RS OGH 1991/12/10 10ObS260/91

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Norm

ASVG §292 Abs3

Rechtssatz

Dient eine Kreditaufnahme nicht der Schaffung einer Einkommensquelle, sondern privaten Zwecken, ist es Verlustausgleich mit anderen Einkünften grundsätzlich nicht vorzunehmen. (Hier: Kreditaufnahme zur Anschaffung einer Eigentumswohnung, die der Kläger zu bewohnen beabsichtigt).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085322

Dokumentnummer

JJR_19911210_OGH0002_010OBS00260_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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