Norm
ZPO §391 Abs3 CRechtssatz
Im Außerstreitverfahren ist die einredeweise Geltendmachung von (nicht in diesem Verfahren zu entscheidenden) Gegenforderungen unzulässig, weil eine dem § 391 Abs 3 ZPO entsprechende Bestimmung fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0006058Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2021