Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z1WEG idF 3.WÄG §17 Abs1 Z2WEG 2002 §20 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §31 Abs1
Rechtssatz: Eine (vermeintlich) nicht gesetzeskonforme Jahresabrechnung des Wohnungseigentumsverwalters berechtigt den Wohnungseigentümer nicht zum Zurückbehalten fälliger Akontozahlungen für Betriebskosten. Entscheidungstexte 5 Ob 41/90 Entscheidungstext OGH 28.08.1990 5 Ob 41/90 V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIWEG §17 Abs2 Z1
Rechtssatz: Das Begehren eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf ordnungsgemäße Abrechnung (der Hypothekentilgung) ist schikanös, wenn letzterer schon abgelöst wurde, keinerlei Anhaltspunkte für eine mißbräuchliche Inanspruchnahme des betroffenen Miteigentümers gegeben sind, wenn der Wohnungseigentümer für das Gesamtdarlehen nicht mehr haftet und die für ihn praktisch bedeutungslos gewordene Er... mehr lesen...
Begründung: Die Vorgeschichte des vorliegenden Exekutionsverfahrens läßt sich dahin zusammenfassen, daß die verpflichtete Partei als Verwalter gemäß § 17 WEG nach einem Sachbeschluß vom Jahr 1983 der betreibenden Partei als einem von vielen Miteigentümern ordentliche Rechnungen über die Hypothekentilgung für die Jahre 1975 bis 1981 zu legen hat. Das Exekutionsverfahren zur Erzwingung dieser Verpflichtung war wiederholt infolge eingebrachter Oppositionsklagen aufgeschoben worden, w... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs4MRG §21 Abs3MRG §24 Abs1WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Die formellen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Abrechnung zu stellen sind, ergeben sich mangels näherer Umschreibung im MRG aus dem Zweck der Abrechnung, den Hauptmietern eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung zu liefern, ob der Vermieter bei der Vorschreibung der Pauschalraten, bei der Rückerstattung des Überschusses oder bei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter im Haus der Antragsgegnerin in Wien 1., Jakobergasse 4. Nach Außerkrafttreten der Entscheidung der Schlichtungsstelle infolge Anrufung des Gerichtes durch die Antragsteller wies das Erstgericht den Antrag der Antragsteller, der Antragsgegnerin die Legung der Betriebskostenabrechnung 1987 aufzutragen, ab. Die Feststellung des Erstgerichtes, daß die Antragsgegnerin durch Aufnahme verschiedener Ausgabenpositionen in die Betriebskostenabr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümerinnen des Hauses Wien 11., Simmeringer Hauptstraße 201. Die Beklagte - bzw. die Einzelfirma Dipl.Ing. Kurt D*** als Rechtsvorgängerin der Beklagten - war von 1968 bis 31. Dezember 1984 Verwalterin dieses Hauses. Seit 1. Jänner 1985 ist der Klagevertreter mit der Hausverwaltung beauftragt. Mit ihrem Kündigungsschreiben vom 17. Dezember 1984 ersuchten die Klägerinnen die Beklagte um Übermittlung einer Abrechnung samt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ 2380 KG Leopoldstadt (in der Klage offenbar unrichtig: Leopoldsdorf) mit dem Haus Wien 2., Praterstraße 39, und EZ 968 KG Favoriten mit dem Haus Wien 10., Laxenburgerstraße 32. Die beklagte Partei war bis zu der mit 18.11.1985 durch die Klägerin erfolgten Kündigung mit der Verwaltung der Liegenschaften betraut. Die Klägerin stellte nach wiederholten Änderungen das Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, i... mehr lesen...
Begründung: Seit dem 16. März 1981 ist der Antragsteller Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 125 KG Floridsdorf. Er verlangt von der Verwalterin die Legung der Rechnung für die Zeit vom 1. September 1975 bis 15. März 1981. Daß darüber im Verfahren nach § 26 WEG zu entscheiden ist, wurde rechtskräftig entschieden. Das Erstgericht trug der Verwalterin die Legung der sämtliche Einnahmen und Ausgaben im einzelnen unter Angabe des Datums, Verwendungszweckes und der Belegnum... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Zur Wahrung der Interessen der einzelnen Wohnungseigentümer genügt es, wenn der Verwalter in der zu legenden Rechnung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft nach Umsatzsteuerentlastung die durch den weiteren Leistungsaustausch anfallende Umsatzsteuer gesondert auswirft. Der Angabe der einzelnen Umsatzsteuerbelastung bei jeder Ausgabepost bedarf es nicht, weil sie aus dem Beleg ersich... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat mit dem Kaufvertrag vom 21. Oktober 1983 die mit Wohnungseigentum an der Wohnung 7 verbundenen 139/962 und die mit Wohnungseigentum an der Garage 11 verbundenen 12/962 Anteile an der Liegenschaft EZ 794 KG Pötzleinsdorf mit dem Haus Eckpergasse 39-41 in 1180 Wien erworben. Sein Wohnungseigentum ist seit 1983 einverleibt. Am 9. August 1984 beantragte er, dem Gegner als Verwalter der Liegenschaft die Legung der Rechnung über das vorausgegangene Kal... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z1WEG §17 Abs2
Rechtssatz: Haben die Wohnungseigentümer die Betriebskosten auf ein Eigenkonto des Hausverwalters eingezahlt und wandelt dieser ohne Einverständnis der Wohnungseigentümer das Eigenkonto in ein Anderkonto um, so ist dies ohne Einfluß auf die dreijährige Verjährungsfrist. Die dreißigjährige Verjährungsfrist für durch die Wohnungseigentümer bevorschußte Betriebskosten kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Wohnhaus Graz, Elisabethstraße 32, steht im Alleineigentum des Dr. Franz S***. In diesem Haus befinden sich drei Geschäftslokale und sieben Wohnungen. Hauptmieter eines der Geschäftslokale ist die klagende Partei, deren Geschäftsführer Gunter L***, der Schwiegersohn des Alleineigentümers, ist. Die klagende Partei begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die im Parterre des Hofgebäudes des vorgenannten Hauses gelegene, aus Zimmer und Küche bestehende Woh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hausverwalter des Gebäudes "Tourist-Center" in Innsbruck, Salurnerstraße 15, an dem Wohnungseigentum und Baurecht begründet sind. Der Beklagte ist Wohnungseigentümer des Objektes top. Nr. 40. Der Betriebs- und Heizkostenrückstand des Beklagten für dieses Objekt beläuft sich auf 13.866,80 S aus dem Jahre 1978 und 2.612,42 S aus dem Jahre 1979. Der auf den Beklagten entfallende Anteil an den Kosten von Sanierungsarbeiten beläuft sich auf 3.296,70 ... mehr lesen...
Norm: ERVO 1994 §19 Abs2WEG 1975 §17 Abs2WGG 1979 §13WGG 1979 §15
Rechtssatz: Die Rechnungslegung ist so zu gestalten, dass Wohnungseigentumsbewerber von durchschnittlicher Bildung und Intelligenz in der Lage sind zu überprüfen, ob der von ihnen verlangte Preis den zu ihren Gunsten relativ zwingenden Normen des § 15 WGG und den dazu erlassenen Richtlinien entspricht. Entscheidungstexte 5 Ob 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte gemeinnützige Bauvereinigung hat unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel der Wohnbauförderung nach dem 1. Jänner 1980 auf der Liegenschaft Wien 21., Töllergasse 42 eine Wohnungseigentumsanlage errichtet. Die Wohnungen sind fertiggestellt und an die künftigen Wohnungseigentümer übergeben. Die klagenden Wohnungseigentumsbewerber haben von der beklagten Partei die Eigentumswohnung Wien 21., Töllergasse 42/4/47 käuflich erworben; ihr Eigentumsrecht ist... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 74.700/15,873.292-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1248 KG Wels, Hochhaus in Wels, Maria Theresia-Straße 19. Mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum an einem Objekt untrennbar verbunden. Der Antragsgegner ist seit 1970 mit der Verwaltung dieser Liegenschaft beauftragt. Der Antragsteller beantragte am 24. August 1983, "aufgrund von § 26 Abs. 1 Z 4 lit. a WEG in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Z 1 WEG" den Antragsgegner zur unverzüglichen V... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1252 II KG Arzl und Wohnungseigentümer hinsichtlich einer Wohnung und einer Garage der darauf errichteten Wohnanlage Schützenstraße 46 g. Die Klägerin war gemeinsamer Verwalter dieser Liegenschaft. Mit erstgerichtlichem Beschluß vom 24.1.1983, Msch 59/82-6, bestätigt mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 17.6.1983, 3 R 534/83-10, wurde der damaligen Antragsgegnerin und nunmehrigen Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 5.8.1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 42.446,73 S samt 14 % Zinsen seit 13.7.1983. Sie brachte vor, sie sei Hausverwalterin des Hauses Salzburg, Fiebingerweg 2, in dem der Beklagte die Wohnung top.Nr.8 besitze. Vereinbarungsgemäß seien die Betriebs-, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Heizungskosten an sie zu bezahlen. Der Beklagte habe trotz Mahnung keine Zahlung geleis... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z1WEG 1975 §26 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Keine Antragslegitimation des Wohnungseigentümers für Rechnungslegungsbegehren hinsichtlich der Tilgung des Darlehens nach Rückzahlung des auf seinen Mieteigentumsanteil entfallenden Darlehens und Hypothekenlöschung. Die Rechnungslegung über die Darlehenstilgung gehört nicht zur Betriebskostenabrechnung. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1972 Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 19 KG Oberbaumgarten mit dem Haus Wien 14., Linzer Straße 281. Der Antragsgegner ist seit 1.1.1978 der Verwalter dieser Liegenschaft. Am 12.7.1983 stellte die Antragstellerin beim Erstgericht den in der Tagsatzung vom 22.11.1983 (AS 23) eingeschränkten Antrag, dem Antragsgegner aufzutragen, ihr binnen 14 Tagen eine ordentliche Rechnung über die Verwaltung der Liegenschaft hinsichtlich der... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z1WEG 1975 §26 Abs1 Z4 litaWEG 2002 §20 Abs2WEG 2002 §34WEG 2002 §52 Abs1 Z6
Rechtssatz: Auf Grund des inneren Zusammenhanges zwischen der Tätigkeit des Verwalters während der Besorgung der Verwaltung durch ihn und seiner Verpflichtung zur abschließenden Rechnungslegung nach der Kündigung ist von einer unzweifelhaft schlüssigen Verweisung von Streitigkeiten mit dem Verwalter über die Legung der Rechnung im Sinne des § 26... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit der Wohnungseigentumsanlage ***** und repräsentieren 8104/10.000stel Anteile dieser Liegenschaft. Die Antragsteller begehrten mit ihrem am 21. Jänner 1981 beim Erstgericht überreichten Antrag, der Antragsgegnerin binnen 14 Tagen die Herausgabe sämtlicher Unterlagen betreffend das gegenständliche Haus und die Rechnungslegung über die Rücklage und Herausgabe des Überschusses sowie die Rechnungsl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012WEG §17 Abs2ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Formelle Streitgenossenschaft der Wohnungseigentumsbewerber, die den Rechnungslegungsanspruch aus den von jedem einzelnen von ihnen mit dem beklagten Wohnungseigentumsorganisator geschlossenen Verträgen ableiten. Entscheidungstexte 5 Ob 27/83 Entscheidungstext OGH 21.06.1983 5 Ob 27/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AABGB §1014WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs1
Rechtssatz: Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eigene Mittel für Wiederherstellungskosten, Instandhaltungskosten und Betriebskosten auszulegen. Tut er dies, so ist er hinsichtlich seiner Aufwandersatzansprüche als außenstehender Dritter anzusehen, dem die einzelnen Wohnungseigentümer mangels abweichender Vereinbarung lediglich für den au... mehr lesen...
Der Beklagte ist seit 5. 7. 1979 zu 57/10 400 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 384 II KG E. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 29 der auf dieser Liegenschaft errichteten Wohnungseigentumsanlage untrennbar verbunden. Bei dieser Anlage handelt es sich um ein Großobjekt mit über 100 Einheiten samt Hotel- und Restaurantbetrieb, Hallenbad und Sauna. Mit Wirkung vom 15. 5. 1976 wurde die Klägerin, welche mit dem Sitz in Innsbruck ein gewerbsmäßiges Hau... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z1WEG 1975 §26 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Wohnungseigentümer haben den Anspruch auf Rechnungslegung nach § 17 Abs 2 Z 1 WEG im außerstreitigen Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 4 lit a WEG auch für Abrechnungszeiträume, in denen sie noch Wohnungseigentumsbewerber waren, zu verfolgen, wenn die Abrechnung für die Zeit nach der Verbücherung des Wohnungseigentums auch nur eines Teilhabers begehrt wird (der nicht Antragsteller sein m... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012EGZPO ArtXLII Abs1 IDbWEG 1975 §17 Abs2 Z1WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Erfordernisse einer ordentlichen Rechnung nach § 17 Abs 2 Z 1 WEG (mit grundsätzlichen und Detaillierten Ausführungen): Diese Bestimmung ist nur ausführendes Spezialrecht zu §§ 1012, 830, 837 ABGB. Es müssen daher auch hier die einzelnen Geschäfte durch Anführung der Vertragspartner und der Leistungen individualisiert sein. Zur Ermöglichung der K... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AABGB §1012WEG §17 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der gemeinsame Verwalter ist zur Herausgabe der seine Verwaltung betreffenden Geschäftsunterlagen erst nach Genehmigung der Schlußrechnung verpflichtet, weil er erst dann als entlastet und von seiner sich aus der Verwaltung ergebenden Verpflichtung enthoben betrachtet werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 45/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 DWEG §15 Abs1 Z5WEG §17 Abs2 Z1WEG §18 Abs1 Z3
Rechtssatz: Durch verspätete Rechnungslegung für das Kalenderjahr 1974 und Unterlassung derselben für 1975 werden sowohl die Vorschriften der §§ 837, 1012 ABGB als auch des § 17 Abs 2 Z 1 WEG 1975 grob verletzt. Entscheidungstexte 5 Ob 41/79 Entscheidungstext OGH 11.12.1979 5 Ob 41/79 Veröff: SZ 52/180 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine vor Rechnungslegung gewährte Belegeinsicht erschöpft nicht das erst nach Rechnungslegung voll wirksame Belegeinsichtsrecht des Wohnungseigentümers. Entscheidungstexte 5 Ob 41/79 Entscheidungstext OGH 11.12.1979 5 Ob 41/79 Veröff: SZ 52/180 = MietSlg 31532(41) European Case Law Identi... mehr lesen...