Norm: ABGB §863 CIMRG §3 Abs2 Z3
Rechtssatz: Nach dieser Bestimmung erlischt die Instandhaltungspflicht des Vermieters, wenn alle Mieter des Hauses für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses darauf verzichten. Ein derartiger Verzicht ist im Bereich des Mietrechtsgesetzes widerrufbar. Es ist jedoch nicht grundsätzlich von einem nur vorläufigen und daher jederzeit widerrufbaren Verzicht des Bestandnehmers auszugehen. Das Verhalten des Bestandneh... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIMRG §3 Abs2 Z3
Rechtssatz: Nach dieser Bestimmung erlischt die Instandhaltungspflicht des Vermieters, wenn alle Mieter des Hauses für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses darauf verzichten. Ein derartiger Verzicht ist im Bereich des Mietrechtsgesetzes widerrufbar. Es ist jedoch nicht grundsätzlich von einem nur vorläufigen und daher jederzeit widerrufbaren Verzicht des Bestandnehmers auszugehen. Das Verhalten des Bestandneh... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs2 Z2MRG §6MRG §8WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nur ein Schaden, der einerseits die ordentliche Benützung des Bestandobjektes unmöglich macht, andererseits ein außergewöhnliches Ausmaß erreicht, kann als "ernst" angesehen werden. Mängel, die ohne besonderen Aufwand jederzeit beseitigt werden können (und deshalb auch die Brauchbarkeit des Bestandobjekts gar nicht beeinträchtigen), fallen nicht darunter. Dringt Schimmel in ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §37 Abs3WEG 1975 §13cWEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §17 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 1975 §26 Abs2 Z2
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG, in dem es um die Durchsetzung eines Individualrechts des betreffenden Wohnungseigentümers geht, hat nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche aufzutreten; die Parteistellung kommt vielmehr allen jenen Miteigentümer und Wohnungseigentümern zu, deren Interesse... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §26 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der die Erhaltungspflicht der Gemeinschaft einfordernde Wohnungseigentümer kann im außerstreitigen Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG keinen Titel zum Ersatz fiktiver oder selbst aufgewendeter Mängelbehebungskosten erwirken (hier: § 14 Abs 1 Z 1 WEG: Fußbodensanierung/Erneuerung eines schadhaften Estrichs) (so schon 5 Ob 523/93); es besteht demnach kein Zweifel, daß die An... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §26 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zur Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten, und zwar auch dann, wenn die Behebung ernster Schäden des Hauses innerhalb eines Wohnungseigentumsobjektes begehrt wird (§ 3 Abs 2 Z 2 MRG), ist der außerstreitige Rechtsweg vorgesehen (hier: § 14 Abs 1 Z 1 WEG: Fußbodensanierung/Erneuerung eines schadhaften Estrichs). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs2 Z2WEG 1975 §14 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Erneuerung eines schadhaften Estrichs fällt in die Erhaltungspflicht des Vermieters. Entscheidungstexte 5 Ob 2151/96a Entscheidungstext OGH 12.06.1996 5 Ob 2151/96a 5 Ob 162/99f Entscheidungstext OGH 15.06.1999 5 Ob 162/99f Vgl auch; Beisatz: Eine Fußbodensanierun... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs2 Z2MRG §6MRG §8WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nur ein Schaden, der einerseits die ordentliche Benützung des Bestandobjektes unmöglich macht, andererseits ein außergewöhnliches Ausmaß erreicht, kann als "ernst" angesehen werden. Mängel, die ohne besonderen Aufwand jederzeit beseitigt werden können (und deshalb auch die Brauchbarkeit des Bestandobjekts gar nicht beeinträchtigen), fallen nicht darunter. Dringt Schimmel in ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §37 Abs3WEG 1975 §13cWEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §17 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 1975 §26 Abs2 Z2
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG, in dem es um die Durchsetzung eines Individualrechts des betreffenden Wohnungseigentümers geht, hat nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche aufzutreten; die Parteistellung kommt vielmehr allen jenen Miteigentümer und Wohnungseigentümern zu, deren Interesse... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §26 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der die Erhaltungspflicht der Gemeinschaft einfordernde Wohnungseigentümer kann im außerstreitigen Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG keinen Titel zum Ersatz fiktiver oder selbst aufgewendeter Mängelbehebungskosten erwirken (hier: § 14 Abs 1 Z 1 WEG: Fußbodensanierung/Erneuerung eines schadhaften Estrichs) (so schon 5 Ob 523/93); es besteht demnach kein Zweifel, daß die An... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §26 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zur Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten, und zwar auch dann, wenn die Behebung ernster Schäden des Hauses innerhalb eines Wohnungseigentumsobjektes begehrt wird (§ 3 Abs 2 Z 2 MRG), ist der außerstreitige Rechtsweg vorgesehen (hier: § 14 Abs 1 Z 1 WEG: Fußbodensanierung/Erneuerung eines schadhaften Estrichs). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs2 Z2WEG 1975 §14 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Erneuerung eines schadhaften Estrichs fällt in die Erhaltungspflicht des Vermieters. Entscheidungstexte 5 Ob 2151/96a Entscheidungstext OGH 12.06.1996 5 Ob 2151/96a 5 Ob 162/99f Entscheidungstext OGH 15.06.1999 5 Ob 162/99f Vgl auch; Beisatz: Eine Fußbodensanierun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036ABGB §1037ABGB §1096 EABGB §1097MRG §3 Abs2MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Der Verzicht des Mieters auf Ersatz von Investitionskosten ist insoweit nichtig, als der Mieter Erhaltungsarbeiten nach § 3 Abs 2 MRG durchführte oder sonst der angemessene Mietzins nach § 16 Abs 1 MRG überschritten wird. Entscheidungstexte 1 Ob 589/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 589/94 V... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1WEG 1975 §1 Abs3WEG 2002 §2 Abs4WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die zwischen zwei Geschoßen eingezogene Decke stellt ebenso einen allgemeinen Teil des Hauses dar wie eine Außenmauer. Entscheidungstexte 5 Ob 57/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 5 Ob 57/93 Veröff: EvBl 1994/73 S 342 5 Ob 297/98g Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Instandsetzung des Daches (also die Verhinderung des Eintritts von Niederschlagswasser in das Mietobjekt) fällt gemäß § 3 Abs 2 Z 2 MRG sogar bei einem "Kellerraum" in die Erhaltungspflicht des Vermieters. Entscheidungstexte 5 Ob 1025/93 Entscheidungstext OGH 25.05.1993 5 Ob 1025/93 European Case La... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Instandsetzung des Daches (also die Verhinderung des Eintritts von Niederschlagswasser in das Mietobjekt) fällt gemäß § 3 Abs 2 Z 2 MRG sogar bei einem "Kellerraum" in die Erhaltungspflicht des Vermieters. Entscheidungstexte 5 Ob 1025/93 Entscheidungstext OGH 25.05.1993 5 Ob 1025/93 European Case La... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind aufgrund des Mietvertrages vom 18.November 1969 (Beilage 2) Mieter des Geschäftslokales top Nr 2 in dem dem Antragsgegner gehörigen Haus *****. Die Antragsteller betreiben im Bestandobjekt eine Fleischhauerei. In § 4 des Mietvertrages bestätigten die nunmehrigen Antragsteller, den Mietgegenstand in gutem, brauchbarem Zustand übernommen zu haben; in einverständlicher Abänderung der dem § 1096 ABGB entsprechenden Pflichten übernahmen die Antragst... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs2 Z2WEG §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Gefährdung der Bodenkonstruktion und Dachkonstruktion eines einzelnen Wohnungseigentumsobjekts ist - denkt man etwa an die Folgen eines Einsturzes - immer als ernster Schaden des Hauses anzusehen. Insbesondere (drohende) Durchnässungen des Mauerwerks sind daher auch dann von der im § 14 Abs 1 Z 1 WEG erhaltenen Verweisung auf § 3 MRG erfaßt, wenn sie nur in einem best... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die meisten Argumente der Rechtsmittelwerber darauf hinauslaufen, den festgestellten Sachverhalt in Frage zu stellen, obwohl der Oberste Gerichtshof auch im besonderen Verfahren nach § 26 Abs 2 WEG und § 37 Abs 3 MRG nur Rechts- und keine Tatsacheninstanz ist (JBl 1985, 546; SZ 62/209; WoBl 1992, 208/141 ua). Soweit dabei neue Beweismittel vorgelegt wurden, steht deren Berücksichtigung das Neuer... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §3 Abs2 Z2WEG §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Gefährdung der Bodenkonstruktion und Dachkonstruktion eines einzelnen Wohnungseigentumsobjekts ist - denkt man etwa an die Folgen eines Einsturzes - immer als ernster Schaden des Hauses anzusehen. Insbesondere (drohende) Durchnässungen des Mauerwerks sind daher auch dann von der im § 14 Abs 1 Z 1 WEG erhaltenen Verweisung auf § 3 MRG erfaßt, wenn sie nur in einem best... mehr lesen...