Norm
ABGB §1486 Z1Rechtssatz
Haben die Wohnungseigentümer die Betriebskosten auf ein Eigenkonto des Hausverwalters eingezahlt und wandelt dieser ohne Einverständnis der Wohnungseigentümer das Eigenkonto in ein Anderkonto um, so ist dies ohne Einfluß auf die dreijährige Verjährungsfrist. Die dreißigjährige Verjährungsfrist für durch die Wohnungseigentümer bevorschußte Betriebskosten kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0034285Dokumentnummer
JJR_19861104_OGH0002_0050OB00166_8600000_001