Norm
WEG 1975 §17Rechtssatz
Es unterliegt keinem Zweifel, dass auch im Anwendungsbereich des § 17 WEG 1975 der Verwalter im Innenverhältnis nur - wie sonst ganz allgemein - zu Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung berechtigt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083447Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020