Norm
ASVG §292 Abs3Rechtssatz
Im Sozialversicherungsrecht können nicht einfach die Regeln der EStG angewendet werden, weil letzteres in den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen nur für die Bewertung der Sachbezüge (zB § 149 Abs 3 letzter Satz) vorgesehen ist und eine uneingeschränkte analoge Anwendung wegen der unterschiedlichen Ziele der Sozialversicherungsgesetze und der Steuergesetze nicht in Betracht kommt. Dies schließt allerdings nicht aus, dass im Einzelfall auf steuerrechtliche Bestimmungen zurückgegriffen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085302Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2019