Norm: MRG §3 Abs2 Z4WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Verweis auf die vom einzelnen Mit? und Wohnungseigentümer nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG durchzusetzenden Erhaltungsarbeiten in § 28 Abs 1 Z 1 WEG betrifft auch „fiktive“ Erhaltungsarbeiten im Sinn des § 3 Abs 2 Z 4 MRG. Der dort genannte Begriff „Umgestaltung aufgrund öffentlich?rechtlicher Verpflichtung“ ist jedenfalls für den Bereich des Wohnungseigentumsrechts dahin einsc... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte mit Teilurteil das erstgerichtliche Urteil über das Mietzinszahlungsbegehren und hob mit Beschluss die Entscheidung über das Räumungsbegehren auf. Es ließ die ordentliche Revision gegen das Teilurteil zu, weil oberstgerichtliche Rechtsprechung zu den Fragen, ob der laut Mietvertrag zur Erhaltung des Bestandobjekts verpflichtete Mieter nach Ablauf der in § 933 (Abs 1) ABGB genannten Frist vom Vermieter noch die Behebung bei Übergabe des Be... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Aus dem Firmenbuch ergibt sich, dass sich die Firma der Nebenintervenientin geändert hat. Ihre Bezeichnung ist daher zu berichtigen. zu 2. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Wohnung in Wien. Vertreten durch die Nebenintervenientin vermietete sie diese Wohnung Ende April 2002 zu einem Hauptmietzins von 218 EUR an den Beklagten. Über Aufforderung des Geschäftsführers der Nebenintervenientin stellte der Beklagte im August 2002 die Mietzinszahlung ein, weil der... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die beiden Antragsteller sind jeweils Wohnungseigentümer nebeneinander liegender Wohnungen, und zwar der Erstantragsteller der Wohnung top Nr 5 und die Zweitantragstellerin der Wohnung top Nr 4. Zwischen diesen beiden Wohnungen besteht ein Wanddurchbruch im Ausmaß von 58 x 190 cm, wodurch eine Verbindungstüre geschaffen wurde. Die Stärke der Wand, in der sich der Tür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Unternehmerin iSd § 1 KSchG. Sie tritt im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietverträgen, regelmäßig mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt und verwendet dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit den im Folgenden dargestellten Bestimmungen. Der Kläger, ein nach § 29 Abs 1 KSchG klageberechtigter Verband, begehrt, die Beklagte habe es zu unter... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter des Geschäftlokals Top 2 im Haus *****. Die Antragsgegnerin ist die Vermieterin und Eigentümerin des Hauses. Das Erstgericht trug mit seinem Sachbeschluss der Antragsgegnerin gemäß den §§ 3, 4 und 6 MRG die Durchführung näher bezeichneter - im Revisionsrekursverfahren nicht mehr strittiger - Arbeiten auf. Das Erstgericht sprach dazu aus, dass „sämtliche (…) Erhaltungsarbeiten die hierzu erforderlichen Vor- und Nacharbeiten (umfassen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1989 Mieterin einer Wohnung und seit 1996 auch einer Ordination in der im Wohnungseigentum der Antragsgegner stehenden Liegenschaft *****. Bei den vom Vermieter vor Vermietung an die Antragstellerin hergestellten Elektroinstallationen fehlt in der Wohnung ein Zusatzschutz, konkret ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von 30 mA. Aufgrund dieses fehlenden Schutzes besteht erhebliche Gesundheitsgefährdung der Mieterin wegen Ge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit ca 30 Jahren Mieterin einer Wohnung in der im Wohnungseigentum der Antragsgegner stehenden Liegenschaft *****. Im Bad der Wohnung ist im Bereich der Badewanne eine Wandleuchte montiert. Es fehlt ein Zusatzschutz, konkret ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von 30 mA. Aufgrund dieses fehlenden Schutzes besteht erhebliche Gesundheitsgefährdung der Mieterin wegen Gefahr eines Stromschlags. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag b... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind seit 1977 Mieter einer Wohnung in der im Wohnungseigentum der Antragsgegner stehenden Liegenschaft *****. Weil bei Abschluss des Mietvertrags die in der Wohnung befindlichen Elektroinstallationen nicht vorhanden bzw gänzlich veraltet waren, beauftragten die Antragsteller Professionisten mit der Durchführung der Elektroinstallationen. Bei den vorhandenen Elektroinstallationen fehlt ein Zusatzschutz, konkret ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Kurt M*****, vertreten durch Mag. Walter Krauß, dieser vertreten durch Mag. Christian Otto Meier, beide Mietervereinigung Österreichs, Landesorganisation Wien, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen die Antragsgegner... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Sachbeschluss das Begehren der Antragstellerin, die Zustimmung der Antragsgegner zu der von der Antragstellerin angestrebten Bauführung zu ersetzen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Jener Gartenteil, auf welchem die Antragstellerin ihren Zubau errichten wolle, sei im Grundbuch nicht als das von der Antragstellerin reklamierte Zubehör-Wohnungseigentum ausgewiesen und daher als allgemeiner Teil der Liegenschaft zu werten.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. Eva B*****, 2. Dr. Wolfgang B*****, beide *****, beide vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Brigitte A*****, 2. Univ.-Prof. Dr. Hans S*****, beide vertreten durch Karase... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob der Liegenschaft EZ 667 GB ***** (Grundstücksadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Die Klägerin kaufte von der Beklagten die im Objekt *****, im Erdgeschoß gelegene Wohnung Top 3 (samt PKW-Stellplatz und Eigengarten) als sogenannten „erweiterten Rohbau”. In dieser Wohnung ließ die Klägerin dann Innenausbaumaßnahmen, nämlich eine Verkleidung der Decken mit Gipskartonplatten vornehmen. Oberhalb der Wohnung der Klägerin befindet sich die im Eigentum der... mehr lesen...
Begründung: Ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer errichteten die Antragsteller aus Anlass des Austausches einer Löffelsteinmauer durch eine Stahlbetonmauer als Hangstütze daran anschließend einen Zubau in der Größe von ca 23 m². Er besteht aus zwei Räumen (Sauna und Ruheraum einschließlich Kücheneinheit) und ist mit einem Glasportal nach Norden versehen. Der Zubau ist von Norden (Seeseite) her über eine Länge von ca 6,5 m erkennbar, im Süden (Straßenseite) geht sein Flachd... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 69/179-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an der im Erdgeschoß gelegenen Wohnung W 1 verbunden ist. Mit diesem Wohnungseigentumsobjekt ist als Zubehör-Wohnungseigentum die im Nutzflächenplan als „Garten 1 West" bezeichnete und auch als Garten gewidmete Fläche von 37,70 m² verbunden. Die Antragsgegnerin ist Miteigentümerin von 110/179-Anteilen der bezeichneten Liegenschaft, mit denen Wohnungseig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Sie bekämpft zur Wahrung von Verbraucherinteressen mehrere Klauseln in den von der beklagten Partei verwendeten Vertragsformblättern bzw Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei handelt es sich - soweit für das Revisionsverfahren von Belang - um folgende Bestimmungen: „5. Der vom Mieter zusätzlich zum vereinbarten Hauptmietzins zu tragende Anteil an den Bewirtschaftungskos... mehr lesen...
Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage geltend: 1. Saldendifferenz: 1.1. Der Antragsteller verweist darauf, der Stand des Kontos der Eigentümergemeinschaft stimme mit dem Saldo der Ja... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Privatstiftung. Sie vermietet ungefähr 100 Wohnungen; die Hausverwaltung wird von einer Tochterfirma der Klägerin, der W***** GmbH, geführt. Die Klägerin kaufte das Haus *****, im September 1997. Unmittelbar danach begann sie mit Renovierungsarbeiten in der Wohnung Top Nr 1, welche Anfang 1998 abgeschlossen waren. Danach wurde die Wohnung vermietet. Im Herbst 1998 besichtigte die Beklagte mit einem Makler mehrfach die Wohnung. Die Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind die Eigentümer einer Liegenschaft und Vertragspartner der Antragstellerin als Mieterin der Wohnung top 16. Diese beantragte (unvertreten) bei der Schlichtungsstelle die Überprüfung der stark undichten Fenster der Wohnung, deren Austausch gegen Verbundglasfenster die einzige Möglichkeit wäre, alle Mängel zu beheben. Die Antragsgegner wendeten ein, die Mieterin habe „durch jahrelange Fehlnutzung wie falsches Heizverhalten, fixes Verschließen der Fe... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die (einzigen) Miteigentümer der Liegenschaft. Beide sind Wohnungseigentümer je einer Wohnung (102/427 bzw 103/427-Anteile), je einer Garage (je 15/427-Anteile) und je eines Wirtschaftsraums (20/427 bzw 12/427-Anteile) jeweils im „Haus 6". Die Antragsgegnerin ist weiters Wohnungseigentümerin einer Schwimmhalle (160/427-Anteile) in einem räumlich vom Wohnhaus getrennten Objekt. Der Antragsteller begehrte - soweit im Revisio... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob eine Unrichtigkeit einer Verwalterabrechnung dadurch bewirkt werde, dass der Verwalter Kosten für eigenmächtig durchgeführte, von den Mit- und Wohnungseigentümern nicht akzeptierte Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung verrechne. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber hat jedoch weder diese noch sonst eine Fra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Alleineigentümer des Hauses ***** Wien, und Vermieter der etwa 20 darin gelegenen Wohnungen. Die Wohnung top Nr 12 wurde vom Beklagten mit Mietvertrag vom 28. 10. 1996 ab 1.11.1996 an Nadja I***** vermietet. Dieses Mietverhältnis unterliegt dem Vollanwendungsbereich des MRG. § 4 des Mietvertrags lautet auszugsweise wie folgt: „1. Der Mieter hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen und Geräte wie im besonde... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte mit der am 4. Oktober 2006 beim Erstgericht eingelangten und dem Beklagten am 11. Oktober 2006 zugestellten Aufkündigung den Mietvertrag über das ihr gehörige, näher bezeichnete Einfamilienhaus aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG und § 30 Abs 2 Z 13 MRG auf. In der Kündigung brachte die Klägerin vor, dass sich der Beklagte mit Mietvertrag vom 29. Jänner 1997 verpflichtet habe, das Bestandobjekt auf eigene Kosten in ordentl... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1. 10. 1993 Mieterin einer Wohnung der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung, die ca 25.000 Wohnungseinheiten vermietet bzw überlässt und betreut. Das Bestandverhältnis ist aufrecht. Die Antragstellerin unterzeichnete bei ihrem Einzug in die Wohnung am 30. 9. 1993 eine Wohnungsinventarliste, nach der sie sich verpflichtete, für die Instandsetzung und Wartung aller in der Wohnung befindlichen Gegenstände,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Renate Maria D***** war Hauptmieterin der Wohnung Top 10 im Haus S***** in *****, das von der Beklagten errichtet wurde und in ihrem Eigentum steht. Der am 17. 6. 1981 abgeschlossene Hauptmietvertrag wurde unter Verwendung eines von der Beklagten stammenden Vertragsformblatts abgeschlossen. Die von der Beklagten formulierten Vertragsklauseln wurden im Einzelnen nicht ausgehandelt. In § 8.3 des Mietvertrags heißt es: „Der Mieter ist verpflichtet, für die Instan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin mietete von der Beklagten mit Nutzungsvertrag vom 30.12.2004 die Wohnung Tür 1 in 4651 Stadl-Paura, *****, mit einer Gesamtnutzfläche von 81 m². Dieses in den Vollanwendungsbereich des WGG fallende Nutzungsverhältnis begann am 1.1.2005 und wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Punkt E) des Nutzungsvertrages (Zustand und Erhaltung des Nutzungsgegenstands) enthält unter anderem folgende Bestimmungen: „(1) Das Mitglied hat den Nutzungsgegenstand und di... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Antragsgegner sehen ein Abweichen der Vorinstanzen von bestehender höchstgerichtlicher Rechtsprechung, weil ihnen gemäß § 6 Abs 1 MRG die Färbelung der gesamten Außenfassade als Folgearbeit nach der Sanierung beschädigter Bereiche des Außenputzes aufgetragen worden sei; dies widerspreche dem Grundgedanken der Entscheidung 1 Ob 228/00m. Die Entscheidung 5 Ob 83/06a sei nicht einschlägig, weil diese Folgearbeiten im Innenbereich eines Bestandobjekts betroffen h... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die 1. bis 23. Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****, P*****gasse *****/B*****gasse 41. Die 24. Antragsgegnerin ist die Verwalterin der Liegenschaft. Die Antragsteller begehrten, die 24. Antragsgegnerin (= Verwalterin) zur Legung einer richtigen Abrechnung für das Jahr 2005 zu verhalten, in welcher die Ausgaben aus der Reparaturreserve für das Kalenderjahr 2005 lediglich 9.317,63 EUR an Stelle bisher 55.427,36 E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung Top Nr. 9A im Haus *****, das im Eigentum der beiden Antragsgegner steht. Am 2. 6. 2005 leitete sie ein Verfahren nach § 6 Abs 1 MRG bei der zuständigen Schlichtungsstelle ein. Soweit noch verfahrensrelevant richtet sich ihr Begehren auf Austausch von fünf Kastenfenstern ihrer Wohnung, die erheblich schadhaft und nicht mehr reparierbar seien. Am 2. 6. 2005 leitete sie ein Verfahren nach Paragraph 6, Absatz eins, MRG bei der... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Villach. Die verfahrensbeteiligte B***** GmbH (im Folgenden: Hausverwalterin) verwaltet diese Liegenschaft. Die Hausverwalterin lud sämtliche Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung am 22. Mai 2007, bei der als Tagesordnungspunkt „Erneuerung Außenfenster und Balkontüren" behandelt wurde. Die Hausverwalterin hatte für die Eigentümerversammlung einen Sani... mehr lesen...