eine Erwerbsunfähigkeitspension. Diese betrug ohne Kinderzuschuß im Jahre 1986 3.085,30 S monatlich und im Jahre 1987 3.202,50 S monatlich. Weil das Nettoeinkommen seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegattin aus deren Gewerbebetrieb damals noch nicht feststellbar war, gewährte die beklagte Partei dem Kläger zur Pension Vorschüsse auf die Ausgleichszulage, und zwar vom 1.1. bis 31.7.1986 4.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6.9.1963 geborene Kläger bezog nach dem Tod seines Vaters, Josef G***, eines Versicherten der beklagten Partei, von dieser vom 1.3.1985 bis 31.10.1988 eine Waisenpension, die seit dem 1.1.1987 monatlich 962 S betrug. Mit Bescheid vom 16.12.1987 stellte die beklagte Partei die dazu gebührende Ausgleichszulage für die Zeit vom 1.8. bis 5.9.1987 (Vollendung des 24. Lebensjahres) mit monatlich 72,10 S, (nach Vollendung des 24. Lebensjahres) vom 6.9. bis 31.... mehr lesen...
Norm: ASVG idF vor 01.01.1990 §292 Abs3ASVG idF vor 01.01.1990 §292 Abs8
Rechtssatz: § 292 Abs 8 ASVG (idzitF) ist mangels eines "Einheitswertes" ausländischer landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Flächen im Sinne dieser Bestimmung nicht anzuwenden. daher können nur tatsächliche Einkünfte aus diesen Flächen Nettoeinkommen im Sinne des Ausgleichszulagenrechts sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 11. Dezember 1986 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Ausgleichszulage zur Invaliditätspension ab, weil die Pension von 2.149,20 S zuzüglich eines aus einem 714,90 ha (?) großen, verpachteten und bearbeiteten jugoslawischen Grundstück unter Zugrundelegung eines nach österreichischen Rechtsvorschriften errechneten Einheitswertes mit 4.023,90 S ermittelten Einkommens den Richtsatz überschreite. Die dagegen erhobene, erkennbar a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger seit 1.5.1987 die Erwerbsunfähigkeitspension. Sie betrug im Jahr 1987 3.969,70 S. Mit Bescheid vom 3.11.1987 entschied sie, daß dem Kläger zu seiner Erwerbsunfähigkeitspension ab 1.5.1987 eine Ausgleichszulage nicht gebührt. Sie ging bei Erlassung dieses Bescheides davon aus, daß die Ehefrau des Klägers einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert zum 1.1.1979 von 296.000 S führt. Durch die Pension... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog von der beklagten Partei im Jahre 1982 eine Witwenpension einschließlich der Krankenversicherungsbeiträge von S 26.331,20. Überdies wurde ihr neben einer Grundrente eine Zusatzrente nach dem KOVG von S 30.996,-- zuerkannt. Im Jahre 1983 betrug das Pensionseinkommen S 27.778,20, die KOVG Zusatzrente S 33.880,--. Die Klägerin hat (auch) in den Jahren 1982 und 1983 eine Fremdenpension in Hinterglemm betrieben und hieraus im Jahre 1982 einen Ver... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3
Rechtssatz: Ein Wohnrecht ist, auch wenn es nur für bestimmte Zeit eingeräumt wurde, bei der Ermittlung der Ausgleichszulage als wiederkehrender Sachbezug und somit als Einkommen zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, ob ihm eine zuvor erbrachte Gegenleistung zugrunde liegt oder ob es unentgeltlich eingeräumt wurde. Entscheidungstexte 10 ObS 26/89 Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 18.August 1987 sprach die beklagte Partei aus, daß die bisher erwähnte vorzeitige Alterspension der Klägerin ab 1. Februar 1987 monatlich S 3.268,40 betrage und ein Anspruch auf Ausgleichszulage nicht mehr bestehe, weil das anrechenbare Gesamteinkommen den Richtsatz übersteige und schrieb einen Überbezug von S 7.758,50 gemäß § 107 Abs 1 ASVG zum Rückersatz vor. Mit Bescheid vom 9.Dezember 1987 berichtigte die beklagte Partei den vorgenannten B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27. April 1987 stellte die beklagte Partei fest, daß der Klägerin für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1985 keine Ausgleichszulage gebührt und rechnete den für diese Zeit erbrachten Vorschuß an Ausgleichszulage (einschließlich Energiekostenabgeltung) von 7.800,-- S auf die monatlich fällige Pension in zehn Raten von 760,-- S und einer Restrate von 200,-- S auf. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage behauptete die Klägerin, daß ihr ... mehr lesen...
Norm: ABGB §282 BASVG §292 Abs3
Rechtssatz: Zu den "gesetzlich geregelten Abzügen" ist auch die vom Pflegschaftsgericht bzw Sachwalterschaftsgericht gemäß § 282 ABGB zuzuerkennende jährliche Belohnung des Sachwalters zu zählen. Entscheidungstexte 10 ObS 229/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 10 ObS 229/88 Veröff: SSV - NF 2/101 10 ObS 8/1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 16. 2. 1987 stellte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf die ihr mit Bescheid vom 2. 6. 1967 zur Invaliditätspension gewährte Ausgleichszulage für die Zeit vom 1. 2. 1976 bis 31. 12. 1985 neu fest, forderte den in diesem Zeitraum entstandenen Überbezug von 62.198,70 S nach § 107 Abs 1 ASVG zurück und rechnete ihn nach § 103 Abs 1 Z 2 ASVG auf die laufende Pension auf. Sie begründete dies damit, daß die Klägerin im genannten Zeitra... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1ASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: In die Berechnung des im Rahmen der Bemessung der Ausgleichszulage zu berücksichtigenden Nettoeinkommens sind bei mehreren Einkunftsarten in der Regel Verluste aus einzelnen dieser Einkunftsarten einzubeziehen. Entscheidungstexte 10 ObS 35/87 Entscheidungstext OGH 08.09.1987 10 ObS 35/87 Veröff: SZ 60/167 = SSV-NF 1/2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem verheirateten Kläger eine Alterspension, die im Jahre 1984 S 5.345,70 betrug. Die Gattin des Klägers bezog im Jahre 1984 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Betrag von S 127.627,--; aus einem Gewerbebetrieb (Marktfierantin) entstand im Jahre 1984 ein Verlust von S 122.369,--. Da die Höhe des Einkommens der Gattin des Klägers noch nicht feststand, gewährte die beklagte Partei dem Kläger für das Jahr 1984 zur Alterspension... mehr lesen...