Norm
ABGB §1012Rechtssatz
Formelle Streitgenossenschaft der Wohnungseigentumsbewerber, die den Rechnungslegungsanspruch aus den von jedem einzelnen von ihnen mit dem beklagten Wohnungseigentumsorganisator geschlossenen Verträgen ableiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019577Dokumentnummer
JJR_19830621_OGH0002_0050OB00027_8300000_001