Norm
ASVG §258 Abs4Rechtssatz
Da die Witwenpension den Unterhaltsanspruch des überlebenden (früheren) Ehegatten substituieren soll, ist auch ein mit dem Unterhaltsanspruch verbundener Endtermin auf den Pensionsanspruch zu übertragen. Daraus folgt, dass eine befristete Unterhaltsverpflichtung in der Regel auch nur zu einer befristeten Pensionszahlung führt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117014Im RIS seit
21.11.2002Zuletzt aktualisiert am
27.11.2017