Norm
ASVG §203Rechtssatz
Der Schluß, daß das Wort "Erwerbsfähigkeit" im Sinne des § 203 ASVG gleichsam ein Oberbegriff sei, der eine Verweisung auf Bestimmungen enthalte, die für die verschiedenen Gruppen von Versicherten die Voraussetzungen für Pensionsansprüche wegen geminderter Arbeitsfähigkeit anordne, läßt sich aus dem Gesetz nicht ableiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084223Dokumentnummer
JJR_19871202_OGH0002_009OBS00023_8700000_005