Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Die Bestimmungen über den Berufsschutz kommen im Bereich der Unfallversicherung nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 9 ObS 17/87 Entscheidungstext OGH 13.01.1988 9 ObS 17/87 9 ObS 37/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 9 ObS 37/87 10 ObS 161/95... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der als Kfz-Mechaniker und Landmaschinenbauer gemäß § 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG versicherte Kläger geriet am 25. Mai 1985 in eine Kreissäge, wobei er einen Teilverlust des rechten Zeige- und Mittelfingers im Mittelglied sowie Rißquetschwunden am Ring- und Kleinfinger mit Durchtrennung der Beugesehne und der Fingernerven erlitt. Mit Bescheid vom 11. Juni 1986 wurde anstelle der bisher gewährten vorläufigen Versehrtenrente von 30 v.H. der Vollrente ab 1. August 198... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Die Unfallversicherung ist keine Berufsversicherung. Grundlage für die Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bildet regelmäßig ein ärztliches Gutachten. Die aktuellen Richtlinien der Tabellen, die bei der ärztlichen Begutachtung herangezogen werden, berücksichtigen die Verhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Entscheidungstexte 9 ObS 23/87 Entsc... mehr lesen...
Norm: ASVG §203BSVG §149e
Rechtssatz: Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist abstrakt zu prüfen. Die durch die Gegenüberstellung der Durchschnittsverdienste in den Arbeitsmöglichkeiten, die dem Versicherten bis zum Eintritt des Versicherungsfalles offen standen, mit den Durchschnittsverdiensten in den ihm im Hinblick auf die Unfallfolgen verbleibenden Arbeitsmöglichkeiten ermittelte Veränderung bringt den Grad der Minderung der Erwerbs... mehr lesen...
Norm: ASVG §203ZPO §362
Rechtssatz: Die Fragestellung an den ärztlichen Gutachter hat sich auch auf den Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu erstrecken. Dem Gericht bleibt dann die Aufgabe, auf Grund des Befundes, der Beurteilung und der Antworten auf die an den Sachverständigen gestellten Fragen nachzuprüfen, ob diese Schätzung zutreffen kann oder dabei wichtige Gesichtspunkte nicht berücksichtigt wurden und ein Abweichen von dieser är... mehr lesen...
Norm: ASVG §203ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Besondere Situationen im Einzelfall können die angemessene Berücksichtigung der Ausbildung und des bisherigen Berufes zur Vermeidung unbilliger Härten rechtfertigen. Entscheidungstexte 9 ObS 23/87 Entscheidungstext OGH 02.12.1987 9 ObS 23/87 Veröff: SZ 60/262 = JBl 1988,259 = SSV - NF 1/64 = DRdA 1989,128; hiezu Ackerl DRdA 1989,85 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Der Schluß, daß das Wort "Erwerbsfähigkeit" im Sinne des § 203 ASVG gleichsam ein Oberbegriff sei, der eine Verweisung auf Bestimmungen enthalte, die für die verschiedenen Gruppen von Versicherten die Voraussetzungen für Pensionsansprüche wegen geminderter Arbeitsfähigkeit anordne, läßt sich aus dem Gesetz nicht ableiten. Entscheidungstexte 9 ObS 23/87 Ent... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Die Ansicht, dass analog zu den für die Pensionsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit geschaffenen Bestimmungen auch die Minderung der Erwerbsfähigkeit im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung berufsbezogen zu prüfen sei, ist verfehlt. Entscheidungstexte 9 ObS 23/87 Entscheidungstext OGH 02.12.1987 9 ObS 23/87 Veröff: SZ 60/262 = JBl 1988,259 = D... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Die Tatsache, daß ein Verletzter vor dem schädigenden Ereignis einen über dem Durchschnittsverdienst liegenden Verdienst erzielte, findet in der Höhe der Bemessungsgrundlage und damit im betraglichen Ausmaß der Rente seinen Niederschlag. Über seine Erwerbsfähigkeit im Sinne des Gesetzes gibt diese Größe allein keine Auskunft. Entscheidungstexte 9 ObS 23/87 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Für die Ermittlung der Erwerbsfähigkeit vor und nach dem Unfall sind dieselben Grundsätze anzuwenden und es ist in beiden Fällen eine abstrakte Betrachtungsweise anzulegen. Entscheidungstexte 9 ObS 23/87 Entscheidungstext OGH 02.12.1987 9 ObS 23/87 Veröff: SZ 60/262 = JBl 1988,259 = SSV-NF 1/64 = DRdA 1989,128 (Ackerl, 85) ... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Die Erwerbsfähigkeit eines Menschen im Sinne des § 203 ASVG ist seine Fähigkeit, unter Ausnützung der Arbeitsgelegenheiten, die sich nach seinen gesamten Kenntnissen sowie körperlichen und geistigen Fähigkeiten auf dem ganzen Gebiet des Erwerbslebens bieten, eine Erwerb zu verschaffen. Entscheidungstexte 9 ObS 23/87 Entscheidungstext OGH 02.12.1987... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 23. Mai 1984 gewährte die beklagte Partei dem Kläger für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 10. August 1982 eine Dauerrente im Ausmaß von 20 v.H. der Vollrente. Diese Rentenleistung wurde mit Bescheid vom 28. Mai 1986 mit Wirkung ab 1. August 1986 entzogen. Das Erstgericht wies das auf Weitergewährung der Rente über den 31. Juli 1986 hinaus gerichtete Begehren des Klägers ab, wobei es seiner Entscheidung im wesentlichen nachstehenden Sachverha... mehr lesen...
Norm: ASVG §203ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Die Rechtskraft einer Entscheidung erstreckt sich nur auf den Teil des Anspruches, über den abgesprochen wurde. Selbst wenn in den Entscheidungsgründen davon ausgegangen worden wäre, dass der Anspruch im Hinblick auf die angenommene Kausalität zwischen einem Leidenszustand und dem Arbeitsunfall dem Grunde nach zu Recht bestehe, bleibt die Rechtskraft auf den im
Spruch: entschiedenen Anspruchsteil beschränkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 25. Februar 1967 bei einem Arbeitsunfall aus einer Höhe von ungefähr 4 m ab. Er erlitt dabei eine Gehirnerschütterung sowie eine Wurzellaesion von C 7 und C 8, fraglich auch C 6 und Th 1. Als Entschädigung für die Folgen dieses Unfalles bezieht er seit 3. Juni 1975 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente als Dauerrente. Im Zuerkennungsbescheid vom 13. Jänner 1976 wurde als
Begründung: für die Gewährung der Entschädigung die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde bei einem am 21. April 1981 erfolgten Verkehrsunfall schwer verletzt. Im Revisionsverfahren ist nur noch die Frage umstritten, ob hinsichtlich der vom Kläger u.a. von den beklagten Parteien begehrten Ersatzforderung von S 192.740,62 s.A. ein Teilbetrag von S 132.191,74 s.A. von den Unterinstanzen zu Recht abgewiesen wurde, weil diesbezüglich wegen einer vom Kläger bezogenen Versehrtenrente gemäß § 332 ASVG ein Forderungsübergang auf den Sozial... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AASVG §203 ffASVG §332 C
Rechtssatz: Taxispesen für Fahrt zum und vom Arbeitsplatz sind mit der Versehrtenrente nicht kongruent, zumal diese Spesen aufgewandt werden, um eine Minderung dieses Verdienstes zu verhindern, sodaß also die dazu aufgewendeten Kosten mit dem Schaden, der vereinbart werden soll, nicht ident sind, vielmehr durch den Gesundheitszustand der Klägerin vermehrte Bedürfnisse darstellen (vgl auch 2 Ob 19/52, 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2bASVG §105aASVG §203ASVG §205ASVG §332 C
Rechtssatz: Der Schadenersatzanspruch der Ehefrau wegen Beeinträchtigung ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Haushalt geht mangels sachlicher Kongruenz nicht auf den Sozialversicherungsträger über. Entscheidungstexte 2 Ob 65/70 Entscheidungstext OGH 17.06.1971 2 Ob 65/70 Veröff: RZ 1972,34 ... mehr lesen...
Der Beklagte stieß die damals bei der Klägerin sozialversicherte Ingrid S, inzwischen verehelichte Z, am 9. 2. 1965 in Wien mit seinem Personenkraftwagen nieder, wodurch diese Verletzungen erlitt. Der Beklagte wurde deswegen strafgerichtlich verurteilt. Ingrid Z trifft am Unfall kein Mitverschulden. Die Klägerin erbrachte der Ingrid Z aus Anlaß dieses Unfalles Sozialversicherungsleistungen. Für die Zeit vom 1. 7. 1967 bis einschließlich September 1969 erbrachte die Klägerin der Ingrid... mehr lesen...
Norm: ASVG §203ASVG §205
Rechtssatz: Der Anspruch auf Versehrtenrente setzt eine Einbuße der Erwerbsfähigkeit voraus, dh der Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Entscheidungstexte 2 Ob 460/70 Entscheidungstext OGH 25.02.1971 2 Ob 460/70 Veröff: SZ 44/24 = RZ 1971,161 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ASVG §105aASVG §203ASVG §205
Rechtssatz: Auslagen für Wartung und Hilfe, Behinderung in den Aufgaben als Hausfrau und Mutter werden durch die Versehrtenrente nicht abgegolten. Entscheidungstexte 2 Ob 460/70 Entscheidungstext OGH 25.02.1971 2 Ob 460/70 Veröff: SZ 44/24 = RZ 1971,161 2 Ob 65/70 Entscheidungstext OGH 17.06... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannt den Beklagten schuldig, der Klägerin, die am 7. 7. 1966 durch das nicht mehr strittige Verschulden des Beklagten bei einem Verkehrsunfall schwerstens verletzt wurde, S 151.149.50 samt Zinsen zu bezahlen. Dieser Betrag enthält ua S 130.300.- für Schmerzengeld (unter Berücksichtigung einer Teilzahlung von S 49.700.-) und S 19.200.- "Pflegekosten" für die Zeit vom September 1967 bis April 1970. Das Erstgericht stellte ferner die Haftung des Beklagten für alle künf... mehr lesen...