Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Franz Boindl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Roswitha P*****, vertreten durch Dr. Hans Gradischnig, Rechtsanwalt in Villach, gegen die be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Peter Ladislav (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Thomas Kallab (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Dr. Edeltraud W*****, vertreten durch Mag. Bernhard Kispert, Rechtsanwalt in Wien, g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 15. 10. 1994 miteinander die Ehe, der ein minderjähriges Kind entstammt. Der Beklagte fuhr am 13. 1. 1995 nach Innsbruck, wo er in einem Hotel ankündigte, eine Bergwanderung unternehmen zu wollen. Seit 14. 1. 1995 ist er verschollen. Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Graz vom 17. 10. 1996 aus dem Alleinverschulden des Beklagten gemäß § 49 EheG rechtskräftig geschieden. Beim Bezirksgericht Graz ist hinsichtlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der Klägerin und Franz Q***** am 29. 7. 1972 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Landes- (früher: Kreis-)gerichtes Steyr vom 6. 4. 1984, 3 Cg 89/84, im Einvernehmen geschieden. Im Scheidungsvergleich verzichteten die Ehegatten wechselseitig auf jeden Unterhalt, auch für den Fall der Not. Die Scheidung erfolgte auf Grund finanzieller Schwierigkeiten (Schulden) beider Ehegatten, wobei man sich eine Besserung der finanziellen Lage erhoffte. Die E... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs4
Rechtssatz: Der Unterhaltstitel muss im Zeitpunkt des Todes des Versicherten bereits vorhanden gewesen sein; er muss aber im Zeitpunkt des Todes des Versicherten noch nicht in Rechtskraft erwachsen sein. Entscheidungstexte 10 ObS 202/04k Entscheidungstext OGH 25.01.2005 10 ObS 202/04k Veröff: SZ 2005/8 7 Ob 279/06i ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Klägerin mit dem bei der beklagten Partei pensionsversicherten Ehegatten Stefan L***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Raab vom 12. 4. 2001 geschieden, wobei im zweiten, nur die Verschuldensfrage betreffenden Rechtsgang mit Urteil vom 4. 2. 2002 das Alleinverschulden des Ehegatten an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen wurde. Während des anhängigen Scheidungsverfahrens hatte die Klägerin am 28. 12. 2000 beim Bezirksgericht Raab eine Unterhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 28. 4. 1997, 3 C 68/96m-19 wurde die zwischen der Klägerin und Kurt Anton R***** am 31. 1. 1985 vor dem Standesamt Wien-Brigittenau geschlossene Ehe geschieden. Im Scheidungsurteil wurde ausgesprochen, dass das überwiegende Verschulden Kurt Anton R***** trifft. In der Folge begehrte die Klägerin beim Bezirksgericht Floridsdorf die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Erspar... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs2 AASVG §258 Abs4ASVG §539a Abs4NVG §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Schließen die Ehegatten vor der Scheidung eine (verdeckte) Unterhaltsvereinbarung im Sinne des § 258 Abs 4 ASVG (beziehungsweise hier: § 54 Abs 1 Z 2 NVG) und verzichtet die Unterhaltsberechtigte sodann bei der Scheidung auf Unterhalt nur zum Schein (§ 916 ABGB), kann sich der Sozialversicherungsträger nicht als "Dritter" im Sinne des § 916 Abs 2 ABGB auf den gesetzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war mit dem bei der beklagten Partei pensionsversicherten Notar Dr. Martin M***** verheiratet. Die Ehe wurde am 23. 7. 1996 einvernehmlich (§ 55a EheG) geschieden. Anlässlich der Scheidung vereinbarten die damaligen Ehegatten ua, dass sie wechselseitig auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage und unverschuldeter Not, verzichten. Weiters verpflichtete sich der Ehemann, die Klägerin längstens bis zu ihrer neue... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Mag. Johannes Zahrl (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Rosamunde Z*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr.... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 258 Abs 4 ASVG stellt auf Unterhaltsleistungen des Versicherten ab, welche aber nur bis zum Tod des Versicherten denkbar sind. Eine bestehende Risikoversicherung. deren Leistung an die geschiedene Gattin frühestens mit dem Eintritt des Todes des Versicherten fällig wurde, kann einen im Zeitpunkt des Todes des Versicherten vereinbarungsgemäß bestehenden Unterhaltsanspruch nicht aufheben und s... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs4
Rechtssatz: Da die Witwenpension den Unterhaltsanspruch des überlebenden (früheren) Ehegatten substituieren soll, ist auch ein mit dem Unterhaltsanspruch verbundener Endtermin auf den Pensionsanspruch zu übertragen. Daraus folgt, dass eine befristete Unterhaltsverpflichtung in der Regel auch nur zu einer befristeten Pensionszahlung führt. Entscheidungstexte 10 ObS 252/02k... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war mit dem am 13. 11. 1999 verstorbenen und bei der beklagten Partei pensionsversicherten Wolfgang R***** vom 12. 12. 1987 bis 8. 4. 1998 verheiratet. Im Herbst 1994 hatten die Klägerin und ihr Ehemann bei der Volksbank Oberkärnten einen Kredit über S 320.000 zur Abdeckung eines Vorkredits und von zwei Girokonten aufgenommen. Es war eine monatliche Rückzahlungsrate von S 5.000 vereinbart, welche teilweise gezahlt, teilweise gestundet wurde, wobei die Zahlun... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs4 litd
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzeswortlaut des § 258 Abs 4 litd ASVG als auch die Gesetzesmaterialien stellen darauf ab, dass die erbrachten Leistungen einen Unterhaltsbedarf decken müssen. Werden jedoch Leistungen erbracht, die nicht Unterhaltscharakter haben, sondern anderen Zwecken dienen, können sie nicht zur
Begründung: eines Witwenpensionsanspruchs führen. In diesem Sinn erfüllt die Erbringung von Leistungen der Part... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 22. 8. 1975 zwischen der Klägerin und Günter S***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichts Wiener Neustadt vom 18. 12. 1985, 1 Cg 914/85, aus dem alleinigen Verschulden des Günter S***** geschieden. Der Scheidungsvergleich enthält keinen Unterhaltsverzicht. Zum Zeitpunkt der Scheidung bewohnten die Klägerin und Günter S***** eine Mietwohnung in Wiener Neustadt, eine Dienstwohnung der Klägerin. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich Günter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der Klägerin und Johann P***** am 30. 5. 1968 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 20. 6. 1994 im Einvernehmen geschieden. Im Scheidungsvergleich verzichtete die Klägerin auf Unterhalt. Der Klägerin verblieb die frühere Ehewohnung, für die ein monatlicher Mietzins von rund S 6.500,-- (ca. EUR 470,--) zu bezahlen ist. Deshalb und in Anbetracht des Umstands, dass die gemeinsame Tochter bis zum Abschluss ihres ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten einerseits die Zahlung künftiger Unterhaltsbeiträge - diesbezüglich ist die Entscheidung des Erstgerichts in Rechtskraft erwachsen und erübrigen sich daher jegliche Ausführungen - und andererseits rückständigen Unterhalt für die Zeit von März 1996 bis Februar 1999 im Betrag von insgesamt S 85.440. Der Beklagte wendete insbesondere ein, die Klägerin habe nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft im Jahre 1990 deshalb, weil der Beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der Klägerin und Johann H***** am 15. 7. 1962 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Grünburg vom 17. 5. 1988 im Einvernehmen geschieden. Anlässlich der Scheidung schloss die Klägerin am 17. 5. 1988 mit Johann H***** einen Scheidungsvergleich gemäß § 55a Abs 2 EheG, dessen Punkt 1. folgendermaßen lautet: Die zwischen der Klägerin und Johann H***** am 15. 7. 1962 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Grünburg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Anspruch der Klägerin auf Witwenpension wurde zu Recht verneint (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO); ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Der Anspruch der Klägerin auf Witwenpension wurde zu Recht verneint (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO); ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Die Ehe der Klägerin mit dem am 1. 6. 1998 verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Berufungsgerichtes wurde über Berufung des Mannes gegen das klagsabweisende Urteil des Erstgerichtes seinem Eventualbegehren auf Scheidung der zwischen den Streitteilen am 4. 7. 1959 geschlossenen Ehe gemäß § 55 Abs 1 EheG stattgegeben. Auf Antrag der Beklagten wurde ausgesprochen, dass das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe den Mann treffe. Das Urteil wurde den Parteienvertretern am 9. bzw 10. 11. 1998 zugestellt. Mit Urteil des Berufungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Ausführungen der Klägerin in der Revision ist folgendes zu entgegnen: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Den Ausführungen der Klägerin in der Revis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig, soweit damit die Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Kostenpunkt bekämpft wird. Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt weder im Rahmen der Revision noch mit Rekurs bekämpft werden; dies gilt auch in Sozialrechtssachen (SSV-NF 2/82; 3/146; 5/37; 12/22 ua). Die unzulässige Revision im Kostenpunkt ist daher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach dann, wenn der verstorbene Versicherte der geschiedenen Gattin während des letzten Jahres vor seinem Tod tatsächlich Unterhalt geleistet hat, die Witwenpension gemäß § 136 Abs 4 Z 1 lit d GSVG unabhängig davon zusteht, ob nach zivilrechtlichen Grundsätzen ein Anspruch auf Unterhalt bestanden hätte, ist zutreffend, weshalb es ausreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Bezau vom 20. 7. 1993, 1 C 244/93d, wurde die zwischen Josef Eduard K***** und der Klägerin am 28. 10. 1983 vor dem Standesamt Mittelberg geschlossene Ehe gemäß § 55a EheG geschieden. In dem anläßlich der Tagsatzung vom 20. 7. 1993 geschlossenen Vergleich verzichteten beide Antragsteller gegenseitig auf Unterhalt, und zwar auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage und unverschuldeter N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zutreffend hat das Berufungsgericht das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen der Klägerin auf Witwenpension nach § 258 Abs 4 Z 1 lit d (idF nach Art I Z 86 SRÄG 1993 BGBl 335) bejaht. Ebenfalls zutreffend haben dabei die Vorinstanzen auch auf die Entscheidung 10 ObS 202/97x (= ZASB 1998, 4 = infas 1998 S 21 = RS0108427, 0108428) Bedacht genommen. Daß es sich dabei dort um einen Fall geschiedener Eheleute nach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es genügen kann, gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO hierauf zu verweisen. Zur Klarstellung ist den Ausführungen in der Rechtsrüge der Revision noch folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es genügen kann, gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO hierauf zu verweisen. Zur Klarstellung ist den Ausführungen in der Rechtsrüg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie entspricht auch der vom Berufungsgericht zitierten, einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 19.8.1997, 10 ObS 202/97x, in der unter anderem ausgeführt wurde: Die im angefochtenen Urtei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stand bei der beklagten Partei 32 Jahre lang als Angestellter in einem Dienstverhältnis. Im Jahre 1991 vereinbarten die Streitteile die einvernehmliche Auflösung des zwischen ihnen bestehenden Dienstverhältnisses zum 31.12.1994. Der Kläger wollte sich nämlich seiner Hotel-Pension in K***** widmen. Der vom Kläger unterfertigte und von der beklagten Partei mit Schreiben vom 25.9.1991 bestätigte Aktenvermerk vom 23.9.1991 weist folgenden Inhalt auf... mehr lesen...
Norm: GSVG §136 Abs4 litaASVG §258 Abs4
Rechtssatz: Das Gesetz stellt ausdrücklich darauf ab, daß zum Zeitpunkt des Todes des (faktisch) Unterhaltspflichtigen ein Anspruch auf Unterhalt bestanden hat. Die tatsächlich geleisteten Zahlungen müßten zur Deckung des Unterhaltes erbracht worden seien. Wenn also trotz regelmäßiger Erbringung der Leistung ein Bedarf zur Deckung des Unterhalts entweder nicht behauptet oder ein solcher Anspruch auf Unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am *****1936 geborene Klägerin begehrt nach ihrem verstorbenen, geschiedenen Ehegatten K***** B*****, geboren am *****1931, verstorben am *****1996, die Zuerkennung einer Witwenpension gemäß § 136 GSVG, die mit Bescheid der beklagten Partei vom 6.12.1996 (Beilage ./A) abgelehnt worden ist. Die am *****1936 geborene Klägerin begehrt nach ihrem verstorbenen, geschiedenen Ehegatten K***** B*****, geboren am *****1931, verstorben am *****1996, die Zuerkennu... mehr lesen...