Begründung: Die Antragsgegnerin ist Wohnungseigentumsorganisatorin der Wohnanlage ********** Nr 15/17 in Salzburg, bestehend aus drei Wohnobjekten und einer Tiefgarage, die 1969/1970 errichtet wurde. Die Wohnanlage steht im Wohnungseigentum, die drei Antragsteller sind Nachfolgewohnungseigentümer. In der Wohnanlage bestehen 92 Wohnungseigentumsobjekte und 65 Tiefgaragenplätze. Die Antragsgegnerin ist auch Verwalterin dieser Wohnanlage. Die Tiefgarage steht im Miteigentum der Woh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind als Ehegatten Wohnungseigentümer der Wohnung Nr.12 in der Wohnungseigentumsanlage S*****gasse *****/ W*****gasse ***** in S*****. Die vom Verwalter den beklagten Parteien für die Zeit von Jänner 1989 bis April 1996 monatlich vorgeschriebenen Akontobeträge machten insgesamt S 451.065,88 aus, davon wurden von den beklagten Parteien S 394.182,10 bezahlt, sodaß ein rechnerischer Saldo von S 56.883,78 besteht. Die Klägerin begehrte zuletzt de... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** St.R***** mit dem Haus ***** in K*****, und zwar die Erstklägerin zu 1/4, der Zweit- und Drittkläger zu je 1/8 und der Beklagte zur Hälfte. Der Beklagte hat durch Jahre hindurch im Haus befindliche Wohnungen an Dritte vermietet. Die Kläger begehren - nach einer Klageeinschränkung -, den Beklagten für schuldig zu erkennen, jede entgeltliche oder unentgeltliche Einräumung der Benützung und den Abschl... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, an der Wohnungseigentum nach dem WEG 1975 begründet ist, wobei sämtliche Miteigentümer auch Wohnungseigentümer sind. Die Wohnungseigentumsanlage hat die Adresse *****, S***** und *****. Neben den Antragstellern sind auch die aus den Sachbeschlüssen der Vorinstanzen hervorgehenden, von den Vorinstanzen als "Antragsgegner" bezeichneten Personen Miteigentümer. Renate B***** ist sei 1.1.1994... mehr lesen...
Begründung: Der im Verfahren vorerst als Kläger aufgetretene DI Heinz H*****, ist Verwalter der Wohnhauseigen- tumsanlage *****. Der Beklagte ist Wohnungseigentümer der in dieser Anlage gelegenen Wohnung top Nr 2. Der Verwalter begehrte vom Beklagten zuletzt S 88.0348,51 sA, der sich wie folgt zusammensetze: Die auf den Beklagten entfallenden monatlichen Vorschreibungen für Reparaturfonds, Annuitätenrückzahlung, Betriebskosten, Umsatzsteuer und EDV-Beitrag hätten für Jänner ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat am 17.2.1994 vom Beklagten um S 6,065.000,- die im zweiten Stock des Hauses ***** gelegene Wohnung top 4 - 5 gekauft und diese Wohnung im Juni 1994 übergeben erhalten. Sie erwarb dazu 17/100 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** und soll Wohnungseigentümerin werden, doch ist das zugesagte Wohnungseigentum - wie die Parteien im Revisionsverfahren übereinstimmend vorbrachten - noch nicht verbüchert. Zur Wohnung der Klägerin gehört eine Terrasse, die ü... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600 Grundbuch ***** mit den Häusern Graz, *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Wohnungseigentumsorganisator war die "S*****gesellschaft mbH" in G*****. Mit ihrem Antrag vom 27. Mai 1993 begehrten die Antragsteller zunächst nur gegenüber dem Erstantragsgegner, in der Folge auch gegenüber den 2.) bis 8.) Antragsgegnern, deren Zustimmung zur Klagsführung de... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Hausverwalter begehrte in den verbundenen Verfahren des Erstgerichtes 6 C 2298/94v, 6 C 1148/95b und 1 C 2156/94z vom Beklagten als Wohnungseigentümer die Beträge von S 97.725,55 sA, S 12.235,31 sA und S 24.470,62 sA an Auslagenersatz, Verwalterhonorar, Betriebskosten, Grundsteuer und Heizkosten. Der Beklagte wendete mangelnde aktive Klagslegitimation des Klägers sowie gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft und gegenüber dem Kläger jeweils Gegenf... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 BIABGB §833 CIABGB §933 Abs1 IIWEG 1975 §13cWEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §18WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln allgemeiner Teile des Hauses hat, sofern es sich um einen von der Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa anlässlich der Renovierung einer älteren Anlage, abgeschlossenen Vertrag handelt, als Gewährleistungskläger die Wohnungseigentümergemeinschaft, gemäß § 17 Abs 2 WEG vertreten durc... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer von 463/10.000 Anteilen, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 25 der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit der Grundstücksadresse *****. Die Kläger haben diese Miteigentumsanteile verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 25 mit Kaufvertrag vom 14.12.1992 um S 6,8 Millionen von der Beklagten erworben. Die Beklagte ist - neben weiteren Minderheitseigentümern - Mehrheitseigentümerin der Liegenschaft... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Zulässigkeit der Berichtigung der Parteienbezeichnung vom Verwalter auf die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die zweite Instanz mit Konformatbeschluß unanfechtbar verneint. Die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO kann nicht dadurch umgangen werden, daß diese Frage dem Obersten Gerichtshof im Wege einer außerordentlichen Revision zur Prüfung vorgelegt wird. Es ist daher nicht darauf einzugehen, ob d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Teilsachbeschluß aus, daß der Antragsgegner als Vermieter das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung eines Betrages von S 1.397,31 für sonstige Betriebskosten und von S 18.378 für Versicherung in der Betriebskostenabrechnung des Jahres 1994 überschritten habe, und verpflichtete ihn zur Rückzahlung anteiliger Beträge. Es traf die Feststellung, daß die am 1.1.1995 fällige Teilprämie der Hausversicherung die Höhe von S 18.378 hatt... mehr lesen...
Norm: Vlbg BauG §2 litgWEG idF 3.WÄG §15WEG 2002 §17 Abs2
Rechtssatz: Eine gerichtliche Benützungsregelung gemäß § 15 WEG in der Fassung des 3.WÄG kann erfolgen, wenn es sich um verfügbare gemeinsame Teile und Anlagen der Liegenschaft handelt. Ob diese gemeinsamen Teile und Anlagen der Liegenschaft einen Teil eines Gebäudes im Sinne des § 2 lit g des Vorarlberger Baugesetzes oder eine Freifläche darstellen, ist für die Anwendbarkeit des § 15 WE... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 DABGB §836 AABGB §837 CWEG idF 3.WÄG §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs1
Rechtssatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird zwar gemäß § 17 Abs 2 WEG idF des 3.WÄG grundsätzlich vom Verwalter vertreten. Dessen Vollmacht ist aber nur nach außen unbeschränkbar, also nicht gegenüber Wohnungseigentümern. Entscheidungstexte 5 Ob 2179/96v Entscheidungstext OGH 10.09.1996 5 Ob 2179/96v... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §37 Abs3WEG 1975 §13cWEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §17 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 1975 §26 Abs2 Z2
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG, in dem es um die Durchsetzung eines Individualrechts des betreffenden Wohnungseigentümers geht, hat nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche aufzutreten; die Parteistellung kommt vielmehr allen jenen Miteigentümer und Wohnungseigentümern zu, deren Interesse... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13cWEG 1975 §17 Abs2WEG 1975 §26 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die im - durch das 3.WÄG eingeführten - neuen § 13c WEG geregelte Wohnungseigentümergemeinschaft, die gemäß § 17 Abs 2 WEG nach außen durch den gemeinsamen Verwalter vertreten wird (wenn ein solcher bestellt ist), tritt zwar nicht ausschließlich im Außenverhältnis gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber einzelnen Miteigentümern auf; das Gesetz sieht für Klagen der Wohnungsei... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25WEG §13cWEG §17 Abs2WEG §19 Abs3 Z1WEG §26 Abs2 Z2WEG §26 Abs1 Z8
Rechtssatz: Macht der Antragsteller das Minderheitsrecht gemäß § 19 Abs 3 Z 1 WEG geltend (Neufestsetzung des BK - Aufteilungsschlüssels), so haben im über seinen Antrag gemäß § 26 Abs 1 Z 8 WEG durchzuführenden Verfahren außer Streitsachen nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche aufzutreten, sondern gemäß § 26 Abs 2 Z 2 WEG die Miteigentümer, deren I... mehr lesen...
Norm: ABGB §833ABGB §863 VIIIWEG §17 Abs2 Z1
Rechtssatz: Kümmert sich ein Miteigentümer nicht um die Abrechnung des Verwalters, oder gibt er sich mit einer nicht dem Gesetz entsprechenden Abrechnung zufrieden, so kann daraus nicht abgeleitet werden, dass er generell und für alle Zukunft mit einer seine Rechte beeinträchtigenden Vorgangsweise des Verwalters einverstanden ist. Bloßes Schweigen bedeutet nicht schlechthin Zustimmung, sondern nur da... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wurden mehrere Liegenschaften durch eine Wohnhausanlage verbaut, so hat die Rechnungslegung sich auf die Anwendungen und Erträgnisse der einzelnen, im Miteigentum stehenden Liegenschaften zu beziehen. Eine sämtliche Liegenschaft umfassende einheitliche Abrechnung entspricht nicht dem Gesetz. Entscheidungstexte 5 Ob 40/94 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...