Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig (§ 48 ASGG). Seine Rechtsansicht, daß auch bei Erkrankungen an Asthma bronchiale, die - wie Hauterkrankungen - nur dann als Berufskrankheiten gelten, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Erwerbsarbeit zwingen, bei der Bemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht auf den konkreten Einkommensverlust abzustellen, sondern zu klären s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Die Ausbildung und der bisherige Beruf des Verletzten (also konkrete Verweisungsmöglichkeiten im Einzelfall) sind in Abweichung von der zunächst zugrunde zu legenden medizinischen Einschätzung nur so weit angemessen zu berücksichtigen, als dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist. Weil d... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung schadenersatzrechtlicher Grundsätze oder der Kausalitätslehre im Zivilrecht kommt im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unfallversicherung nicht in Betracht (vgl SSV-NF 2/6; 2/112). Entscheidungstexte 10 ObS 413/89 Entscheidungstext OGH 09.01.1990 10 ObS 413/89 Veröff: SSV-NF 4/3 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Auch ein nicht durch einen Unfall geschädigter Versicherter höheren Alters ist in seinen Erwerbsmöglichkeiten wegen der Abnahme der Leistungsfähigkeit und gewisser gesundheitlicher Beeinträchtigungen, insbesondere aber auch wegen der Situation auf dem Arbeitsmarkt mehr beschränkt als jüngere Menschen. Wenn sich daher aus dem höheren Alter des Versicherten im Einzelfall nicht zusätzliche Kriterien ergeben, die ein Abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 15.November 1985 einen Arbeitsunfall. Es besteht eine Narbe im Bereich der rechten Schulter, ein Oberschenkelamputationsstumpf, der gut weichteilgedeckt ist und mit einer Oberschenkelsaugprothese versorgt ist. Der Gang ist mühsam und wird mit zwei Unterarmstützkrücken durchgeführt, welche aus medizinischer Sicht notwendig sind. Mit Bescheid vom 21.Oktober 1987 setzte die beklagte Partei anstelle der bisher gewährten vorläufigen Rente von 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Ausführungen des Berufungsgerichtes sind zutreffend, es kann daher gemäß § 48 ASGG auf sie verwiesen werden. Das Berufungsgericht hat die Rechtsansicht des erkennenden Senates anläßlich der Entscheidung über die Höhe der vorläufigen Versehrtenrente des Klägers wiedergegeben und richtig ausgeführt, daß anläßlich der Bemessung der vorläufigen Rente im Hinblick auf das Alter des K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig (§ 48 ASGG). die Versehrtenrente wird nach § 205 Abs 1 ASVG nach dem Grade der durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit herbeigeführten Minderung der Erwerbsfähigkeit bemessen. Erwerbsfähigkeit iS der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Fähigkeit des Versicherten, sich unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihm nach seinen gesamte... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Die Frage, inwieweit die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aus medizinischer Sicht, also allein auf Grund der unfallbedingten Leiden, gemindert ist, gehört zum Tatsachenbereich. Entscheidungstexte 10 ObS 309/89 Entscheidungstext OGH 24.10.1989 10 ObS 309/89 10 ObS 125/90 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 17. Juni 1986 in Ausübung seines Dienstes als Gendarmeriebeamter durch einen Schuß verletzt. Mit Bescheid vom 4. Jänner 1988 anerkannte die beklagte Partei diesen Unfall als Dienstunfall und gewährte dem Kläger für die Unfallsfolgen eine vorläufige Versehrtenrente samt dem Kinderzuschuß und teilweise auch der Zusatzrente für Schwerversehrte für die Zeit vom 18. September bis 31. Dezember 1986 im Ausmaß von 100 % der Vollrente und für die Ze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nicht berufsbezogen sondern abstrakt zu prüfen ist (SSV-NF 1/64 uva), ausführlich und zutreffend wiedergegeben, es kann daher auf dessen rechtliche Beurteilung verwiesen werden (§ 48 ASGG). Der davon abweichenden Meinung von Tomandl ist der Oberste Ger... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Die Unmöglichkeit, den bisherigen Beruf weiterhin ausüben zu können, stellt für sich allein noch keinen Härtefall dar. Nur wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles, etwa eine spezialisierte Berufsausbildung, die eine anderweitige Verwendung, bezogen auf das gesamte Erwerbsleben praktisch gar nicht zulässt oder in weit größerem Umfang einschränkt als in durchschnittlichen Fällen mit vergleichbaren Unfallfolgen, k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig (§ 48 ASGG; stRsp des Obersten Gerichtshofes seit SSV-NF 1/64 = JBl. 1988, 259). Die Ausbildung und der bisherige Beruf des Verletzten, also konkrete Verweisungsmöglichkeiten im Einzelfall, sind in Abweichung von der zunächst zugrunde zu legenden medizinischen Einschätzung nur soweit angemessen zu berücksichtigen, als dies zur Vermeidung unbilliger Härten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat den Beruf einer Friseurin erlernt. In Ausübung ihres Berufes zog sie sich eine Allergie zu. Mit Bescheid vom 19.Mai 1987 anerkannte die beklagte Partei die Erkrankung, die die Klägerin sich als Friseurin zugezogen hat, als Berufskrankheit gemäß § 177 ASVG Anlage 1 Nr. 19. Als Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles wurde gemäß § 174 Z 2 ASVG der 25. Mai 1986 bestimmt. Die Gewährung einer Rente wurde abgelehnt. Die Klägerin begehrt, di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 11.Mai 1987 anerkannte die beklagte Partei den Unfall des Klägers vom 7.August 1986 im Betrieb der G***-K***-E***- UND B*** als Arbeitsunfall und gewährte vom 6.Februar 1987 bis 8.Februar 1987 die Vollrente samt Zusatzrente und ab 9. Februar 1987 bis auf weiteres eine Rente von 40 % der Vollrente. Der Kläger begehrt die Weitergewährung der Vollrente. Der am 23.September 1939 geborene Kläger, der bei der oben genannten Gesellschaft im Bergbau a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 29. September 1987 anerkannte die beklagte Partei den Unfall des Klägers vom 21. Jänner 1987 als Arbeitsunfall und gewährte nach kurzfristiger Vollrente ab 17. August 1987 eine vorläufige Versehrtenrente von 20 % der Vollrente. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger eine Versehrtenrente im Ausmaß von 30 % der Vollrente zu gewähren (eine ausdrückliche Abweisung des Mehrbegehrens auf Gewährung einer Versehrtenrente von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 9. September 1987 entzog die beklagte Partei die der Klägerin für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 30. November 1985 gewährte vorläufige Versehrtenrente von 20 % der Vollrente ab 1. November 1987 und sprach aus, daß ein Anspruch auf Dauerrente nicht bestehe. Das Erstgericht wies das Begehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, der Klägerin aus Anlaß des Arbeitsunfalles vom 30. November 1985 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 % der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei dem am 26. Oktober 1984 in Wildbad Einöd von Guido H*** mit seinem bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW allein verschuldeten Verkehrsunfall wurde der Kläger als Insasse schwer verletzt (Querschnittlähmung). Der Kläger forderte S 1,000.000,- als Schmerzengeld, für erhöhte Telefonspesen S 12.948,-, für Busfahrten der Ehegattin S 3.944,- und S 7.087,-, für Fahrten des Klägers während der stationären Behandlung im Rehabilitationszentrum Tobelbad S 12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 21. Oktober 1987 entzog die beklagte Partei die für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 27. Dezember 1985 gewährte vorläufige Versehrtenrente von 20 % der Vollrente ab 1. Dezember 1987 und stellte fest, daß ein Anspruch auf Dauerrente nicht bestehe. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, eine Versehrtenrente im Ausmaß von mindestens 20 % der Vollrente (als Dauerrente) ab dem 1. Dezembe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 30. März 1976 anerkannte die beklagte Partei den Unfall des Klägers vom 23. Mai 1975 als Arbeitsunfall und setzte die vorläufige Unfallrente vom 26. Oktober 1975 bis 17. Dezember 1975 unter Zugrundelegung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % und ab 18. Dezember 1975 von 20 % fest. Mit Bescheid vom 23. November 1976 wurde die vorläufige Rente von 20 % zum 31. Dezember 1976 entzogen. Die beklagte Partei stellte fest, daß wegen einer ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 14.5.1984 einen Unfall. Mit Bescheid vom 21.2.1985 anerkannte die beklagte Partei den Unfall als Arbeitsunfall und gewährte zunächst eine Gesamtvergütung unter Zugrundelegung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % für den Zeitraum vom 30.7.1984 bis 31.7.1985. Über Antrag des Klägers gewährte die beklagte Partei mit Bescheid vom 2.10.1985 ab 1.8.1985 bis auf weiteres eine vorläufige Rente, weil nach Ablauf des Zeitraumes, für den die... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Ein Vorschaden ist dann bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbstätigkeit rechtlich bedeutsam, wenn zwischen ihm und dem durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Körperschaden eine funktionelle Wechselwirkung besteht. Entscheidungstexte 10 ObS 107/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 10 ObS 107/88 Veröff: SSV-NF 2/104 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 26. August 1986 anerkannte die beklagte Partei die Hauterkrankung, welche sich die Klägerin bei der Ausübung des Friseurberufes zugezogen hat, als Berufskrankheit gemäß § 177 ASVG Anlage 1 Nr. 19 und stellte als Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles den 1. Jänner 1985 fest. Die Gewährung einer Rente lehnte die beklagte Partei ab. Die Klägerin begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihr ab 1. Jänner 1985 auf Grund ihrer Berufserkra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die ausführliche rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 48 ASGG). Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 2. Dezember 1987, 9 Ob S 23/87 (= SSV NF 1/64) ausführlich dargelegt, daß die Unfallversicherung keine Berufsversicherung ist und die Minderung der Erwerbsfähigkeit abstrakt durch Gegenüberstellung der Durchschnittsverdienste in den Arbeitsmöglichkeiten, die dem V... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Darin, daß das Berufungsgericht bei der Bemessung der vorläufigen Rente den Anpassungsprozeß, der infolge einer schweren Beschädigung der Haupthand bzw Gebrauchshand bezüglich der bisherigen Hilfshand nötig ist, und das Alter des 1922 geborenen Klägers mitberücksichtigt und die Minderung der Erwerbsfähigkeit um fünf Prozent höher einschätzte als das auf den Richtlinien von Krösl-Zrubecky ("Unfallrente") basierende Sa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 11. März 1987 gewährte die beklagte Partei dem Kläger für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 9. August 1986 für die Zeit vom 9. Oktober 1986 bis 12. Februar 1987 eine vorläufige Versehrtenrente von 45 % der Vollrente und ab 13. Februar 1987 eine solche von 35 %. Der Kläger begehrt die Zuerkennung einer Versehrtenrente von 50 % der Vollrente samt Zusatzrente. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab 9. Oktober 1986 e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger aus Anlaß des Arbeitsunfalls vom 16. April 1985 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 25 % der Vollrente für die Zeit vom 11. Mai 1985 bis 18. Februar 1986 und ab 5. Mai 1986 zu gewähren, und wies das Mehrbegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger für die angeführte Zeit eine Versehrtenrente im Ausmaß von weiteren 15 % zu gewähren, ab. Es stellte im wesentlichen folgenden Sachverhalt fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22. September 1939 geborene, nach wie vor im seiner Ehegattin gehörenden Espresso Ossi als Kellner beschäftigte Kläger erlitt am 12. Februar 1985 bei einem Arbeitsunfall einen Bruch des linken Fersenbeines. Deshalb gewährte ihm die beklagte Partei mit Bescheid vom 11. Juni 1986 eine vorläufige Versehrtenrente, und zwar vom 14. August 1985 bis 2. Februar 1986 im Ausmaß der Vollrente samt Zusatzrente, vom 3. Februar 1986 bis auf weiteres im Ausmaß von 25 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 14. November 1984 in Linz bei einem vom Erstbeklagten als Lenker des Mopeds mit dem Kennzeichen L 470 - der Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Fahrzeuges - verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Verkehrsunfalles mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 28. Mai 1985, 4 U 1115/84-12, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Wie der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung vom 2. Dezember 1987, 9 Ob S 23/87, mit ausführlicher
Begründung: dargelegt hat, kommen die Bestimmungen über den Berufsschutz im Bereich der Unfallversicherung nicht zur Anwend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 5. Februar 1986 bei einem Arbeitsunfall am linken Arm einen Speichenbruch und einen Oberarmbruch mit Abbruch des Tuberculum maior. Die beiden Brüche wurden mit einem Gipsverband versorgt. Nach Abnahme des Gipses kam es im Rahmen der Mobilisation des linken Armes zu beträchtlichen Schmerzen. Jetzt bestehen bei der Klägerin noch eine geringe Bewegungseinschränkung im linken Handgelenk mit einer Kraftverminderung und einer Muskelverschmächt... mehr lesen...