Norm
ASVG §203Rechtssatz
Ein Vorschaden ist dann bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbstätigkeit rechtlich bedeutsam, wenn zwischen ihm und dem durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Körperschaden eine funktionelle Wechselwirkung besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0088935Dokumentnummer
JJR_19881011_OGH0002_010OBS00107_8800000_002