Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung des Hauses der Antragsgegnerin, in Linz, ********** das von der Antragsgegnerin errichtet wurde und das über eine zentrale Wärmeversorgungsanlage verfügt. Der ursprünglich im Wohnzimmer vorhandene Stahlblech - Rippenheizkörper wurde von einem von der Antragstellerin beauftragten Installationsunternehmen gegen einen neuen Stahlblech - Radiator ausgetauscht. Die Antragsgegnerin hatte sich nämlich geweigert, diesen 24 Jahre... mehr lesen...
Begründung: Am 19.11.1983 schloß die Klägerin mit der Beklagten einen Mietvertrag über einen Raum im Haus ***** S*****, C*****gasse 5, im Ausmaß von ca. 20 m2. Mit Vertrag vom 8.11.1984 wurde das Bestandobjekt um einen weiteren Raum innerhalb des Hauses der Beklagten sowie um einen Abstellraum ("Verschlag") erweitert. Mit der am 5.6.1989 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 250.000,- samt Zinsen. Sie bracht... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 CABGB §1096 EMRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Beweislast dafür, dass ein Mangel vorliegt, der eine Zinsminderung rechtfertigt, trifft den Bestandnehmer. Steht somit nicht die Frage des Erlangens einer behördlichen Bewilligung für den Betrieb einer Anlage im Vordergrund, sondern ob eine behördlich verfügte Stilllegung der Anlage auf Umstände zurückzuführen ist, für die der Bestandgeber ausschließlich oder doch mitverantwortlich is... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 1. Dezember 1978 zwischen dem Rechtsvorgänger der Klägerin Josef R***** und der beklagten Partei abgeschlossenen Vertrag verpachtete Josef R***** der beklagten Partei sein Handelsunternehmen in Klagenfurt, K*****straße *****, um einen wertgesicherten monatlichen Pachtzins von S 40.000,--. Gegenstand des Unternehmens war der Handel mit Flaschengasen synthetischen und mineralischen Ursprungs sowie allen hiezu gehörigen Einrichtungen und Hilfsmitteln sowie die In... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 CABGB §1096 EMRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Beweislast dafür, dass ein Mangel vorliegt, der eine Zinsminderung rechtfertigt, trifft den Bestandnehmer. Steht somit nicht die Frage des Erlangens einer behördlichen Bewilligung für den Betrieb einer Anlage im Vordergrund, sondern ob eine behördlich verfügte Stilllegung der Anlage auf Umstände zurückzuführen ist, für die der Bestandgeber ausschließlich oder doch mitverantwortlich is... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §18MRG §19
Rechtssatz: § 3 Abs 2 Z 2 MRG verknüpft den eine HMZ-Erhöhung rechtfertigenden Erhaltungsaufwand ausdrücklich an das Erfordernis, einen "zu vermietenden Gegenstand" in brauchbarem Zustand übergeben zu können. Fließen in die Erhöhung der Hauptmietzinse gemäß §§ 18, 19 MRG auch Kosten der Brauchbarmachung einzelner Mietgegenstände ein, ist daher die Vermietbarkeit der betreffenden Mietobjekte zu unterstellen. D... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §18MRG §19
Rechtssatz: § 3 Abs 2 Z 2 MRG verknüpft den eine HMZ-Erhöhung rechtfertigenden Erhaltungsaufwand ausdrücklich an das Erfordernis, einen "zu vermietenden Gegenstand" in brauchbarem Zustand übergeben zu können. Fließen in die Erhöhung der Hauptmietzinse gemäß §§ 18, 19 MRG auch Kosten der Brauchbarmachung einzelner Mietgegenstände ein, ist daher die Vermietbarkeit der betreffenden Mietobjekte zu unterstellen. D... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Beurteilung des Ersatzes vorhandener Holzrahmenfenster durch neue Kunststofffenster als Erhaltungsarbeit im Sinne der §§ 3 Abs 2 Z 1, 8 Abs 2 Z 1 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 110/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 110/91 Veröff: WoBl 1992,109 5 Ob 15/96 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2
Rechtssatz: Die Reparatur von Schäden bei gleichzeitiger Anhebung auf den ortsüblichen und technischen Standard ist dann noch als Erhaltung anzusehen, wenn dies dem sonstigen Erhaltungszustand des Hauses entspricht. (Hier: Austausch von Holzrahmen - durch Kunststoffenster). Entscheidungstexte 5 Ob 110/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 110/91 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §8
Rechtssatz: Der in § 3 Abs 2 Z 3 zweiter Halbsatz MRG normierte Grundsatz, dass der Ersatz einer nur mit unwirtschaftlichem Aufwand reparaturfähigen Anlage durch eine gleichartige neue noch Erhaltung (nicht Verbesserung) darstellt, ist durchaus verallgemeinerungsfähig und gilt überall dort, wo sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Frage der (Teilerneuerung) Erneuerung statt der bloßen Ausbesserung stellt. ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Beurteilung des Ersatzes vorhandener Holzrahmenfenster durch neue Kunststofffenster als Erhaltungsarbeit im Sinne der §§ 3 Abs 2 Z 1, 8 Abs 2 Z 1 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 110/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 110/91 Veröff: WoBl 1992,109 5 Ob 15/96 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §8
Rechtssatz: Der in § 3 Abs 2 Z 3 zweiter Halbsatz MRG normierte Grundsatz, dass der Ersatz einer nur mit unwirtschaftlichem Aufwand reparaturfähigen Anlage durch eine gleichartige neue noch Erhaltung (nicht Verbesserung) darstellt, ist durchaus verallgemeinerungsfähig und gilt überall dort, wo sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Frage der (Teilerneuerung) Erneuerung statt der bloßen Ausbesserung stellt. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses N*****gasse 14 in Graz; zwei im Erdgeschoß gelegene Objekte dieses Hauses sind an die Antragsgegner vermietet. Zur Finanzierung von "Instandhaltungsarbeiten" hat der Antragsteller wiederholt die Erhöhung der Hauptmietzinse begehrt, wobei zur Rechtfertigung dieser Anträge immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, im ersten Obergeschoß des Hauses eine Hausbesorgerwohnung zu schaffen. Sollte ursprünglich noch das ges... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Vermieters, den in mangelhaftem Zustand übergebenen Bestandgegenstand in brauchbaren Zustand zu versetzen (§ 3 Abs 2 Z 2 Fall 2 MRG), ist nicht im streitigen, sondern im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen, gleichviel, ob dieser Anspruch auf § 1096 Abs 1 ABGB oder einen (mit der gesetzlichen Regelung übereinstimmenden: vgl RZ 1991/42) Mietvertrag gestützt wird. ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Vermieters, den in mangelhaftem Zustand übergebenen Bestandgegenstand in brauchbaren Zustand zu versetzen (§ 3 Abs 2 Z 2 Fall 2 MRG), ist nicht im streitigen, sondern im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen, gleichviel, ob dieser Anspruch auf § 1096 Abs 1 ABGB oder einen (mit der gesetzlichen Regelung übereinstimmenden: vgl RZ 1991/42) Mietvertrag gestützt wird. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt, die Beklagte zur Räumung der von ihr im Objekt *****, gemieteten Räume und Flächen, nämlich a) sämtliche Räume im Erdgeschoß des Althauses (Altbestand), ausgenommen den Aufgang zu den Privaträumlichkeiten des Klägers im ersten Geschoß, b) die an das Althaus ***** anschließende Verkaufshalle sowie c) die im ersten Obergeschoß des Althauses gelegenen über den von der Verkaufshalle im Erdgeschoß begehbaren Stiegenaufgang erreichbaren, rechts und... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §29 Abs1
Rechtssatz: Zu den allgemeinen Teilen des Hauses gehört jedenfalls alles, was sich außerhalb eines Mietgegenstandes befindet (zum Beispiel Fassaden, die sogenannte "Außenhaut" des Hauses, insbesondere die Außenfenster). Fallen aber schon die Außenfenster, die normalerweise einen Teil der äußersten Begrenzung des Hauses bilden, in die Erhaltungspflicht des Vermieters, so gilt dies umsomeh... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, Mieter einer Wohnung im Hause Graz, ***** das im Eigentum der Antragsgegnerin steht, begehrt unter anderem - soweit für das Revisionsrekursverfahren von Bedeutung - nach vorangegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle, der Antragsgegnerin die Instandsetzung der vor Fenstern dieses Hauses befindlichen Rolläden entsprechend einem vorgelegten Kostenvoranschlag gemäß § 6 MRG aufzutragen. Die Antragsgegnerin wendete unter anderem ein, ihre Erhaltungs... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §29 Abs1
Rechtssatz: Zu den allgemeinen Teilen des Hauses gehört jedenfalls alles, was sich außerhalb eines Mietgegenstandes befindet (zum Beispiel Fassaden, die sogenannte "Außenhaut" des Hauses, insbesondere die Außenfenster). Fallen aber schon die Außenfenster, die normalerweise einen Teil der äußersten Begrenzung des Hauses bilden, in die Erhaltungspflicht des Vermieters, so gilt dies umsomeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses 1040 Wien, Schleifmühlgasse 1a, die Beklagte ist Mieterin der Wohnung Nr. 11 in diesem Haus. Die Kläger begehrten zuletzt S 5.954,32 an rückständigem Mietzins. Sie erklärten, wegen des groben Verschuldens der Beklagten an der Säumnis bei der Zinszahlung vom Bestandvertrag zurückzutreten, begehrten die Räumung des Bestandobjektes und brachten vor: Zu einer Reduktion des Mietzinses wegen behaupteter Schäden durch Gasgebreche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte mietete vom Kläger ab 1.10.1985 die im Erdgeschoß des Hauses St. Veit/Glan, Klagenfurterstraße 9, gelegenen Geschäftsräume samt Nebenräumen auf unbestimmte Zeit. Als Mietzins wurde für das erste Jahr ein monatlicher Betrag von S 26.000, für die folgenden fünf Jahre ein um je S 1.000 höherer Betrag jeweils zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart. Darüber hinaus verpflichtete sich der Beklagte, 53 % der Betriebskosten im Sinne des MRG zu bezahlen. Dem Mie... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2
Rechtssatz: Welche Arbeiten als Erhaltungsarbeiten gelten, ist im § 3 Abs 2 MRG taxativ aufgezählt. Die Kosten der Umgestaltung eines für Geschäftszwecke grundsätzlich geeigneten Lokales im Hinblick auf einen speziellen Verwendungszweck fallen nicht darunter. Entscheidungstexte 3 Ob 569/90 Entscheidungstext OGH 07.11.1990 3 Ob 569/90 ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §3 Abs3 Z2MRG §6
Rechtssatz: Dem Vermieter steht gegen den Auftrag zur Vornahme privilegierter Arbeiten praktisch keine Einwendung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 70/89 Entscheidungstext OGH 19.12.1989 5 Ob 70/89 Veröff: SZ 62/209 = WoBl 1990,163 5 Ob 97/90 Entscheidungstext OGH 09.11.1990 5 Ob 97/90 Beisatz: ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine Gattin Christine nahmen mit Vertrag vom 28.8.1979 vom Grundstück 165/11 KG Wienerherberg, Hahnsee, einen Grundstücksteil von ca. 200 m2 in Bestand. Die Bestandnehmer sind berechtigt, auf dem Mietobjekt auf ihre Kosten und Gefahr ein Weekendhaus sowie Bade- und Bootsanlagen zu errichten. Nach Punkt VII des Vertrages sind die Bestandnehmer weiters berechtigt, vom Objekt aus den See für Badezwecke mitzubenützen. Gemäß Punkt IX schloß der Bestandgeber ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2WEG 1975 §14WEG 2002 §28 Abs1
Rechtssatz: Feuchtigkeitsschäden infolge ständigen Wassereintrittes in Mauerwerk stellen einen ernsten Schaden des Hauses dar und die Behebung dieser Schäden gehört zur ordnungsgemäßen Erhaltung der Liegenschaft. Werden im Zuge der Behebung solcher Schäden Arbeiten in den einzelnen Wohnungseigentumsobjekten, wie etwa die Beseitigung schadhaften Wandverputzes sowie dessen Erneuerung einschließlic... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1647 KG Rieden, auf der von der beklagten Partei in den Jahren 1977 und 1978 als Wohnungseigentumsorganisator die Wohnanlage Bregenz, Landstraße 14, errichtet wurde, die klagenden Parteien haben ihre Miteigentumsanteile mit Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen von der beklagten Partei erworben; sie stellen die Mehrheit der Miteigentümer dar. Mit der am 9. Mai 1986 beim Erstgericht erhobenen Kla... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2WEG 1975 §14WEG 2002 §28 Abs1
Rechtssatz: Feuchtigkeitsschäden infolge ständigen Wassereintrittes in Mauerwerk stellen einen ernsten Schaden des Hauses dar und die Behebung dieser Schäden gehört zur ordnungsgemäßen Erhaltung der Liegenschaft. Werden im Zuge der Behebung solcher Schäden Arbeiten in den einzelnen Wohnungseigentumsobjekten, wie etwa die Beseitigung schadhaften Wandverputzes sowie dessen Erneuerung einschließlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 8.April 1982 hatten die Kläger von Josef und Irmengard O*** deren Gasthausunternehmen "Gasthof Kirchenwirt" in Attersee für die Zeit vom 1.April 1982 bis 31.Dezember 1982 gepachtet. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses begehrten die Kläger von den Verpächtern zu 2 C 76/83 des Bezirksgerichtes Frankenmarkt den Ersatz ihrer Aufwendungen auf das Pachtobjekt. Sie wurden in jenem Verfahren vom Beklagten vertreten. In der am 27.Juni 1983 eingebrach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie die Revision selbst einräumt, überstieg die vertragsmäßige Dauer des Mietvertrages ein halbes Jahr nicht. Die klagende Partei hätte daher den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 2 Z 3 MRG widerlegen müssen. Diesbezüglich fehlt es jedoch an jeglichem Sachvorbringen. Die Regelung der Bestandgeberpflichten nach § 1096 ABGB ist nach Lehre und Rechtsprechung nachgiebiges Recht (Würth in Rummel, ABGB, Rz 1 zu § 1096 mit Nachweisen... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §4 Abs2 Z2MRG §24MRG §45
Rechtssatz: Aus den Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen dürften nur die Kosten der Erhaltung, Neuerrichtung oder Wiedererrichtung eines der gemeinsamen Benützung aller Bewohner dienenden Aufzugsanlage gedeckt werden, nicht jedoch diese Kosten hinsichtlich eines in der Sonderbenützung einzelner Mieter stehenden Aufzugs. Entscheidungstexte ... mehr lesen...