Norm
ASVG §292 Abs3Rechtssatz
Ein Wohnrecht ist, auch wenn es nur für bestimmte Zeit eingeräumt wurde, bei der Ermittlung der Ausgleichszulage als wiederkehrender Sachbezug und somit als Einkommen zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, ob ihm eine zuvor erbrachte Gegenleistung zugrunde liegt oder ob es unentgeltlich eingeräumt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085317Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.08.2012