RS OGH 1991/9/10 4Ob543/91, 5Ob45/03h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1991
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Norm

MRG §3 Abs2 Z2
MRG §37 Abs1 Z2

Rechtssatz

Die Verpflichtung des Vermieters, den in mangelhaftem Zustand übergebenen Bestandgegenstand in brauchbaren Zustand zu versetzen (§ 3 Abs 2 Z 2 Fall 2 MRG), ist nicht im streitigen, sondern im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen, gleichviel, ob dieser Anspruch auf § 1096 Abs 1 ABGB oder einen (mit der gesetzlichen Regelung übereinstimmenden: vgl RZ 1991/42) Mietvertrag gestützt wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 543/91
    Entscheidungstext OGH 10.09.1991 4 Ob 543/91
    Veröff: WoBl 1992,107 (Würth)
  • 5 Ob 45/03h
    Entscheidungstext OGH 31.03.2003 5 Ob 45/03h
    Vgl aber; Beisatz: Einwendungen des Vermieters gegen einen Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten sind auf die aus den §§ 3, 4 MRG abzuleitenden Sachverhalte beschränkt. Ansprüche oder Einwendungen, die auf Vereinbarungen gestützt sind, sind grundsätzlich auf dem Rechtsweg geltend zu machen und können nicht im Verfahren nach § 37 MRG durchgesetzt werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069980

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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