RS OGH 2001/5/2 B2U33/00R

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Veröffentlicht am 02.05.2001
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z1

Rechtssatz

Wege zum Ort der Tätigkeit, die nach einer rein eigenwirtschaftlichen Verrichtung vom "dritten Ort" angetreten werden, stehen unter Versicherungsschutz, wenn die Länge des Weges in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zur Arbeitsstätte zurückgelegten Weg steht.

Veröff: Sgb 2002,181

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:2001:RS0116335

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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