RS OGH 1988/2/9 5Ob14/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1988
beobachten
merken

Norm

MRG §3 Abs2 Z3
MRG §4 Abs2 Z2
MRG §24
MRG §45

Rechtssatz

Aus den Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen dürften nur die Kosten der Erhaltung, Neuerrichtung oder Wiedererrichtung eines der gemeinsamen Benützung aller Bewohner dienenden Aufzugsanlage gedeckt werden, nicht jedoch diese Kosten hinsichtlich eines in der Sonderbenützung einzelner Mieter stehenden Aufzugs.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069986

Dokumentnummer

JJR_19880209_OGH0002_0050OB00014_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten