Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wohnungseigentümer der Wohnungen top Nr 2 und 12 sowie zusammen mit seiner Gattin Miteigentümer von 40/2061 Anteilen (verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an der Wohnung top Nr 23) an der Liegenschaft*****. Die Wohnung Nr 2 hat der Kläger von der Beklagten direkt gekauft, die Wohnung top Nr 12 und 23 von früheren Eigentümern, von denen er sich Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen die Beklagte abtreten ließ. Die Eigen... mehr lesen...
Begründung: Außer Streit steht, dass der Beklagte durch Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren am 28. 9. 1994 234/1548 Anteile an der gemeinschaftlichen Liegenschaft erworben hat, mit welchen Wohnungseigentum an Wohnung 21 sowie an den Abstellräumen 18, 19 und 20 verbunden ist. Die Anteile des Beklagten repräsentieren 13,74 % der gesamten Liegenschaft. Dass der frühere Eigentümer und Verpflichtete im Zwangsversteigerungsverfahren seinen Zahlungsverpflichtungen ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 23. 4. 1999 beim Erstgericht eingebrachten und gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses *****, gerichteten Antrag begehrte der Antragsteller die Feststellung, dass hinsichtlich dieses Wohnungseigentumshauses keine rechtswirksame Vereinbarung über die Abänderung des Aufteilungsschlüssels gemäß § 19 Abs 1 WEG, insbesondere betreffend den Aufzug, bestehe; hilfsweise dahingehend, dass betreffend die Umbaukosten des Aufzuges keine rechtswirksame Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist zu 744/11172 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus H***** und verfügt als solche über die Wohnung top 14. 1500 der 11172 Liegenschaftsanteile, das sind 13,43 % der Gesamtzahl, stehen noch im schlichten Miteigentum. Die Verwalterin der Liegenschaft wurde von der Wohnungseigentümergemeinschaft immer wieder beauftragt, von den Miteigentümern Akontozahlungen auf die Betriebskosten und Beiträge zur Insta... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Wohnanlage *****, die von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Im Dezember 1997 legte die Antragsgegnerin eine Vorausschau für das Jahr 1998 folgenden Inhalts: Sehr geehrte Wohnungseigentümer! Gemäß § 17 WEG 1975 geben wir die im Jahr 1998 für ihre Wohnhausanlage veranschlagten bzw. voraussichtlich auflaufenden Kosten wie folgt bekannt: Gemäß Paragraph 17, WEG 1975 geben wir die im Jahr 1998 für ihre Woh... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat zwar die Revision gegen sein Urteil vom 28. 6. 1999 gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO für zulässig erklärt, doch liegen die in § 502 Abs 1 ZPO normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Die Erledigung des Rechtsmittels kann sich daher auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zwar die Revision gegen sein Urteil vom 28. 6. 1999 gemäß Paragrap... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist zwar richtig, dass die für eine gerichtliche Benützungsregelung unerlässliche Verfügbarkeit des beanspruchten allgemeinen Teils der Liegenschaft (WoBl 1997, 108/25 uva) nicht schon dann fehlt, wenn dieser Teil nicht notwendigerweise, sondern nur auf Grund einer tatsächlichen Gebrauchsordnung als Verkehrsweg dient (vgl 8 Ob 513/95 mwN). Selbst wenn man hinsichtlich der Terrassenfläche vor dem Geschäftslokal des An... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Anlage***** in EZ***** Grundbuch*****. Die Klägerin behauptet, durch erhebliche Lärmeinwirkungen aus anderen Wohnungen (Trittschallimmissionen), insbesondere aus der Wohnung des Antragsgegners beeinträchtigt zu sein. Diese seien darauf zurückzuführen, daß der in den Wohnungen verlegte Estrich starr mit den Heizkörperkonsolen und den in den Wohnräumen befindlichen statischen Stahlbetonsäulen verbun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat mit dem Beklagten und dessen Tochter Anwartschaftsverträge abgeschlossen, deren Gegenstand zwei von der Klägerin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung errichtete Wohnungen (top Nr 1 und 2) sind. Die in den Verträgen festgehaltenen Preise wurden dabei als "vorläufiger und veränderlicher Kaufpreis" bezeichnet. Die Kaufpreise setzen sich dabei jeweils aus einem Grundanteil von S 388.385,-- (top 2) und S 113.215,-- (top 1), Herstellungskosten von S 2,... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs1WEG 1975 idF 3.WÄG §17 Abs2
Rechtssatz: Bei der Erhebung, Sammlung und Bekanntgabe jener Daten, die für die dem Vermieter einer Eigentumswohnung obliegende Hauptmietzins- und/oder Betriebskostenabrechnung notwendig sind, handelt es sich um eine Angelegenheit der Verwaltung (Nutzung) des betreffenden Wohnungseigentumsobjektes und nicht um eine Agende des Verwalters. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs3MRG §21 Abs3WEG 1975 idF 3. WÄG §17 Abs2WEG 1975 idF 3. WÄG §19 Abs1
Rechtssatz: Die dem Mieter einer Eigentumswohnung gegenüber zu erfüllende Abrechnungspflicht nach § 20 Abs 3 (Hauptmietzins) und § 21 Abs 3 MRG (Betriebskosten) fällt unabhängig davon, ob das Mietverhältnis vor oder nach der
Begründung: des Wohnungseigentums begonnen hat, nicht in den gesetzlichen Aufgabenbereich des WE-Verwalters. Soll er die Abrechnungen leg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu etwa 1/4-Anteil Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus M*****straße 16. Die Antragsgegnerin ist die mit Zustimmung aller Mit- und Wohnungsmiteigentümer bestellte Verwalterin der Liegenschaft. Mit den Eigentumsanteilen der Antragstellerin ist Wohnungseigentum an insgesamt 6 Wohnungen bzw sonstigen selbständigen Räumlichkeiten des Hauses verbunden; die übrigen Anteile und Objekte stehen im Mit- bzw Wohnungseige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Erstklägerin, die am 17. 1. 1996 verstorbene Anna R*****, und die Zweitklägerin waren zu je einem Viertel, die Nebenintervenientin (Verlassenschaft nach Dkfm. Dr. Rudolf T*****) zur Hälfte Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch Meidling mit dem Haus *****. Mit gerichtlichem Beschluß vom 8. 6. 1989 wurde Peter F*****, Immobilienverwalter in Wien, zum Verwalter dieser Liegenschaft bestellt. Die beklagte OHG ist Mieteri... mehr lesen...
Begründung: Der Nebenintervenient Georg S***** ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Grundstücksadresse S***** Straße 239. Auf dieser Liegenschaft ist ein Haus mit insgesamt acht Mietwohnungen errichtet. Die Mitglieder der klagenden Partei sind anteilige Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Grundstücksadresse S***** Straße 239A. Mit ihren Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an jeweils einer der sieben Wohnungen in dem auf dieser Liegenschaft erri... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten von der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft S 61.429,35 sA, weil sie als ehemalige Hausverwalter vom Magistrat der Stadt Wien (der bereits ein Zwangspfandrecht an der Liegenschaft erwirkt habe) nachträglich für das Haus vorgeschriebene Wassergebühren bezahlt hätten. Die Beklagte wendete insbesondere mangelnde passive Klagslegitimation ein. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten ... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17 Abs1HeizKG §20HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Die in § 17 Abs 1 HeizKG normierte Verpflichtung zur periodischen schriftlichen Abrechnung der Heizkosten trifft nur den Wärmeabgeber. Der nach § 14 Abs 1 Z 5, § 17 Abs 2 WEG bestellte Wohnungseigentumsverwalter scheidet als Adressat des im Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG durchzusetzenden gesetzlichen Rechnungsleg... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren ist nach rechtskräftiger Erledigung anderer Begehren nur mehr über den Sachantrag der Antragstellerin zu entscheiden, dem Erstantragsgegner aufzutragen, ordentliche Abrechnungen nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz hinsichtlich der Liegenschaft EZ ***** zu legen. An dieser Liegenschaft ist Wohnungseigentum an mehr als 5 Nutzungseinheiten begründet. Der Erstantragsgegner ist seit 1. 5. 1994 Verwalter der Liegenschaft; alle übr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014WEG 1975 §13c Abs1WEG 1975 §13c Abs2WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §18 Abs1WEG 2002 §19
Rechtssatz: Der Verwalter steht seit der Anerkennung der Rechtspersönlichkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft zu dieser und nicht mehr zu den einzelnen Miteigentümer und Wohnungseigentümern in einem Auftragsverhältnis. Die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet in Verwaltungsangelegenheiten und ist damit zum Gewaltgeber des Verwalters gewor... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 1. 10. 1993 bis 28. 2. 1995 Verwalterin der auf der Liegenschaft ***** errichteten Wohnungseigentumsanlage. Sie fordert nunmehr von der Wohnungseigentümergemeinschaft den Ersatz von Aufwendungen aus dieser Verwaltertätigkeit, und zwar insgesamt S 127.461,85 s.A. Einem Teil dieses Begehrens wurde bereits rechtskräftig stattgegeben. Er betrifft offene Beiträge des Wohnungseigentümers Cvijetin M***** im Umfang von S 2.540,10, mit denen die Klägerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war von Juli 1989 bis 31. 12. 1993 Verwalterin des Wohnhauses D*****, an welchem schon vort der Beendigung der Verwaltung, zumindest teilweise, Wohnungseigentum begründet war. Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Zahlung des sich aus der mit Abschluß ihrer Tätigkeit gelegten Endabrechnung ergebenden und infolge kontokorrentmäßiger Verzinsung auf den zuletzt geltend gemachten Betrag von S 98.173,40 angewachsenen Saldos samt Anhang. Dieser ... mehr lesen...
Norm: GBG §27GBG §52GBG §94 Abs1 Z4 EWEG idF 3.WÄG §17 Abs2WEG 2002 §19
Rechtssatz: Für die Ersichtlichmachung von Name und Anschrift des Verwalters ist die Vorlage eines den Bestellungsbeschluss beurkundenden Schriftstückes erforderlich, das - mangels besonderer Vorschriften - nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 27 und 52 GBG zu beurteilen ist. § 27 Abs 1 GBG ist dabei einschränkend auszulegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3 DWEG idF 3.WÄG §17 Abs2WEG 2002 §19WEG 2002 §32 Abs2
Rechtssatz: Die für den Grundbuchsantrag erforderliche Urkunde muss entnehmen lassen, dass im Rahmen einer Beschlussfassung durch die Miteigentümergemeinschaft die Mehrheit für die Verwalterbestellung stimmte, ohne dass aber darin alle Einzelheiten der für das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses vorzunehmenden Schritte angeführt oder gar mit der sonst für das Grund... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §17 Abs2WEG 2002 §19WEG 2002 §32 Abs2
Rechtssatz: Eintragungsgrundlage für die Ersichtlichmachung des Verwalters im Grundbuch ist der Bestellungsbeschluss. Es genügt nicht, dass sich der Verwalter bloß auf seine Bestellung, also zum Beispiel auf seine Bevollmächtigung seitens der Mehrheit, beruft. Im Grundbuchsverfahren ist die Urkunde vorzulegen, durch die eine derartige Beschlussfassung dargetan wird. E... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG idF 3.WÄG §17 Abs2
Rechtssatz: Das Wohnungseigentumsgesetz stellt an die Form des Bestellungsbeschlusses keine besonderen Anforderungen. Entscheidungstexte 5 Ob 86/98b Entscheidungstext OGH 07.07.1998 5 Ob 86/98b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110533 ... mehr lesen...
Norm: GBG §31WEG idF 3.WÄG §17 Abs2
Rechtssatz: Eine Beglaubigung der Unterschriften auf der dem Eintragungsbegehren gemäß § 17 Abs 2 WEG zugrundeliegenden Urkunde (hier: Protokoll über die Eigentümerversammlung) ist gemäß Umkehrschluß aus § 31 GBG nicht erforderlich. Auch die Unterschrift auf dem Grundbuchsantrag muß mangels besonderer Vorschriften nicht beglaubigt sein. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...
Begründung: Zu TZ 4790/97 des Erstgerichtes war ob der im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Liegenschaft die grundbücherliche Ersichtlichmachung der Zweitantragstellerin als Verwalterin auf Grund des in Urschrift vorgelegten Bestellungsbeschlusses vom 27.6.1997 (Protokoll über die Miteigentümerversammlung) bewilligt worden. Dieser (vom Rechtspfleger gefaßte) Bewilligungsbeschluß wurde über Rekurs einiger Miteigentümer vom Grundbuchsrichter (§ 11 Abs 3 RPflG mit Beschluß vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt ihre Anmerkung als Verwalter der im
Kopf: dieses Beschlusses genannten Liegenschaft. Sie berief sich dabei auf eine in Original und in Kopie vorgelegte Urkunde, die im Rubrum des Grundbuchsantrages als "Vollmacht des Mehrheitseigentümers vom 10.9.1997" bezeichnet wurde. Diese Urkunde lautet: "Die Wohnungseigentümergemeinschaft, ***** faßt folgenden Beschluß. Gemäß § 14 (1) Z 5 Wohnungseigentumsgesetz 1975 .... wird zum gemeinsamen Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 1/6, die Erstbeklagte ist zu 5/8 Anteilen Miteigentümer einer Wiener Liegenschaft mit Wohnhaus. Drei weitere Miteigentümer halten Anteile von 1/8 bzw je 1/16. Die
Begründung: von Miteigentum begann 1980, vorher stand die Liegenschaft im Alleineigentum eines Dritten. Den Streitteilen und den anderen Miteigentümern ist nach den Vereinbarungen der Miteigentümergemeinschaft das ausschließliche Nutzungsrecht an bestimmten Wohnungen samt Kellera... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte als Hausverwalter von den beklagten Wohnungseigentümern S 84.529,23 samt Anhang als Ersatz für von ihm vorgelegte Betriebskosten. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers teilweise Folge, verurteilte die Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 54.927,02 samt Anhang, wies das Mehrbegehren ab und sprach aus, daß die ordentliche Revision zulässig sei, weil den Fragen der Aktivlegitimat... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge der Antragstellerin (Wohnungseigentümerin), 1. die Antragsgegnerin (Hausverwalterin) zu verpflichten, eine ordentliche Abrechnung für das Jahr 1995 zu legen und der Antragstellerin in geeigneter Weise Einsicht in die Belege zu gewähren, sowie 2. die Antragsgegnerin als Verwalterin der Liegenschaft abzuberufen und ihr die Abrechnung der Rücklage und Herausgabe der Überschüsse aufzutragen, ab. Es führte im Rahmen seiner Sachverhaltsfest... mehr lesen...