RS OGH 1979/12/11 5Ob41/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1979
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Norm

WEG 1975 §17 Abs2 Z1

Rechtssatz

Eine vor Rechnungslegung gewährte Belegeinsicht erschöpft nicht das erst nach Rechnungslegung voll wirksame Belegeinsichtsrecht des Wohnungseigentümers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0083564

Dokumentnummer

JJR_19791211_OGH0002_0050OB00041_7900000_011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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