Norm
ASVG §203Rechtssatz
Für die Ermittlung der Erwerbsfähigkeit vor und nach dem Unfall sind dieselben Grundsätze anzuwenden und es ist in beiden Fällen eine abstrakte Betrachtungsweise anzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084186Dokumentnummer
JJR_19871202_OGH0002_009OBS00023_8700000_004