RS OGH 1985/4/30 5Ob29/85

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Veröffentlicht am 30.04.1985
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Norm

WEG 1975 §17 Abs2 Z1
WEG 1975 §26 Abs1 Z4 lita

Rechtssatz

Keine Antragslegitimation des Wohnungseigentümers für Rechnungslegungsbegehren hinsichtlich der Tilgung des Darlehens nach Rückzahlung des auf seinen Mieteigentumsanteil entfallenden Darlehens und Hypothekenlöschung. Die Rechnungslegung über die Darlehenstilgung gehört nicht zur Betriebskostenabrechnung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0083563

Dokumentnummer

JJR_19850430_OGH0002_0050OB00029_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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