Norm
ABGB §837 ARechtssatz
Zur Höhe des Verwaltungshonorars bei Wohnungseigentum; wenngleich häufig zufolge unklarer oder unzureichender Honorarvereinbarungen eine Anlehnung an gesetzliche Bestimmungen (Mietengesetz) wahrzunehmen ist, haben doch derartige Bestimmungen, einen völlig anderen rechtlichen Charakter und können keine unmittelbare Richtschnur für die Entlohnung des gemeinsamen Hausverwalters darstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0013793Dokumentnummer
JJR_19740320_OGH0002_0050OB00044_7400000_001