Norm
ABGB §1295 Abs2 IIIRechtssatz
Das Begehren eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf ordnungsgemäße Abrechnung (der Hypothekentilgung) ist schikanös, wenn letzterer schon abgelöst wurde, keinerlei Anhaltspunkte für eine mißbräuchliche Inanspruchnahme des betroffenen Miteigentümers gegeben sind, wenn der Wohnungseigentümer für das Gesamtdarlehen nicht mehr haftet und die für ihn praktisch bedeutungslos gewordene Erfüllung der Abrechnungspflicht überdies mit ungewöhnlich hohen Mühen und Kosten verbunden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0026612Dokumentnummer
JJR_19900328_OGH0002_0030OB00007_9000000_001