Norm
ASVG §255 Abs3Rechtssatz
Aufgrund der Besonderheiten der Heimarbeit (vor allem der unübersehbaren Nähe der Heimarbeit zur selbständigen Tätigkeit eines Unternehmers) kann die Verweisung einer ungelernten (beziehungsweise nicht angelernten) Arbeiterin auf Heimarbeit bei Berücksichtigung ihrer bisher ausgeübten unselbständigen Tätigkeiten als unbillig bezeichnet und der Versicherten nicht mehr zugemutet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113974Dokumentnummer
JJR_20000711_OGH0002_010OBS00332_99T0000_001