Begründung: Das im Anlassfall maßgebende Wiener Wohnhaus in sehr guter Wohnlage wurde 1963 in Scheibenbauweise in Hanglage errichtet. Die Benützungsbewilligung wurde 1966 erteilt. Das unterkellerte Gebäude hat samt dem ausgebauten Dachboden vier Geschoße. Die Liegenschaft steht im Miteigentum mehrerer Personen, jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen. Sie hat eine Fläche von 1907 m2 und verfügt über einen von allen Wohnungseigentümern benützbaren Garten. ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z5WEG §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zur Senkung des Energieverbrauchs führende Maßnahmen wie die Aufbringung eines äußeren Fassadenvollwärmeschutzes und Einbau neuer Fenster sind kraft Gesetzes (§ 3 Abs 2 Z 5 MRG in Verbindung mit § 14 Abs 1 Z 1 WEG) als das gesamte Haus betreffende Erhaltungsarbeiten anzusehen (so schon 5 Ob 81, 82/94 = MietSlg 48.491). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses Q*****gasse ***** in*****. Durch eine am 5. März 1998 von der Hausverwaltung Hauswirt verfasste und an alle Eigentümer des Hauses ergangene Liegenschaftsinformation wurden sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer zu einer am 20. März 1998 stattfindenden Hausversammlung eingeladen. Dieses Schreiben kam auch den Antragstellern zu. Unter dem Tagesordnungspunkt "Instandhaltungskonzept" wurden den Wo... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z5WEG §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zur Senkung des Energieverbrauchs führende Maßnahmen wie die Aufbringung eines äußeren Fassadenvollwärmeschutzes und Einbau neuer Fenster sind kraft Gesetzes (§ 3 Abs 2 Z 5 MRG in Verbindung mit § 14 Abs 1 Z 1 WEG) als das gesamte Haus betreffende Erhaltungsarbeiten anzusehen (so schon 5 Ob 81, 82/94 = MietSlg 48.491). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §3 Abs2 Z2 idF WRN 2006
Rechtssatz: Der zwingende Charakter der Erhaltungspflicht des Vermieters, was den Mietgegenstand selbst (also nicht die allgemeinen Teile im Sinne des § 3 Abs 2 Z 1 MRG) betrifft, bezieht sich nur auf die ernsten Schäden des Hauses, nicht aber jene Aufwendungen, die sonst noch notwendig sind, um den Mietgegenstand in brauchbaren Zustand zu versetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde durch einen Bekannten auf das Mietobjekt, welches aus der gesamten klagsgegenständlichen Liegenschaft des Beklagten mit Ausnahme eines Espressos bestand, aufmerksam und besichtigte in weiterer Folge das Objekt, welches er als Mechanikerwerkstatt und Wohnung zu benützen beabsichtigte. Die Schlüssel zum Objekt erhielt er für einige Tage vom Besitzer dieses Espressos, der hiezu vom Beklagten ermächtigt worden war. Bei Besichtigung stellte der Kläger fes... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Aus § 3 Abs 2 Z 2 MRG läßt sich ein unverzichtbarer Anspruch des Mieters auf Übergabe des Mietgegenstandes in brauchbarem Zustand nicht ableiten. In dieser Gesetzesstelle ist von der Brauchbarmachung eines erst zu vermietenden Mietgegenstandes die Rede, daher muss davon ausgegangen werden, dass es sich in Wahrheit weniger um eine Verpflichtung als um ein Recht des Vermieters handelt, das im Zusammenhang mit dem ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §3 Abs2 Z2 idF WRN 2006
Rechtssatz: Der zwingende Charakter der Erhaltungspflicht des Vermieters, was den Mietgegenstand selbst (also nicht die allgemeinen Teile im Sinne des § 3 Abs 2 Z 1 MRG) betrifft, bezieht sich nur auf die ernsten Schäden des Hauses, nicht aber jene Aufwendungen, die sonst noch notwendig sind, um den Mietgegenstand in brauchbaren Zustand zu versetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Aus § 3 Abs 2 Z 2 MRG läßt sich ein unverzichtbarer Anspruch des Mieters auf Übergabe des Mietgegenstandes in brauchbarem Zustand nicht ableiten. In dieser Gesetzesstelle ist von der Brauchbarmachung eines erst zu vermietenden Mietgegenstandes die Rede, daher muss davon ausgegangen werden, dass es sich in Wahrheit weniger um eine Verpflichtung als um ein Recht des Vermieters handelt, das im Zusammenhang mit dem ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 1981 Eigentümer einer Liegenschaft in Aschbach. In dem darauf gelegenen einstöckigen Haus befand sich im Erdgeschoss ein Friseurgeschäft. Eine Gesellschaft mbH, deren alleinige Geschäftsführerin die Klägerin war, führte drei Gastwirtschaftsbetriebe und wollte im Jahr 1986 einen weiteren Betrieb in Aschbach eröffnen. Der Beklagte bot der Klägerin sein Haus als Betriebsstätte an. Mieterin sollte nicht die Gesellschaft, sondern die Klägerin persönl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097MRG §3 Abs2
Rechtssatz: Gesetzeszweck ist die notwendige Erhaltung des Hauses und der darin befindlichen Mietgegenstände, nicht aber die Veränderung von Mietgegenständen, auch wenn dies der Mieter wünscht und diesem Wunsch vom Vermieter Rechnung getragen wird. Ein Umbau (eine Veränderung) ist keine Erhaltung. Der Klägerin kommt kein Ersatzanspruch für die Umbauarbeiten zu, die in den gemieteten Räumlichkeiten vorgenommen wurden,... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Anlage***** in EZ***** Grundbuch*****. Die Klägerin behauptet, durch erhebliche Lärmeinwirkungen aus anderen Wohnungen (Trittschallimmissionen), insbesondere aus der Wohnung des Antragsgegners beeinträchtigt zu sein. Diese seien darauf zurückzuführen, daß der in den Wohnungen verlegte Estrich starr mit den Heizkörperkonsolen und den in den Wohnräumen befindlichen statischen Stahlbetonsäulen verbun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zwar in Abänderung seines zunächst gegenteiligen Ausspruchs die Revision gegen sein Urteil vom 18 6. 1998 gemäß § 508 Abs 3 ZPO für zulässig erklärt, doch liegen die in § 502 Abs 1 ZPO normierten Voraussetzungen für die Anrufung des OGH nicht vor. Die Erledigung des Rechtsmittels kann sich daher auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungs... mehr lesen...
Begründung: Zutreffend ist das Rekursgericht davon ausgegangen, daß den Antragstellern eine ausreichende Information über den Gegenstand der geplanten Beschlußfassung vorlag und sämtliche Wohnungseigentümer ordnungsgemäß geladen waren (§ 13b Abs 3 WEG). Der den Wohnungseigentümern zugesendete erste Klageentwurf weicht insgesamt und in der strittigen Frage der Sanierungsart der Kellerfeuchtigkeit nur geringfügig vom zweiten Klageentwurf ab, der Gegenstand der Beschlußfassung wur... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****; die Antragstellerin ist seit Jahren Mieterin einer im ersten Obergeschoß dieses Hauses gelegenen Wohnung. Mit dem am 18. 12. 1996 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Graz eingebrachten Sachantrag begehrte die Antragstellerin, den Antragsgegnern die Herstellung einer Gegensprechanlage mit Türschließmechanismus aufzutragen und den für das Bestandobjekt begehrten Mietzins (unter gleichze... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z4
Rechtssatz: Unter der Voraussetzung, daß eine zur Einhaltung einer öffentlich-rechtlichen Sperrverpflichtung erforderliche technische Einrichtung überhaupt fehlt oder erneut werden muß, kann sich bei einem größeren Miethaus die Anbringung einer elektrischen Türöffnungsanlage und Gegensprechanlage als Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 Z 4 MRG darstellen. Eine solche Anlage muß nämlich, als heutzutage üblich angesehen werden. ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z4
Rechtssatz: Unter der Voraussetzung, daß eine zur Einhaltung einer öffentlich-rechtlichen Sperrverpflichtung erforderliche technische Einrichtung überhaupt fehlt oder erneut werden muß, kann sich bei einem größeren Miethaus die Anbringung einer elektrischen Türöffnungsanlage und Gegensprechanlage als Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 Z 4 MRG darstellen. Eine solche Anlage muß nämlich, als heutzutage üblich angesehen werden. ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mieter einer Wohnung in einem Haus der Beklagten. Diese plante einen Ausbau des über dem Mietobjekt liegenden Dachbodens und beauftragte dazu ein Bauunternehmen. Im Zuge des Dachbodenausbaus kam es zu Wasserschäden im Mietobjekt der Kläger an Fenstern, Holzverkleidungen, Tapeten und der Wandmalerei. Die Kläger haben diese Schäden bisher noch nicht beheben lassen. Sie begehren mit ihrer am 13.3.1997 beim Erstgericht eingelangten Klage den Ersatz der S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 BABGB §1097MRG §3 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wenn der Vermieter eine Schadenszufügung innerhalb des Mietobjektes an Wandmalerei, Tapeten oder Innenfenster zu vertreten hat und diese Oberflächenschäden nicht die Bausubstanz des Hauses betreffen und daher nicht von der Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 1 MRG umfaßt sind, liegt im Entstehen des Sanierungsaufwandes ein positiver Vermögensschaden des Mieters, dessen Ersatz ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 BABGB §1097MRG §3 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wenn der Vermieter eine Schadenszufügung innerhalb des Mietobjektes an Wandmalerei, Tapeten oder Innenfenster zu vertreten hat und diese Oberflächenschäden nicht die Bausubstanz des Hauses betreffen und daher nicht von der Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 1 MRG umfaßt sind, liegt im Entstehen des Sanierungsaufwandes ein positiver Vermögensschaden des Mieters, dessen Ersatz ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der außerordentlichen Revision wird keine vom Berufungsgericht unrichtig gelöste oder noch nicht entschiedene Rechtsfrage aufgezeigt. Soweit eine durch Schimmelpilz befallene Wohnung keinen nennenswerten Wohnwert aufweist, entspricht es der Rechtslage und Rechtsprechung, daß ab Beginn der Unbrauchbarkeit kraft Gesetzes ein Zinsminderungs- oder Zinsbefreiungsanspruch gemäß § 1096 ABGB besteht (MietSlg 23.130/20; 1 Ob 27... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A2MRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Aufgrund der gesetzlichen Mietzinsminderung wegen Unbrauchbarkeit der Wohnung durch starken Schimmelbefall reduzierte Mietzinseingänge befreien den Vermieter nicht von seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Mietobjekts. Entscheidungstexte 9 Ob 58/98i Entscheidungstext OGH 29.04.1998 9 Ob 58/98i ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A2MRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Aufgrund der gesetzlichen Mietzinsminderung wegen Unbrauchbarkeit der Wohnung durch starken Schimmelbefall reduzierte Mietzinseingänge befreien den Vermieter nicht von seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Mietobjekts. Entscheidungstexte 9 Ob 58/98i Entscheidungstext OGH 29.04.1998 9 Ob 58/98i ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der 161 m**2 großen Wohnung top 13 im Haus W*****, das der Antragsgegnerin gehört. Er stellte am 4.12.1995 bei der zentralen Schlichtungsstelle in Wien den Antrag, festzustellen, daß 1.) der auf seine Wohnung entfallende Anteil an den Gesamtkosten, Betriebskosten und Aufzugskosten 10,84 % beträgt; 2.) die Kosten für Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Aufzugs erforderlich sind, keine Betriebskosten, sondern Erh... mehr lesen...
Begründung: Der Klage auf Erstattung der Instandsetzungskosten des vermieteten Hauses wurde stattgegeben. Rechtliche Beurteilung Der Beklagte hat mit dem Mietvertrag aus dem Jahr 1977 die Verpflichtung zur Instandhaltung des gemieteten Einfamilienhauses übernommen. Eine solche die gesetzliche Erhaltungspflicht des Vermieters abändernde Vereinbarung ist außerhalb der zwingenden Mietrechtsbestimmungen zulässig. § 1096 ABGB ist dispositives Recht. Sowohl ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit Erhaltungsarbeiten stehende Vor- und Nacharbeiten werden wie diese selbst behandelt. Zur Behebung ernster Schäden gehören daher alle damit verbundenen notwendigen Arbeiten. So auch die Wiederherstellung von Tapeten, Malerei und Verfliesung und die Beseitigung der durch Probeöffnungen verursachten Schäden. Entscheidungstexte 40 R 139/97f ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2MRG §8 Abs1WGG §14a Abs2
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des zwingenden § 3 Abs 2 MRG beziehungsweise § 14a Abs 2 WGG auf Reparaturen oder Erneuerungen, die vom Wortlaut des § 8 Abs 1 MRG nicht ausdrücklich umfaßt sind, widerspricht dem Gesetzeswillen. Entscheidungstexte 7 Ob 2170/96k Entscheidungstext OGH 09.10.1996 7 Ob 2170/96k ... mehr lesen...