Norm
ASVG §292 Abs3Rechtssatz
Bleibt der Pensionist auch nach der Übergabe zu einem Drittel Eigentümer das Hauses, wobei ihm das ausschließliche Wohnrecht wie im bisherigen Umfang auf dieser Liegenschaft eingeräumt wird und er alle Kosten, die mit dem Wohnen im Zusammenhang stehen, selbst trägt, ist das Wohnrecht ausgleichzulagenrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085314Dokumentnummer
JJR_19930318_OGH0002_010OBS00314_9200000_002