Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchssache der antragstellenden Partei N. und G. J*****, vertreten durch Hoffmann-Ostenhof Rechtsanwalts GmbH, Wien, wegen Ersichtlichmachung einer neuen Hausverwaltung, über den ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2
Rechtssatz: Eine abstrakte Rechtsbelehrungspflicht dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber über allgemeine Verjährungsfristen eines dem Wohnungseigentümer selbst gegen den Erstverkäufer zustehenden Anspruches geht über die Interessenswahrungspflicht des Verwalters hinaus. Es gehört nicht zu den typischen Verwalterpflichten, nicht von ihm selbst geltend zu machende Ansprüche evident zu halten und den Berechtigten vor e... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2
Rechtssatz: Der Hausverwalter hat nicht nur die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern auch jene des einzelnen Wohnungseigentümers zu wahren. Eine allgemeine Definition der Interessenswahrungspflicht lässt sich auf Grund der Vielzahl der denkbaren Lebenssachverhalte nicht geben. Die Interessenswahrungspflicht kann sich oftmals nur aus den Umständen des Einzelfalls ergeben. Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte am 10. 12. 1994 die gegenständlichen Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist. Der Verkäufer verkaufte und übergab an die Klägerin alle Rechte und Vorteile, mit denen er das Kaufobjekt bisher besessen und benützt und zu besitzen und zu benützen berechtigt war. In der Wohnung der Klägerin kam es zu Setzungen und Rissbildungen, wobei ihr diese Schäden erstmals im Jahr 1995 aufgefallen waren. Setzungsschäden sind ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 4700/1,000.000 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung W 4/2, Obergeschoß, *****. Der Antragsgegner ist Verwalter dieser Liegenschaft. Auf der Liegenschaft befindet sich eine Tiefgarage, 12 Einzelgaragen sowie Abstellplätze im Freien, die der Firma N*****gesellschaft mbH & Co KG folgendermaßen zugeordnet sind: Wohnungseigentum ist an den 12 Garagen zu je 126/1,000.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines zugelassenen Rekurses an den Obersten Gerichtshof wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 527 Abs 2, § 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Zurückweisung eines zugelassenen Rekurses an den Obersten Gerichtshof wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 527, Absatz 2,, Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des erstgerichtlichen Sachbeschlusses vom 27. 5. 1998, ON 12, bestätigt durch die Entscheidung des Rekursgerichtes vom 10. 11. 1998, 40 R 425/98s, ON 16, wurde die Antragsgegnerin zur Legung der Abrechnung 1996 unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 10.000,-- verhalten. Die bisherigen Mängel der Abrechnung waren im Sachbeschluss ON 16 unter Z 1 bis 3 als gesondert zu beachten genannt. Auf Grund des erstgerichtlichen Sachbeschlusses vom 27. 5. 1998, ON 12, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu Beginn der 90er-Jahre errichtete die beklagte Partei als Bauträgerin auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** eine reihenhausartige Wohnanlage bestehend aus vier Objekten mit der Bezeichnung top 1 bis top 4, an welcher Wohnungseigentum begründet wurde. Die Beklagte blieb nach dem Verkauf der Wohneinheiten Verwalterin der Liegenschaft. Mit Kaufvertrag vom 8. 3./17. 3. 1994 erwarb der Erstkläger 257/1037 Anteile dieser Liegenschaft, die er mit Schenkungsvertrag v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top Nr 1 der Wohnungseigentumsanlage *****. Die Hausverwaltung schrieb die monatlichen Akontozahlungen für den Zeitraum 1. 1. 1994 bis 30. 12. 1994 gegliedert in Instandhaltungsrücklagen und Betriebskosten zuzügliche Umsatzsteuer vor. Ab 1995 übersandte die Hausverwaltung den Wohnungseigentümern lediglich ausgefüllte Erlagscheine mit einem bestimmten Betrag, der die monatlich vorgeschriebenen Akontobeträg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die konstitutiv wirkende Regelung der Benützung der gemeinsamen Sache durch Richterspruch beseitigt bis dahin bestandene Benützungsvereinbarungen (RIS-Justiz RS0013630), sodass nicht mehr darauf eingegangen werden muss, dass die im Jahr 1983 durch die Mehrheit getroffene Benützungsvereinbarung ohnedies keine Bindung der Überstimmten bewirkte (5 Ob 442/97d). Es kann also keine Rede davon sein, wie der Revisionsrekurswerber b... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15WEG 2002 §17 Abs2
Rechtssatz: Ein Antrag, mit dem eine bauliche Veränderung an einem allgemeinen Teil des Hauses angestrebt wird, geht über einen Antrag nach § 15 WEG 1975 bzw § 17 Abs 2 WEG 2002 hinaus. Entscheidungstexte 5 Ob 147/02g Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 147/02g Veröff: SZ 2002/114 5 Ob 112/10x E... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, und zwar der Erstantragsteller mit 3351753/12305685 Anteilen, die Zweitantragstellerin mit 2234502/12305685 Anteilen und die Antragsgegnerin mit 83/2876 Anteilen. Mit den Anteilen der Antragsgegnerin ist Wohnungseigentum am Objekt 8 verbunden; den Antragstellern kommt - offenbar auf Grund einer Benützungsvereinbarung - das ausschließliche Benützungsrecht an einer Wohnung im au... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15 Satz2WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 2002 §17 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine vorläufige Benützungsvereinbarung im Sinne des § 15 Satz 2 WEG 1975 ist vor einer gerichtlichen Antragstellung auf Benützungsregelung gemäß § 26 Abs 1 Z 3 WEG 1975 unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 156/02f Entscheidungstext OGH 27.08.2002 5 Ob 156/02f ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft begehrt von der beklagten Mit- und Wohnungseigentümerin klagsweise den Betrag von EUR 1.511,56 aus dem Titel rückständiger Bewirtschaftungskosten im Zeitraum Mai 2001 bis September 2001 und verband mit dieser Mahnklage einen Antrag auf Anmerkung der Klage nach § 13c Abs 3 und 4 WEG bei den 94/1369 Anteilen der Beklagten an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. In der Klage wird das Vertretungsverhältnis der klagenden Wohn... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Satz5
Rechtssatz: Die Vorlage eines unvollständigen, nicht alle Miteigentümer erfassenden Konvoluts von Vollmachten wird den Anforderungen des § 17 Abs 2 Satz 5 WEG 1975 nicht gerecht. Entscheidungstexte 5 Ob 91/02x Entscheidungstext OGH 23.04.2002 5 Ob 91/02x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage von vier Vollmachten (jeweils in Urschrift und Kopie) bgehrte die Antragstellerin beim Erstgericht die Ersichtlichmachung des Namens und der Adresse des im
Spruch: angeführten Verwalters in der Einlage EZ *****. Die Unterschriften auf den Vollmachten stimmen mit Namen von Personen überein, die zusammen über die Mehrheit der Miteigentumsanteile der betreffenden Liegenschaft - 3623 von insgesamt 6600 - verfügen. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab, weil § 1... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der S***** AG, die Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit der Grundstücksadresse ***** war. Mit Kaufvertrag vom 27. Jänner 1993 erwarb die R*****bank ***** registrierte Genossenschaft mbH 168 und 147/2.000 Miteigentumsanteile an der bezeichneten Liegenschaft mit der Vereinbarung, Wohnungseigentum zu begründen und an den Lokalen top Nr 5 und 6 Wohnungseigentum zu erwerben. Unter § 8 dieser Vereinbarung wurde festgeha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der nunmehrige Kläger, dem nunmehrigen Beklagten über die ihm "übergebenen Eintreibungsfälle betreffend Forderungen der ehemaligen Firma P***** GmbH und des Vereins V***** binnen 4 Wochen Rechnung zu legen". Auf bestimmte Einbringungsfälle wird im Vergleich nicht konkret Bezug genommen. Das Erstgericht bewilligte dem Beklagten gegen den Kläger zur Erwirkung der Rechnungslegung über die ihm übergebenen Eintreibu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef M***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, zu der ua die Grundstücke 2818/1 und 2838 gehören. Die Klägerin hat gemeinsam mit vier weiteren Personen vom Beklagten mit Kaufvertrag vom 31. 7. 1997 das Grundstück 2841/6 in EZ 441 Grundbuch ***** erworben. Dem Beklagten war mit Übergabsvertrag vom 15. 9. 1977 von seinem Großvater Johann R***** die Liegenschaft EZ ***** übergeben worden, zu deren Gutsbestand die Grundstücke 2832/2 Wald, 283... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die Gattin des Beklagten sind zu je 1/14-Anteilen - neben mehreren anderen Personen mit unterschiedlichen Anteilen - Miteigentümer eines Weggrundstücks in H*****, des sogenannten A*****weges. Dieser Weg ist nach dem Vorarlberger StraßenG eine Privatstraße öffentlichen Rechts und dient ausschließlich dem Verkehrsbedürfnis der Miteigentümer (Weganrainer), die auch für dessen Erhaltung verantwortlich sind. Der Weg ist ein "Schotterweg", nur im Bereich der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: An der aus zwei Häusern bestehenden Wohnanlage *****, ist Wohnungseigentum begründet; die teils im Freien, teils in einer Garage situierten Kfz-Abstellflächen stehen jedoch im schlichten Miteigentum der Anteilseigner (und nicht im Eigentum der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft, wie die Streitteile zwar übereinstimmend, aber abweichend vom Grundbuchsstand vorgebracht haben). Bei der Erstvergabe der Wohnungen (die bereits Jahre zurückliegt) wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beauftragte die beklagte Inkassogesellschaft im Mai 1990 mit der Einbringlichmachung von Forderungen. Am 29. 4. 1994 erteilte die Klägerin der Beklagten den letzten Inkassoauftrag. Den Inkassoaufträgen lagen ua folgende allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten zugrunde: 1. AUFTRAGSERTEILUNG 1.2 Die zum Inkasso übergebenen Forderungen müssen zu Recht bestehen und unbestritten sein. 2. BEARBEITUNGSWESEN 2.2 Korrespondenz und Zahlung... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Zwei der Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft haben sich jedoch an der gegenständlichen Klage nicht beteiligt. Die beklagte Partei war Eigentümerin der Liegenschaft ***** in ***** und beauftragte die Nebenintervenientin mit der Errichtung eines Wohnhauses auf dieser Liegenschaft. Die Fertigstellung des Hauses erfolgte 1982. Zu diesem Zeitpun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bis 30. 9. 1997 zu 98/650 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Mit diesen Anteilen war das Wohnungseigentum an W1 untrennbar verbunden. Sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** bilden die klagende Partei. Die Klägerin hat bereits zu 40 Cg 210/94g des Landesgerichtes Innsbruck gegen den Beklagten sowohl Betriebskostenakonti für die Jahre 1993 und 1994 als auch Betriebskostennach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin hat als Wohnungseigentumsbewerberin mit der Beklagten am 12. 10. 1992 eine Vereinbarung geschlossen, wonach sie in der von der Beklagten zu errichtenden Wohnanlage V***** die Wohneinheit top 5 mit einer Nutzfläche von 85,08 m2 und einem Autoabstellplatz ins Wohnungseigentum übertragen erhält. Eine gleichartige Vereinbarung hat der Zweitkläger ebenfalls als Wohnungseigentumsbewerber mit der Beklagten am 29. 1. 1994 betreffend die Wohneinheit ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war ursprünglich Alleineigentümerin der Liegenschaft, auf die sich nun die Wohnungseigentümergemeinschaft bezieht. Sie hat in der Folge die Wohnungen unter anderem an die jetzigen Antragsgegner verkauft, ist aber nach wie vor selbst Wohnungseigentümerin zweier Objekte. Am 10. 6. 1999 fand eine Wohnungseigentümerversammlung statt, bei der 50,48 % der Miteigentümer, gerechnet nach Miteigentumsanteilen, beschlossen, gegen die Antragstellerin wegen de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Eigentümer von je 112/188524 Anteilen der Liegenschaft EZ 575 Grundbuch *****, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung W 6/1 untrennbar verbunden ist, wobei die vorgenannten Anteile der Beklagten gemäß § 12 Abs 1 WEG miteinander verbunden sind. Der Kaufvertrag wurde am 2. 11. 1994 abgeschlossen. Wohnungseigentum wurde durch Verbücherung Ende 1997 begründet (Wohnungseigentumsvertrag vom 4. 11. 1997). Die Beklagten sind Eigentümer von je ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, Mit- und Wohnungseigentümer von 136/1501 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, hat gegen den Erstantragsgegner, der selbst noch 702/1501 Anteile der genannten Liegenschaft sein Eigen nennt, unter Berufung auf dessen Funktionen als Verkäufer, Wohnungseigentumsorganisator, Bauherr und Verwalter der Wohnanlage zu 15 Cg 212/98y des Landesgerichtes Innsbruck eine Klage zur Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen er... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 10. 1999 brachte die Klägerin, die Verwalterin des Hauses K*****, G***** in W***** gegen Christian P***** eine Mahnklage auf Zahlung von S 39.317,22 für offene Bewirtschaftungskosten dieser Wohnungen für den Zeitraum Februar bis Oktober 1999 ein. Eine Woche später, nämlich am 27. 10. 1999 wurde von der Klägerin als Antragstellerin mit einem Grundbuchsgesuch die "Anmerkung des Vorzugspfandrechtes gemäß § 13c Abs 3 bis 5 WEG" ob der den Christian P***** gehör... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Hausverwalter begehrte von der beklagten Wohnungseigentümerin Zahlung rückständiger Betriebskosten von S 17.515,35 sA. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Klagsanmerkung gemäß § 13 c Abs 3, 4 WEG. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Klagsanmerkung gemäß Paragraph 13, c Absatz 3,, 4 WEG. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten Folge, änderte den erstgerichtlichen Beschluss dahin ab, dass der Antrag auf Klagsanmerkung abgewiesen w... mehr lesen...