RS OGH 1993/3/18 10ObS314/92

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Norm

ASVG §292 Abs3
GSVG §149 Abs3

Rechtssatz

Bleibt der Pensionist auch nach der Übergabe zu einem Drittel Eigentümer das Hauses, wobei ihm das ausschließliche Wohnrecht wie im bisherigen Umfang auf dieser Liegenschaft eingeräumt wird und er alle Kosten, die mit dem Wohnen im Zusammenhang stehen, selbst trägt, ist das Wohnrecht ausgleichzulagenrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085314

Dokumentnummer

JJR_19930318_OGH0002_010OBS00314_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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