Norm
ASVG §175 Abs2Rechtssatz
Die Vergewaltigung einer Auszubildenden durch ihren betrieblichen Ausbilder in der Freizeit ist auch dann kein Arbeitsunfall, wenn der Ausbilder die Auszubildende aufgrund seiner betrieblichen Machtposition dazu veranlasst hat, die Freizeit mit ihm zu verbringen.
Veröff: SGb 2002,455
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2001:RS0116833Im RIS seit
26.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014