Norm
ABGB §1012Rechtssatz
Bei aufrechten Daueraufträgen, sowie beim aufrechten Verwaltervertrag einer Wohnungseigentumsanlage - ist entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist das Ende des vereinbarten (verkehrsüblichen, gesetzlichen) Abrechnungszeitraumes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019520Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.09.2019