RS OGH 2000/7/11 10ObS332/99t

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Veröffentlicht am 11.07.2000
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Norm

ASVG §255 Abs3

Rechtssatz

Aufgrund der Besonderheiten der Heimarbeit (vor allem der unübersehbaren Nähe der Heimarbeit zur selbständigen Tätigkeit eines Unternehmers) kann die Verweisung einer ungelernten (beziehungsweise nicht angelernten) Arbeiterin auf Heimarbeit bei Berücksichtigung ihrer bisher ausgeübten unselbständigen Tätigkeiten als unbillig bezeichnet und der Versicherten nicht mehr zugemutet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113974

Dokumentnummer

JJR_20000711_OGH0002_010OBS00332_99T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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