Begründung: Unter Vorlage einer als „Verwalterbestellung" übertitelten, mit 20. 6. 2007 datierten und beglaubigt sowohl von der Miteigentümerin Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft N***** Gesellschaft m.b.H. als auch der Verwalterin A***** Immoblientreuhand Gesellschaft m.b.H. unterfertigten Urkunde begehrte die Antragstellerin die Ersichtlichmachung ihrer Bestellung zum Verwalter der Liegenschaft. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, zur Verwalterbes... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Rechtsnachfolger seines Vaters nach dem Grundbuchsstand zu 252/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftslokal GR A2) und zu 241/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftsraum GR A2a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Entgegen der 1970 erfolgten Parifizierung wurde das zuletzt genannte Wohnungseigentumsobjekt nicht errichtet. An seiner Stelle existiert eine leerstehende Grundfläche. Der vom Rechtsvorgänger des Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, der auf Verkäufer- und Käuferseite am 4. 8./20. 8. 1991 unterzeichnet und 1992 grundbücherlich durchgeführt wurde, kaufte die L***** ImmobilienvermietungsgesmbH (Rechtsvorgängerin der Nebenintervenientin; im folgenden nur Nebenintervenientin) von der Mutter des Beklagten als damaliger Alleineigentümerin 2384/2728-Anteile an einer Liegenschaft samt bereits errichtetem Haus in E*****. Zugunsten der Käuferin sollte Wohnungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin von 777/1548 Anteilen (B-LNR 26) der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Fünfhaus, verbunden mit dem Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen 1 bis 9 samt Anteil am Keller- und Erdgeschoss und 1. Stock. Sie betreibt in den in ihrem Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten eine Bankfiliale, die 1978 im Haus mit entsprechenden Umbauarbeiten etabliert und 1987 im Erdgeschoss erweitert wurde. Zuletzt erfolgte, beginnend im Jahr 2000, ein ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist das Begehren der Antragstellerin, die Zweitantragsgegnerin, die bis 30. 6. 2002 Verwalterin der Liegenschaft ***** war, zur Legung einer Abrechnung für das erste Halbjahr 2002 zu verpflichten. Die Antragstellerin ist zum 87/979 Anteilen Miteigentümerin dieser Liegenschaft. Es ist unstrittig, dass an dieser Liegenschaft Wohnungseigentum begründet ist. Beide Vorinstanzen wiesen das Begehren auf Legung einer Abrechnung für den... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Hälfteeigentümer des Hauses *****. Der Beklagte hat dieses Bestandobjekt beginnend mit April 2000 um einen monatlichen Mietzins von ursprünglich 7.000 S gemietet. Der Kläger begehrte zunächst im Verfahren 2 C 145/04d einen im Zeitraum 1. 7. 2002 bis 1. 12. 2003 aufgelaufenen Mietzinsrückstand von 3.720 EUR sA. Nach der Währungsumstellung mit 1. 1. 2002 hätten die Parteien einvernehmlich eine Änderung des Mietzinses auf 510 EUR vereinbart. Sofern der Bek... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die einzigen Mit- und Wohnungseigentümer eines Hauses in Tirol; der Antragsgegner ist Mehrheitseigentümer und Hausverwalter. Die Parteien bezahlen die im Jahr 1995 festgesetzten monatlichen Beiträge zur Rücklage von 40,91 EUR (Antragstellerin) und 104,65 EUR (Antragsgegner). Die Antragstellerin zahlt diese Beiträge auf ein vom Antragsgegner eingerichtetes Konto ein. Der Antragsgegner behebt diese Einzahlungen und überweist sie auf ein Sparbuch, das au... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind drei selbständige Wohnhäuser mit zwei getrennten Tiefgaragen und drei unterschiedlichen Grundstücksadressen errichtet. Bauträger war die nunmehrige Antragstellerin und gegenwärtige Liegenschaftsverwalterin. Sie ist zu 2795/5900-Anteilen (oder zu 47,37 %) Miteigentümerin der Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an insgesamt 34 Wohnungen verbunden ist. Die Antragsgegner und die weiteren Verfahrensparteien sind Mit- und Wohnungs... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte wollte seine in Wien 3 gelegene Eigentumswohnung verkaufen und beauftragte ein Immobilienmaklerunternehmen mit der Suche nach einem Käufer. Die Objektbeschreibung enthielt den Kaufpreis von ATS 800.000/EUR 58.138,27, die Betriebskosten von EUR 287,98 sowie den Hinweis auf ein (grundbücherlich angemerktes) § 18 MRG-Verfahren mit einer Laufzeit bis Juli 2004. Diese Informationen beruhten auf den Angaben des Geschäftsführers der Zweitbeklagten (Hausverwalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft EZ 2356 GB ***** mit dem Haus *****, F*****gasse 5; die Beklagte ist dort Mit- und Wohnungseigentümerin. Mit den Anteilen der Beklagten ist Wohnungseigentum an den Objekten W 1, W 5, W 12, W 13, W 14 und W 36 verbunden. Die frühere Verwalterin N***** GmbH hatte der Beklagten ab 1. 1. 2004 Akonti für Betriebskosten und Rücklage, und zwar insgesamt für alle ihre Objekte in der monatlichen Höhe von 493,66... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin verwaltete die Liegenschaft *****, ab 1. 1. 1998 und kündigte die Verwaltung per 31. 12. 2003. Die Antragsgegnerin übergab der neuen Verwalterin eine Betriebskostenabrechnung sowie eine Reparaturrücklagenabrechnung für das Jahr 2003 samt allen Originalbelegen für dieses Jahr sowie eine Reihe von Verträgen und Verwaltungsunterlagen laut Liste Blg ./3 und weitere vom Erstgericht näher bezeichnete Urkunden. Die Herausgabe der Originalbelege für die Jahre... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil eine gefestigte Rechtsprechung zur Frage, wie eine ordnungsgemäße Abrechnung über die Rücklage beschaffen sein müsse, fehle. Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage unzulässig. Die
Begründung: kann sich auf die Ausführung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft EZ 887 Grundbuch *****, auf welcher das Wohnhaus ***** errichtet ist. Die Beklagte ist zu insgesamt 601/3391 Anteilen Miteigentümerin dieser Liegenschaft, mit welchen Miteigentumsanteilen das Wohnungseigentum an den Objekten Gassenlokal 17, Wohnung 7, Wohnung 7a, Ordination 8 und Wohnung 9 verbunden ist. Im Sommer 2002 wurde zwischen den Wohnungseigentümern in einer Eigentümerversammlung besprochen, da... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und die R***** GmbH errichteten in den Jahren 1995 und 1996 auf einer je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft zwei Wohnanlagen. Sie schlossen mit den Wohnungseigentumswerbern im Jahr 1995 Anwartschaftsverträge und im Jahr 1996 den Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag. Im Anwartschaftsvertrag verpflichteten sich die Verkäufer, das Bauvorhaben entsprechend dem bewilligten Bauplan und den Ö-Normen zu errichten sowie hiebei die Vorschriften der Kärn... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1620 ***** mit der Grundstücksadresse *****. Die Antragsgegnerin war in der Zeit vom 1. 1. 1998 bis 30. 6. 2002 Verwalterin dieser Liegenschaft. In Punkt 3 des Wohnungseigentumsvertrages wurde vereinbart: „Die Vertragsparteien vereinbaren gemäß § 19 WEG (1975), dass die Aufteilung sämtlicher Kosten im Verhältnis der Nutzflächen im Sinn des MRG zu erfolgen hat. Die Vertragsparteien kommen überein, die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Dipl. Ing. Günther F*****, vertreten durch Dr. Hans Heißl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1) I***** GmbH, *****, 2) Eigentümergemeinschaft *****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin sowie die übrigen Verfahrensbeteiligten sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Der Antragsgegner ist ebenfalls Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft, die er im Jahr 1999 verwaltete. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 21. 12. 2000 beantragte die Antragstellerin, dem Antragsgegner eine ordnungsgemäße, vollständige und richtige Hausverwaltungsabrechnung für das Jahr 1999 aufzutragen. Die Abrechnung entspreche nicht den ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Brigitte B*****, vertreten durch Mag. Michael Rudnigger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Ersichtlichmachung des Verwalters in der *****, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat die Wohnanlage ***** errichtet und Wohnungseigentumseinheiten verkauft. Diese wurden im April 1997 übergeben, wobei die Wohnungseigentümer Judith H*****, Robert und Hildegard K*****, Andreas und Claudia Z*****, Angelika H*****, Judith K*****, Dr. Martin L***** und Familie R***** über 1.005 der 1.632 Anteile verfügen. Diese Wohnungseigentümer und zunächst auch der über 149/1632 Anteile verfügende Christoph G***** haben die Zustimmung ert... mehr lesen...
Begründung: Mit vollstreckbarem Teilurteil des Handelsgerichts Wien vom 3. September 2002 wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, dem Betreibenden über alle Verkäufe bestimmter Maschinen und Bestandteile innerhalb bestimmter Zeiträume Rechnung zu legen. Auf Grund dieses Titels bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden mit dem - am 7. April 2003 berichtigten - Beschluss vom 24. März 2003 die Exekution gemäß § 354 EO wider die verpflichtete Partei unter "Androhung der Verh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass der Beklagte keine Mietrechte an den Wohnungen top Nr 6 und top Nr 8 in einem Haus habe, das bei Klagseinbringung zu 1/3 im Miteigentum der Klägerin, zu 2/3 im Miteigentum der Tochter des Beklagten stand. Die Tochter des Beklagten hatte diesem auf ihren Liegenschaftsanteilen ein Fruchtgenussrecht eingeräumt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Teilurteil vom 17. 6. 2000 sprach das Berufungsgericht aus, dass dem Bekla... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer in einer (jedenfalls im maßgeblichen Zeitraum) vom Antragsgegner verwalteten Wohnungseigentumsanlage. Er hat mit einer am 31. 7. 2001 beim Erstgericht eingebrachten Eingabe "Einspruch" gegen die Abrechnung der Liegenschaftsaufwendungen und Rücklage für das Jahr 2000 erhoben und sinngemäß eine neue, in 39 Punkten (mit zusätzlichen Untergliederungen) korrigierte Rechnungslegung verlangt. Der Antragsgegner hat in drei Punkten (Z 7... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Adresse ***** ein Wohnhaus aus sieben Wohneinheiten errichtet. Die einzelnen Wohnungseigentümer haben ihre Einheiten jeweils von der beklagten Partei bzw in einem Fall von einem Rechtsnachfolger der beklagten Partei im Rahmen von Einzelverträgen gekauft. Zwischen den sieben Miteigentümern der Liegenschaft wurde Wohnungseigentum begründet. Am 19. 9. 2002 traten die Wohnungseigentümer ihre Ansp... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 14 Grundbuch ***** mit der Adresse *****. Der Antragsgegner ist ebenfalls Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft und seit Juli 1999 mit der Verwaltung des Hauses beauftragt und bevollmächtigt. Die Verfahrensbeteiligten (1. - 82.) sind ebenfalls Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Nachdem der Antragsgegner in der Hausversammlung vom 28. April 1999 erklärt hatte, die Verw... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im hier zu beurteilenden Zeitraum eine gemeinnützige Bauvereinigung. Als solche hat sie im eigenen Namen auf der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus den Grundstücken 837/42 und 837/43, die aus 50 Wohneinheiten bestehende Wohnungseigentumsanlage “E*****" errichtet und den Antragstellern sowie weiteren jetzigen Mit- und Wohnungseigentümern der Liegenschaft auf Basis eines Nutzwertgutachtens vom 5. 8. 1994 verkauft. Die den Antragstellern zukommende... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15WEG 2002 §17 Abs1WEG 2002 §17 Abs2WEG 2002 §56 Abs13
Rechtssatz: Die Frage, ob eine die gerichtliche Benützungsregelung nach § 15 WEG 1975, nunmehr § 17 Abs 2 WEG 2002, mangels Verfügbarkeit der allgemeinen Teile der Liegenschaft ausschließende Benützungsvereinbarung zwischen den Miteigentümern besteht, ist nach dem im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung geltenden Recht zu beurteilen. Mangels ausdrücklicher Rückwirkungs... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** stehen vier Wohnhäuser, es ist Wohnungseigentum begründet. Mit den Anteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr *****, mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin Wohnungseigentum an der Wohnung Nr ***** verbunden. Im Haus Nr 10 sind nur fünf Wohnungen vorhanden, in den übrigen Häusern mehr. Von Anbeginn an hatten die Wohnungseigentümer der Häuser Nr 12 bis 16 zum Haus N... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der beklagten Partei mit Kaufvertrag vom 10./25. 8. 1993 130/2456tel Anteile der Liegenschaft EZ ***** GB *****, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung top 20 erworben. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat zwischen September 1994 und Mai 1999 mehrfach von der Beklagten eine Behebung von Mängeln des Bauwerks begehrt, wobei im Oktober 1998 eine Ersatzvornahme angedroht wurde. Unter Übermittlung eines Kostenvoranschlages einer Drittfirma ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §17 Abs1WEG 2002 §17 Abs2WEG 2002 §17 Abs3
Rechtssatz: Einer Vereinbarung nach § 17 Abs 1 WEG (Benützungsregelung) können jene allgemeinen Teile der Liegenschaft unterzogen werden, die nicht zwingend allgemeine Teile zu bleiben haben und insofern verfügbar sind. Realrechte welcher Art auch immer können nicht unter den Begriff "allgemeine Teile der Liegenschaft" subsumiert werden. Eine Benützungsregelung über Rechte der Wohnungsei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin B*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Georg Fialka, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1.) Bruno N*****, 2.) Isabella N*****,... mehr lesen...