Norm
WEG 1975 §17 Abs2 Z1Rechtssatz
Keine Antragslegitimation des Wohnungseigentümers für Rechnungslegungsbegehren hinsichtlich der Tilgung des Darlehens nach Rückzahlung des auf seinen Mieteigentumsanteil entfallenden Darlehens und Hypothekenlöschung. Die Rechnungslegung über die Darlehenstilgung gehört nicht zur Betriebskostenabrechnung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0083563Dokumentnummer
JJR_19850430_OGH0002_0050OB00029_8500000_002