Norm
MRG §3 Abs2Rechtssatz
Welche Arbeiten als Erhaltungsarbeiten gelten, ist im § 3 Abs 2 MRG taxativ aufgezählt. Die Kosten der Umgestaltung eines für Geschäftszwecke grundsätzlich geeigneten Lokales im Hinblick auf einen speziellen Verwendungszweck fallen nicht darunter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0069969Dokumentnummer
JJR_19901107_OGH0002_0030OB00569_9000000_001