Norm
ASVG §292 Abs3Rechtssatz
Dient eine Kreditaufnahme nicht der Schaffung einer Einkommensquelle, sondern privaten Zwecken, ist es Verlustausgleich mit anderen Einkünften grundsätzlich nicht vorzunehmen. (Hier: Kreditaufnahme zur Anschaffung einer Eigentumswohnung, die der Kläger zu bewohnen beabsichtigt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085322Dokumentnummer
JJR_19911210_OGH0002_010OBS00260_9100000_001